10 Fakten über den Reformationstag

  1. Der Reformationstag wird am 31. Oktober begangen.
  2. Er erinnert an die Reformation der Kirche durch Martin Luther.
  3. Das Datum wurde gewählt, da Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben soll. Dies ist jedoch historisch umstritten. Dass es die 95 Thesen jedoch gab, ist hingegen sicher.
  4. Der Gottesdienst zum Reformationstag findet meist am Abend des 31. Oktober statt, insbesondere in den Gebieten, in denen der Tag kein gesetzlicher Feiertag ist. Thema des Gottesdiensts ist meist die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben. Diese war für Luther Auslöser und Kern der Reformationsbewegung. Die Epistellesung des Tages ist Röm 3,21–31 LUT, Evangelium Mt 5,2–10 LUT, das Lied des Tages ist „Nun freut euch, lieben Christen g’mein“ (EG 341) oder „Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich“ von Paul Gerhardt (EG 351). In der Regel endet der Reformationstaggottesdienst mit Luthers „Ein feste Burg ist unser Gott“ (EG 362). Die liturgische Farbe ist Rot, die Farbe des Heiligen Geistes und der Kirche.
  5. Der Gedenktag wurde schon im 16. Jahrhundert begangen und verfestigte sich im Lauf der Zeit. Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen setzte ab 1667 den 31. Oktober als Gedächtnistermin für alle Protestanten einheitlich fest.
  6. Der Tag ist gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und seit 2018 auch in Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg. Im Reformationsjahr 2017 war ausnahmsweise in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag.
  7. In Baden-Württemberg ist schulfrei und in den meisten anderen Bundesländern ist der Feiertag zumindest in den Gemeinden, in denen es eine starke evangelische Bevölkerung gibt, geschützt. So regelt § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in NRW:
    An kirchlichen Feiertagen haben die Arbeitgeber den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Angehörigen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes zu geben, sofern nicht unaufschiebbare oder im allgemeinen Interesse vordringliche Aufgaben zu erledigen sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für die versäumte Arbeitszeit dürfen den Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.
  8. In der Schweiz wird der Reformationstag am ersten Sonntag im November begangen. In Österreich ist der Reformationstag kein Feiertag, evangelische Christen können aber die Gottesdienste besuchen und Schüler können sich vom Unterricht freistellen lassen.
  9. In Slowenien und Chile ist heute ebenfalls gesetzlicher Feiertag.
  10. Traditionell isst man in einigen Gegenden heute ein „Reformationsbrötchen“. Das ist ein süßes Hefegebäck, das von der Form her an die Lutherrose erinnern soll.

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