Wie wird eigentlich die oder der CDU Vorsitzende gewählt?

In wenigen Tagen steht sie an, die Wahl der oder des Vorsitzenden der Bundes-CDU.

Wie diese Wahl abläuft, regelt § 43 des Statuts (Satzung) der CDU:

(1) Die Wahlen der Mitglieder des Bundesvorstandes sowie die Wahlen der Delegierten für den Bundesparteitag und den Bundesausschuss durch die Parteitage der nachgeordneten Gebietsverbände sind geheim und erfolgen durch Stimmzettel.

(4) Bei allen Wahlen ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Soweit die Mehrheit nicht erreicht wird, findet Stichwahl unter den nicht gewählten Kandidaten mit den nächstniedrigen Stimmenzahlen statt. Ist eine Entscheidung zwischen zwei Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl erforderlich, erfolgt sie ebenfalls durch Stichwahl.

(5) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit.

Nach dem Stand der Dinge ist also von folgendem Vorgehen auszugehen:

Es findet ein erster Wahlgang zwischen Annegret Kramp-Karrenbauer, Friedrich Merz, Jens Spahn und ggf. eines oder mehrerer Außenseiter-Kandidaten statt.

Sollte Kramp-Karrenbauer oder Merz also im ersten Wahlgang die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten, ist er oder sie gewählt.

Wird keine Mehrheit erzielt, kommt es zur Stichwahl zwischen dem Kandidaten mit den meisten Stimmen und dem zweitplatzierten, womit es dann wahrscheinlich spätestens im zweiten Wahlgang eine oder einen neuen Vorsitzenden gibt.

Für den extrem unwahrscheinlichen Fall der Stimmengleichheit gäbe es eine weitere Stichwahl.

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