Darf man sein Kind Adolf nennen?

Seit Adolf Hitler ist der Vorname in Deutschland verpönt.

Doch ist es trotzdem erlaubt, sein Kind mit Vornamen Adolf zu nennen?

Grundsätzlich darf ein Vorname dem Kindswohl nicht schaden, also es z.B. nicht lächerlich machen oder anderweitig negativ prägen, insbesondere auch keine direkte „böse“ Prägung vornehmen.

Beim Vornamen Adolf kommt es aber darauf an.

Das Standesamt wird die Eintragung davon abhängig machen, aus welchen Beweggründen die Eintragung erfolgt.

Gibt es z.B. eine Familientradition, diesen Vornamen zu verwenden oder soll der Sohn den Vornamen Adolf bekommen, um an einen Vorfahren zu gedenken oder wird das Kind z.B. am 11. Januar oder 17. Juni geboren – beides mögliche Namenstage – spricht nichts gegen den Vornamen.

Soll der Name hingegen bewusst verwendet werden, um Hitler zu huldigen oder andererseits eine rechte Gesinnung zu unterstreichen, z.B. indem man das Kind Adolf Sigurd Wolf Müller nennt, ist der Name abzulehnen.

Auch in Kombination mit bestimmten Nachnamen – z.B. Heil oder Göring – ist die Eintragung unzulässig.

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