Rezept: Chicorée Salat

Eine schöne Beilage, z.B. zu Garnelen:

Joghurt mit etwas Zitronensaft, etwas und Pfeffer und einer Prise Salz mischen

Chicorée klein schneiden und Mandarinen filetieren, mit den Dressing mischen und mit Walnüssen bestreuen.

Dieser Salat ist für die Sirtfood Ernährung geeignet.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 09. Februar 2019

Der 09. Februar 2019 war ein Samstag und der 3569. Tag von @realdonaldtrump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 13 Tweets, die zusammen insgesamt 962.043 Likes sowie 298.473 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.

Mein Abendessen: Garnelen mit Reis

Garnelen in etwas Olivenöl, Knoblauch, Weißwein, Kräutern nach Geschmack und einem Spritzer Zitronensaft anbraten und dann auf Reis servieren.

Dazu passen Sekt, Weißwein oder auch ein bitteres Pils.

Was bedeutet Hafti?

Hafti als Spitzname

Hafti ist eine Kurzform von Haftbefehl, einem deutschen Rapper.

So heißt es in „Vier Uhr Nachts“ von Sido:

Im Radio läuft Sido feat. Hafti Babo

Hafti als Kurzform von Häftling etc.

Hafti kann zudem eine Kurzform von

  • Haftbefehl
  • Haftanstalt
  • Häftling

sein. So könnte ein Staatsanwalt sagen:

Mit dem Hafti hab ich den Hafti wieder in die Hafti befördert.

Sonstige Bedeutungen

Daneben kann Hafti je nach Kontext verschiedene Bedeutungen haben, z.B. Haftcreme.

Liste: Wörter, die Freitag enthalten

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Dokumentiert: Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Festakt zur Eröffnung der BND-Zentrale am 8. Februar 2019 in Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Kahl,
sehr geehrte ehemalige Präsidenten,
sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
sehr geehrter Herr Minister,
liebe Staatssekretäre,
meine Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass ich nach der Feier zum 60. Geburtstag des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Jahr 2016 nun auch heute wieder dabei sein kann. Die Eröffnung der neuen BND-Zentrale hier in Berlin und damit einhergehend auch der Umzug weiter Teile des BND markieren einen Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. Ich muss ganz ehrlich sagen: Dieser bescheidene Konferenzraum vermittelt nicht einmal eine Ahnung von dem, was sich hier eigentlich hinter den Pforten verbirgt. – Ich durfte eben bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. – Aber damit, würde ich sagen, könnte man jeden ausländischen Nachrichtendienst gut beeindrucken.

Der neue Standort der BND-Zentrale könnte historischer kaum sein. Nur wenige Meter von hier entfernt befindet sich die Gedenkstätte für Günter Litfin – eines der ersten Todesopfer der Berliner Mauer. Und über die Chausseestraße selbst verlief die innerdeutsche Grenze. Ein paar Häuser weiter von hier entfernt, in der Chausseestraße 131, nahm der DDR-Liedermacher Wolf Biermann 1968 sein gleichnamiges Album auf. Er war von der SED mit einem Auftrittsverbot belegt worden. Die Staatssicherheit der DDR wollte ihn mundtot machen. Nur dank aus dem Westen eingeschmuggelter Aufnahmetechnik konnte Wolf Biermann in seiner Wohnung in der Chausseestraße eine neue Platte einspielen.

Warum erwähne ich all das? Ich erwähne das, weil die Teilung Deutschlands quälend lange Wirklichkeit war. Europa und die Welt waren in zwei Blöcke geteilt. Und genau in diesem Spannungsverhältnis lag auch der Kernauftrag des BND, die Aufklärung des Ostens, begründet. Das endete mit dem Mauerfall, den wir ja in diesem Jahr schon zum 30. Mal feiern dürfen. Damit musste sich auch der BND ziemlich neu erfinden. Und ich darf heute sagen, dass er das auch geschafft hat. Anstelle der Blockkonfrontation des Kalten Krieges haben wir es heute mit einer oft sehr unübersichtlichen Welt, mit unklaren und sich auch ständig verändernden Kräfteverhältnissen zu tun. Der Frieden ist fragiler, als wir es uns nach dem Ende des Kalten Krieges erhofft hatten. Konflikte treten weltweit auf und können leicht eskalieren.

