Wie vereinbart man eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher?

Einer unserer beliebtesten Artikel erklärt, wie man einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft stellt. Mich erreichen nun immer wieder Anfragen, wie es denn sei, wenn sich der Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsauftrag bei einem meldet und eine Summe einfordert, die man nicht auf einmal zahlen kann.

Auf Einzelfälle kann ich wegen des Rechtsberatungsgesetzes leider nicht eingehen und kann diese E-Mails daher leider auch nicht beantworten, dazu sollte man sich am besten an einen Rechtsanwalt wenden.

Grundsätzlich kann ich mich aber äußern: Ja, eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist möglich, dies regelt schon die ZPO in § 802b (Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung). Die Norm lautet:

  1. Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
  2. Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub. Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.

Folgendes ist also wichtig:

  • Grundsätzlich ist eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher möglich.
  • Der Ratenzahlungsplan ist so zu gestalten, dass die gesamte Summe in 12 Monaten abgegolten wird. Viele Gerichtsvollzieher fordern diese aber innerhalb von sechs Monaten.
  • Der Gläubiger kann dem widersprechen.
  • Die Ratenzahlungsvereinbarung wird nichtig, wenn man zwei Wochen im Verzug ist. Dies handhaben aber viele Gerichtsvollzieher eher locker.

Am besten macht man die Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollziher im persönlichen Gespräch aus, dann können alle Fragen direkt geklärt werden.

Alternativ habe ich hier eine Vorlage, wie solch ein Antrag aussehen kann:

 

Boris Mustermann
Gartenstraße 123
12345 Berlinhausen
Telefon 0123/78900

 

An die
Obergerichtsvollzieher Obermann
Mauergartenstraße 17
112345 Berlinhausen

 

 

Berlinhausen, 29. April 2018

 

Ihr Zeichen: [AKTENZEICHEN]

Ratenzahlungsantrag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wollen bei mir unter obigem Aktenzeichen eine Forderung vollstrecken. Derzeit bin nicht in der Lage, die gesamte Summe zu zahlen.

Ich kann Ihnen jedoch anbieten, die Summe in [6 / 12] Monatsraten zu leisten. Die Überweisung würde ich jeweils zum [x]. Werktag des Monats vornehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Meist reicht das schon aus und der Gerichtsvollzieher wird einem mitteilen, wie es weitergeht.

Wichtige und nützliche Tipps:

  • Man sollte zunächst nicht zu viele Angaben machen, z.B. wo man angestellt ist, da der Gerichtsvollzieher dann möglicherweise das Gehalt beim Arbeitgeber pfänden lässt.
  • Die Zahlungen sollte man nicht von seinem Hauptkonto aus vornehmen, sondern von einem Konto bei einer anderen Bank, Sie können dazu z.B. ein Schufa-freies Konto oder ein Konto im Ausland eröffnen. Der Gerichtsvollzieher erfährt dann nicht direkt ihre Bankverbindung und kann dann ihr Hauptkonto nicht pfänden. Alternativ können Sie die Raten auch direkt beim Gerichtsvollzieher bar bezahlen oder Sie nehmen eine Bareinzahlung bei der Bank des Gerichtsvollziehers vor.

Wenn der Gläubiger widerspricht, sollten Sie zunächst mit diesem Kontakt aufnehmen und ihn bitten, den Widerspruch zurückzunehmen. Wenn er dies nicht tut, sollten Sie nochmals mit dem Gerichtsvollzieher sprechen – möglicherweise war der Widerspruch ja zu spät.

Weiter sollten Sie den Gerichtsvollzieher direkt informieren, wenn eine Rate nicht rechtzeitig kommt.

Mehr rund um Ratenzahlung finden hier.

Eine Antwort auf „Wie vereinbart man eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher?“

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