Dokumentiert: Das Schreiben des Schulministeriums NRW in Hinblick auf #FridaysForFuture

Das Schulministerium NRW hat folgendes Schreiben in Hinblick auf die FridaysForFuture Demos und Schulstreiks an die Schulleiterinnen und Schulleiter versendet, das wir gerne dokumentieren möchten:

Das Schulministerium begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.

Das grundgesetzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, findet für Schülerinnen und Schüler jedoch seine Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher grundsätzlich unzulässig. Für die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Versammlungsfreiheit der Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit hinreichend Gelegenheit.

Zwar kann die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen im Einzelfall Schülerinnen und Schülern auf Antrag durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden, zur Teilnahme an einem „Streik“ – also einer Veranstaltung, deren Konzeption darauf angelegt ist, unter Verletzung der Schulpflicht gerade nicht die Schule zu besuchen – kommt dies jedoch regelmäßig nicht in Betracht.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie bitten, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in geeigneter Weise über ihre Rechten und Pflichten, sowie mögliche Folgen von Schulpflichtverletzungen zu informieren und im Übrigen für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen.

Bild: Ministerin Yvonne Gebauer (© MSB/ Susanne Klömpges)

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