Der Bundesnachrichtendienst hat den Wandel seines Auftrags seit dem Ende des Kalten Krieges erfolgreich angenommen. Heute beobachtet er für die Bundesregierung das Geschehen weltweit. In einer oft instabilen Weltordnung ist das wahrlich kein leichter Auftrag. Umso überzeugter bin ich davon, dass Deutschland einen starken und leistungsfähigen Auslandsnachrichtendienst dringender denn je braucht. Der Bundesnachrichtendienst leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit und den Frieden in Deutschland. Und dafür bin ich sehr dankbar.

Eine der erfolgreichsten Falschmeldungen der letzten Jahre lautete: „Legendärer Schauspieler Morgan Freeman gestorben.“ Diese Falschmeldung ist nur ein Beispiel dafür, wie sehr sich das Internet für die schnelle Verbreitung von Informationen eignet und wie häufig Informationen, wie wir alle wissen, manipulativ, nur halbwahr oder sogar gezielt als staatliche Propagandamaßnahme eingesetzt werden. Deshalb müssen wir lernen, auch mit den sogenannten Fake News als Teil einer hybriden Kriegsführung umzugehen. Aus meiner Sicht ist das eine der entscheidenden Weichenstellungen für die zukünftige Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Ich sage aus eigenem Erleben, dass man ja oft gar nicht glauben mag, was sich da abspielt. Aber wir müssen der Realität einfach ins Auge sehen; Sie in ganz besonderer Weise. Denn den Nachrichtendiensten kommt eine besonders wichtige Rolle zu. Eine schnelle Bewertung von Meldungen ist die Basis, um wichtige Fragen beantworten zu können. Welche Information stimmt? Was wurde manipuliert? Wohinter steckt gegebenenfalls die Propaganda einer staatlichen Organisation? Dies zu klären, ist eine der besonderen Herausforderungen, in der für mich auch ein Kern der zukünftigen Arbeit des BND liegt.

Genauso brauchen wir den BND für die originäre Beschaffung belastbarer Meldungen. Unsere Botschaften und Konsulate weltweit beobachten die offen sichtbare Entwicklung in den jeweiligen Ländern. Der BND als Auslandsnachrichtendienst ist aber zugleich in der Lage, auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Er arbeitet mit menschlichen Quellen oder sucht in den weltweiten Datenströmen gezielt nach sicherheitsrelevanten Informationen. Bei der Beschaffung exklusiver Informationen ist der BND bereits gut aufgestellt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass er auch in Zukunft handlungsfähig bleibt und über angemessene Befugnisse verfügt. – Der Kanzleramtsminister hat mir gesagt, dass der Serverraum noch beeindruckender als das Atrium sei. – Wir werden also weiter daran arbeiten, dass das auch so bleibt.

Lassen Sie mich nur zwei zentrale Themen nennen, die den BND mit Sicherheit auch in seiner neuen Zentrale erheblich beschäftigen werden. Erstens: die Lage in Syrien. Sie kann uns alle nur mit Sorge erfüllen. Der sogenannte Islamische Staat konnte in der Fläche glücklicherweise zurückgedrängt werden. Das heißt jedoch leider nicht, dass der IS schon verschwunden wäre. Er ist vielmehr zu einer asymmetrischen Kriegsführung übergegangen; und das bleibt natürlich auch eine Bedrohung. Syrien ist zum Spielball in einem Stellvertreterkrieg um Einflusssphären in einer strategisch wichtigen Region geworden. Von einem Frieden in Syrien sind wir leider – und das fast acht Jahre nach Ausbruch des Konflikts – nach wie vor weit entfernt.

Deutschland wird weiterhin unermüdlich seinen Beitrag zu einer politischen Lösung für Syrien leisten. Wir sind dazu ja auch mit wichtigen Akteuren im Gespräch. Aber klar ist: Jedes Bemühen Deutschlands um eine friedliche Lösung in diesem Konflikt bedarf der belastbaren Einschätzung auch des BND. Welchem Akteur kann man trauen? Wie sind die aktuellen Grenzverläufe? Wohin wird der IS diffundieren? Ohne Informationen des BND könnten wir diese Fragen und viele andere nicht beantworten. Die Arbeit des BND gerade auch in Kriegs- und Krisenregionen ist somit essenziell für die deutsche Außenpolitik. Und leider ist Syrien ja nur eines von vielen Beispielen, denen wir weltweit begegnen.

