Ein subjektiver Beitrag zur Kriminalitätsstatistik – und eine Frage

Anlass für diesen kleinen Artikel ist der obige tweet von Florian Neuhann, der Korrespondent im ZDF Hauptstadtstudio ist und die sich daraus ergebende Frage, wie es tatsächlich um die Kriminalitätsstatistik in Deutschland aussieht.

Natürlich glaube ich, dass die Zahl der registrierten Straftaten 2017 so niedrig ist wie seit 1992 nicht mehr. Ich glaube persönlich aber nicht, dass die Zahl der Straftaten gesunken ist, sondern eben nur die Zahl der registrierten Straftaten.

Warum ich das glaube? Drei ganz einfache persönliche Erlebnisse:

  • Ein bisschen naiv habe ich vor einigen Monaten bei eBay Kleinanzeigen Karten für das Bundesligaspiel Dortmund gegen Köln gekauft. Und obwohl ich bezahlt habe, wurden diese nie geliefert. Da mich das ganze wirklich sehr geärgert hat, wollte ich auch eine Strafanzeige stellen. Reaktion der Polizei: Ob es wirklich notwendig sei, dass ich einen zivilrechtlichen Anspruch mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen wolle. Man habe schon genug zu tun.
  • Samstag Abend in der Bonner Innenstadt wird mir ein Smartphone von hinten aus der Hand gerissen, zum Glück und durch Zufall nur ein günstiges Ersatzgerät für weniger als 100 Euro. Als ich den Fall zur Anzeige bringen will, werde ich gefragt, ob das für die Versicherung notwendig sei. Sonst könne ich mir das eher sparen, dass ein Täter gefunden werde sei ohnehin unwahrscheinlich. Da ich auch ohnehin keine brauchbare Beschreibung liefern konnte, sparte ich es mir dann.
  • Unterwegs mit einem Bekannten, der regelmäßig einen Mietwagen hat. Wir parken kurz, um einen Kaffee zu trinken. Als wir wiederkommen stellen wir einen kleinen Schaden am Auto fest, augenscheinlich ein Fall von Fahrerflucht. Gesehen hat niemand was. Er ruft bei der Mietwagenfirma an und schildert den Fall. Reaktion dort: „Eigentlich müssten Sie die Polizei rufen, wegen solcher Bagatellen kommen die aber nicht mehr so gerne. Wir wickeln das so ab.“ Als guter Stammkunde dort ist er dann auch ohne Selbstbeteiligung aus dem Fall rausgekommen.

In einem weiteren Fall – meiner Tante wurden im Zug Koffer gestohlen und ich kümmerte mich um die Sache – bestand die Versicherung auf einer Anzeige bei der Polizei. Die Bonner Polizei war froh, mich an die Bahnpolizei verweisen zu können, die das mit den Versicherungen schon kannte und die Anzeige aufnahm.

Von vier Fällen wurde also in drei Fälle, nahegelegt, auf eine Anzeige zu verzichten. Zwei mal direkt durch die Polizei, einmal aufgrund von Erfahrungen mit der Polizei.

Mein subjektiver Eindruck ist also der, dass viel weniger Straftaten registriert werden, als dies früher der Fall war und daher die Kriminalitätsstatistik besser aussieht.

Doch ist dies belegbar?

Erfahrungen gesucht

Und daher die Frage an Betroffene, Rechtsanwälte, Polizisten, Täter, Staatsanwälte und andere Experten – wie sieht es sonst so in der Praxis aus?

Bitte schreiben Sie Ihre Erfahrungen an severint@live.de oder kontaktieren Sie mich über twitter oder Facebook. Im Zweifel auch gerne anonym.

Die Berichte gibt es unter dem Hashtag „Keine Anzeige„.

 

5 Antworten auf „Ein subjektiver Beitrag zur Kriminalitätsstatistik – und eine Frage“

  1. Und selbst wenn die Damen und Herren bei der Polizei meinen, eine Anzeige würde nichts bringen: Aufnehmen müssen sie die, auch wenn die Chance auf Aufklärung gegen 0 geht. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sie ehrlich sind, was die Erfolgsaussichten angeht oder eben auf einen möglicherweise sinnvolleren Weg hinweisen, aber sie können sich nicht weigern eine Anzeige aufzunehmen.
    Und gerade die Taten bei denen es einen starken Rückgang gab, werden regelmäßig angezeigt: Einbrüche, Gewaltverbrechen usw.
    Während es gerade bei deinen Beispielen AFAIR eben keinen (nennenswerten) Rückgang gab, im Gegenteil: Computerbetrug/Computerkriminalität gehört zu den Bereichen, in denen die Fallzahlen steigen. Mag sein, dass die noch stärker gestiegen wären, wenn weniger Menschen von einer Anzeige abgesehen hätten, aber als mögliche Ursache für den Rückgang bei Gewaltkriminalität und bei Einbrüchen taugt es halt nicht.

  2. Es wird ja gerne auch mal über Internet-Betrüger gelästert – und dabei werden Anbieter in Shops oder auf ebay genannt, so wie Du es auch tust.

    Es gibt aber auch die Perspektive des Shop-Betreibers.
    Ich erlebe jegliche Form von Betrügern als Kunden. Also nicht die Nicht-Zahlen-Könner, sondern jene, bei denen es eindeutige Indizien gibt, dass sie zu keinem Zeitpunkt vorhatten, die gelieferte Ware zu bezahlen.
    Jedesmal wieder mache ich mir die Arbeit, die Vorgang genau zu dokumentieren und als Anzeige an die Polizei zu schicken.
    Im besten Fall gibt es überhaupt eine Rückmeldung, selbstverständlich ist auch dies nicht.
    Einmal schrieb mir ein Staatsanwalt einen langen Brief. Dass der Kunde schon vor Jahren verstorben sei, aber die Angehörigen in seiner Großfamilie in seinem Namen bestellen. Die sind alle hinreichend polizeibekannt. Da alle bei Befragungen dicht halten und alle ihre Rechte kennen, konnte man nie einem einzelnen eine Betrug beweisen. Das alles schrieb mir der Staatsanwalt als Erklärung, warum er mein Verfahren jetzt einstellt.
    Einmal in acht Jahren habe ich eine Email von der Polizei erhalten, ein Jahr nach der Anzeige, ich möchte Ihnen einen Retourenschein schicken, sie hatten zwei, drei Sachen von uns in einem Diebeslager gefunden. Die Sachen waren nicht mehr in einem verkaufbaren Zustand.

    Fazit: Ich werde bei Bedarf weiterhin Anzeigen stellen, wenn die Betrugsabsicht offensichtlich ist. Aber ich tue dies, weil mein Gerechtigkeitsgefühl dies verlangt, keineswegs weil ich damit Erfolgsaussichten verbinde.

  3. Gerade in Bayern ist es schlimm. Hier will die CSU offenbar besonders gut dastehen und Anzeigen von mir oder Bekannten werden regelmäßig abgewimmelt, Beispiele:
    1. zweistündige Ernst gemeinte telefonische Drohung mit einem Amoklauf gegen eine Firma durch einen entlassenen Schwarzen. Nur Gefärderansprache durchgeführt in Putzbrunn 2017
    2. Einbruch in kfz, aber nichts geklaut, Grasbrunn 2019
    3. vorsätzliches Verkehrsdelikt eines Mitfahrers, Haar 2019
    4. Verabredung einer Vergewaltigung zwischen einem Nordafrikaner und einem Schwarzen, Grasbrunn 2018
    Usw
    Hier immer Polizei Haar zuständig

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