Darf man am 1. Mai Rasen mähen?

Der 1. Mai ist ja allgemein als der Tag der Arbeit bekannt. Und an diesem Tag ist es auch nicht üblich, dass politische Kundgebungen, insbesondere der Gewerkschaften, stattfinden – ein ruhiger Feiertag ist der erste Mai also wirklich nicht.

Doch darf man an diesem Feiertag auch den Rasen mähen?

Die direkte Antwort lautet „Nein“, auch der „1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“, wie er z.B. in NRW heißt, ist ein ganz normaler Feiertag im Sinne der Feiertagsgesetze der Bundesländer.

Und so heißt es z.B. in § 6 des Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg, dass am Maifeiertag „bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten“ sind. Den Rasenmäher anwerfen darf man also nicht.

Ganz auf Gartenarbeiten verzichten muss man aber nicht, denn „nicht gewerbsmäßige leichtere Betätigungen in Haus und Garten“ sind z.B. nach § 4 Feiertagsgesetz Niedersachsen erlaubt. Entsprechende Regeln gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Somit können Sie ohne Probleme Blumen pflanzen oder Unkraut jäten.

Eine Antwort auf „Darf man am 1. Mai Rasen mähen?“

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.