Das zweite zentrale Thema, das ich nennen möchte, ist die Cyberbedrohung. Wir wissen natürlich nicht erst seit der jüngsten Aufregung um illegal veröffentlichte Daten, dass der Schutz unserer IT-Strukturen immer wichtiger wird. Zudem sind auch viele Länder – nicht unbedingt unsere Freunde – hoch aktiv in der hybriden Kriegsführung; einem Krieg, der auch über das weltweite Netz ausgetragen wird. Auch hier brauchen wir einen starken BND, der die Cyberbedrohung aus dem Ausland für uns analysiert und rechtzeitig warnen kann.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund begrüße ich den Stellenaufwuchs und die aktuelle Einstellungspolitik des BND. In jeder Hinsicht gut ausgestattete Sicherheitsbehörden sind gerade beim Cyberthema zwingend erforderlich, damit es gar nicht erst zu gravierenden IT-Angriffen auf kritische Infrastrukturen in Deutschland kommen kann. Wenn ich von Einstellungspolitik und Stellenaufwuchs spreche, dann betrifft das ja nicht nur den BND, sondern auch andere Sicherheitsbehörden. Und ich freue mich, dass deren Chefs auch da sind, was für eine gute Kooperation aller Behörden spricht.

Wie stellt sich Deutschland auf die schier endlosen Krisenherde ein? Man braucht ausnahmsweise keinen Auslandsnachrichtendienst, um zu erkennen, dass Deutschland auf multilaterale Zusammenarbeit angewiesen ist. Das ist evident. Wir sind ein Staat in Mittellage, ohne große Rohstoffvorkommen und mit einer hohen Außenhandelsquote. Die Antwort Deutschlands wird daher immer in internationalen Zusammenschlüssen zu liegen haben. Und deshalb bin ich zutiefst davon überzeugt, dass Multilateralismus die beste und nachhaltigste Form ist, um Konflikte zu lösen; und zwar nicht als Nullsummenspiel, sondern im Sinne eines fairen Interessenausgleichs für alle Beteiligten. Kaum ein Problem lässt sich noch allein national lösen. Zusammenarbeit ist daher der einzig sinnvolle Weg und liegt in unserem vitalen deutschen Interesse.

Deutschland denkt und handelt multilateral. Gleichzeitig müssen und werden wir auch unsere eigenen Fähigkeiten stärken und ausbauen. Gerade weil wir ökonomisch stark sind, erwarten das auch andere auf der Welt von uns. Denn das ist eben kein Widerspruch zum multilateralen Bekenntnis. Im Gegenteil: Je leistungsfähiger wir sind, desto verlässlicher können wir auch unsere Zusagen in internationalen Organisationen und Bündnissen erfüllen. Wir wollen ein starker und verlässlicher Partner sein. Das beweisen auch die aktuell zwölf Auslandseinsätze der Bundeswehr, bei denen übrigens auch der BND eine wichtige Aufgabe hat.

Der BND ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Die internationale Kooperation mit seinen Partnerdiensten ist für ihn unabdingbar. Mit Frankreich verbindet uns, wie in jedem Politikfeld, auch auf Ebene der Nachrichtendienste eine ganz besonders enge Kooperation. Zusammen rufen wir gerade das „European Intelligence Network“ ins Leben, das eine gemeinsame strategische Kultur der Nachrichtendienste in Europa vorantreiben wird. Mit Großbritannien wollen und müssen wir unabhängig von der aktuellen Debatte um den Brexit die enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Nachrichtendiensten zum gegenseitigen Nutzen fortsetzen. Auch die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Partnerdiensten, insbesondere beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus, ist von größter Bedeutung für uns; ich würde sogar „lebensnotwendig“ sagen. Die transatlantische Freundschaft ist und bleibt eine der wesentlichen Grundlagen unserer Sicherheit. Das sage ich auch ausdrücklich hier beim BND, der schon seine Entstehung den Vereinigten Staaten von Amerika verdankt.

Bei Nachrichtendiensten sind wir, gerade in Deutschland, zu Recht auch hochsensibel. Ich sagte es zu Beginn: Hier in der Chausseestraße war noch vor 30 Jahren mit der Staatssicherheit der DDR ein anderer Geheimdienst aktiv. Er wurde gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt. Beim Bundesnachrichtendienst hingegen weiß ich, dass er fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, in ein enges Netz von Aufsicht und parlamentarischer Kontrolle eingebettet ist und seinen gesetzlichen Auftrag mit Augenmaß erfüllt.

Deshalb bin ich dem BND und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für seine Arbeit überaus dankbar. Sie haben es nicht immer einfach. Das, was ich gesagt habe – „parlamentarische Kontrolle“, „eingebettet“ und „auf der Grundlage des Grundgesetzes“ –, wird ja nicht von allen immer und überall geteilt. Sie begegnen oft auch einem gewissen Misstrauen. Gesundes Misstrauen ist hilfreich. Übermisstrauisch zu sein, behindert aber die Arbeit. Deshalb darf ich Ihnen versichern – dass hier viele Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, deutet auch darauf hin –, dass wir Sie unterstützen wollen, dass wir wissen, dass wir Sie brauchen, und dass wir auch wissen, dass viele von Ihnen einer Arbeit nachgehen, die alles andere als das ist, was wir aus dem normalen Alltag kennen. Deshalb habe ich auch bei der internen Veranstaltung vorhin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön gesagt, auch den Familien, die das alles mittragen. Sie tun etwas dafür, dass Millionen von Deutschen sicher leben können. Dafür herzlichen Dank.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 08. Februar 2019

Der 08. Februar 2019 war ein Freitag und der 3568. Tag von Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. Er schrieb an diesem Tag 10 Tweets, die zusammen insgesamt 1.033.133 Likes sowie 202.207 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.

Liste: Wörter, die Donnerstag enthalten

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Ausprobiert: Google Pixel USB-C Kopfhörer

Mehr und mehr Smartphones verzichten auf die gute alte 3,5mm Klinke für den Anschluss von Kopfhörern, beim iPhone zugunsten von Lightning, bei Android kommt USB-C zum Einsatz. Klar, man kann auf Bluetooth Kopfhörer ausweichen, doch hat man dann ein weiteres technisches Gerät, das man immer aufladen muss – tödlich für mich. Und Adapter finde ich lästig, hässlich und neige dazu, diese zu verlieren. Gute USB-C Kopfhörer, die nicht zu teuer sind, sind andererseits auch Mangelware.

In diese Bresche springt jetzt Google selbst und bietet die Google Pixel USB-C Kopfhörer an, die beim Pixel 3 (XL) sogar im Lieferumfang mit dabei sind. Als Nutzer des Google Pixel 2XL habe ich mir diese nun nachgekauft, aktuell kosten sie im Google Store oder im sehr gut sortierten Fachhandel 35 Euro – deutlich günstiger als die Alternativen von anderen Herstellern.

Derzeit gibt es die Ohrhörer nur in weiß. Sie wirken wertig verarbeitet und sind solide. Praktisch ist, dass ein Teil des Kabel so am Ohrhörer vorbei geführt wird, dass man damit eine „Halteschlaufe“ formen kann, so dass sie besseren Halt in der Ohrmuschel finden. Gerade für mich, der z.B. immer Probleme mit den Apple In-Ear Ohrhörern hatte, eine geniale Lösung. Jedenfalls sitzen sie so auch beim Joggen sicher und fest.

Schließt man die USB-C Earbuds, wie Google sie auch nennt, an das Pixel 2XL an, startet übrigens direkt ein Einrichtungsassistent, der einem im ersten Schritt die Anpassung dieser Schlaufe erklärt, ebenso wie die Verwendung des Google Assistant und weiterer Funktionen. Auch kann man direkt wählen, welche Apps Benachrichtigungen über die Kopfhörer geben sollen und auch die Echtzeit-Übersetzung wird einem erläutert – der Babelfisch lässt grüßen. Alles in allem sind die Kopfhörer perfekt auf das Pixel 2XL und andere moderne Android Smartphones abgestimmt.

Den Google Assistant kann man jederzeit über einen schwarzen Knopf am Mikro aufrufen, die obligatorische Lauter-/Leiser Wippe ist ebenfalls vorhanden. Drückt man länger auf „Lauter“, werden einem die aktuellen Benachrichtigungen vorgelesen, woran ich mich erstmal gewöhnen musste.

Der Sound ist für diese Preisklasse ebenfalls verblüffend gut. Die Höhen sind scharf, aber nicht überbetont und die Bässe deutlich. Die Mitteltöne kommen ebenfalls klar rüber, so dass sich ein sehr ausgewogenes Klangbild erfüllt. Allenfalls die Abschirmung gegen Außengeräusche könnte etwas besser sein.

Sehr gut ist jedoch auch das Mikrofon im Anschlusskabel. Menschen, mit denen ich häufig telefoniere, ist aufgefallen, dass ich ein neues Headset habe – die Sprachqualität war viel besser als mit den Vorgängern, u.a. von JBL und Panasonic.

Google zeigt, dass originäre USB In-Ears nicht viel kosten müssen und sorgt so hoffentlich auch dafür, dass die Wettbewerber mitziehen. So oder so sind diese USB-C Kopfhörer aber eine klare Kaufempfehlung.

Technische Daten

Kopfhörerhöhe: 15,9 mm
Kopfhörerdurchmesser: 16,5 mm
Kabellänge: 1.123 mm
Gewicht: ca. 15 g
Polycarbonat (PC) und thermoplastisches Polyurethan (TPU)

Sie funktionieren mit den meisten USB-C Anschlüssen, z.B. am Google Pixel 2 (XL), Samsung Galaxy Note 9, Huawei’s Mate 20 Pro, Surface Book II, Google Pixelbook, MacBook Air (2018).

 

Ein paar Hintergründe zur Entstehungsgeschichte von § 219a StGB

Das Werbeverbot für Abtreibungen im deutschen Strafrecht

Derzeit wird der § 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt, öffentlich diskutiert. Aus diesem Grunde möchte ich ein paar Hintergrundinformationen zur Norm zur Verfügung stellen, die aktuell lautet:

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

Ursprünge im Dritten Reich

Das deutsche StGB enthielt zwar von Anfang an ein Verbot der Abtreibung, das Werbeverbot war ihm aber unbekannt, auch wenn es immer wieder einmal diskutuiert wurde. So lautete ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 1913:

Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, wenn auch in verschleierter Form, Mittel oder Gegenstände zur Abtreibung ankündigt oder anpreist oder in gleicher Weise seine eigenen oder fremden Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen erbietet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Umgesetzt wurde dies freilich nicht.

Es ist nicht verwunderlich dass es eine der ersten von den Nationalsozialisten angestossenen Änderungen das Werbeverbot für Abtreibungen betraf. Bereits 1933 wurden §§ 219, 220 RStGB eingeführt (siehe Bild), wobei ich hier die höhere Strafandrohung bemerkenswert finde:

§ 219 RStGB

(1) Wer zum Zwecke der Abtreibung Mittel, Gegenstände oder Verfahren öffentlich ankündigt oder anpreist oder solche Mittel oder Gegenstände an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Vorschrift des Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn Mitte, Gegenstände oder Verfahren, die zur ärztlich gebotenen Unterbrechungen der Schwangerschaft dienen, Ärzten oder Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachzeitschriften angekündigt oder angepriesen werden.

§ 220 RStGB

Wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbietet, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Vorschrift des § 219 RStGB wurde durch die „Verordnung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 18.03.1943“ geändert:

Wer Mittel oder Gegenstände, welche die Schwangerschaft abbrechen oder verhüten oder Geschlechtskrankheiten vorbeugen sollen, vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift entgegen herstellt, ankündigt oder in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Entwicklung nach dem Dritten Reich

In der britischen Besatzungszone direkt nach dem Krieg und 1953 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wurde der § 219 auf den Stand von 1933 gebracht.

Eine umfassendere Änderung wurde erst in den frühen 1970er diskutiert, wobei eine grundlegende Änderung ausblieb, denn die Regelung soll „verhindern, daß der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Andererseits muß die Unterrichtung der Öffentlichkeit (durch Behörden, Ärzte, Beraterstellen) darüber, wo zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, möglich sein.“ Aus den bisherigen §§ 219, 220 wurde jedoch der § 219a StGB, der im wesentlichen der heutigen Fassung entsprach.

Daran sollte auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fristenregelung von 1975 und die Reform des Abtreibungsrechts von 1995 nichts ändern.

Die Reform des Werbeverbots 2019

Anfang 2019 wurde § 219a um einen Absatz 4 ergänzt:

(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.

Diese Lösung halte ich aber für nicht sachgerecht – einen Gegenentwurf habe ich hier formuliert.