Was tun, wenn man mit privaten Bildern erpresst wird?

Obacht beim privaten Bildertausch

Heutzutage ist es ganz normal, dass man übers Smartphone Bilder austauscht. Und auch ganz normal ist dabei, dass darunter privatere und vielleicht sogar erotische sein können.

Was man dabei aber immer bedenken sollte – diese Bilder können mit einem Klick in der digitalen Öffentlichkeit landen.

Und gerade, wenn Beziehungen und Freundschaften in die Brüche gehen, wird die Androhung der Veröffentlichung nicht selten als Druckmittel eingesetzt. Sei es, dass damit die Fortsetzung einer Beziehung, Geld oder etwas anderes erreicht werden soll.

Oft behaupten die Täter, man hätte ja ohnehin das Recht an seinem Bild aufgegeben, indem man es z.B. über Whatsapp oder den Facebook Messenger an ihn übertragen habe. Oft verweisen Sie dabei auf AGB Formulierungen der Dienste. Das ist nicht richtig. Wenn nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Bild auch weitergegeben werden darf, behält man das Recht daran und kein anderer darf es weitergeben.

Wichtig: Hat jemand anderer das Bild gemacht, ist er zunächst der Urheber. Es kann nicht schaden, zur Sicherheit klarzustellen, dass man mit einer Weitergabe des Bildes an Dritte nicht einverstanden ist – z.B. „Es ist ok, dass Du das Bild gemacht hast, aber bitte verschicke es nicht weiter. Das möchte ich nicht.“ Dann kann sich der „Täter“ später auch nicht damit herausreden, dass er ja der Bildurheber sei, was in der Praxis häufig versucht wird.

Die Strafbarkeit der Veröffentlichung an sich

Dabei ist die Weiterverbreitung privater Bilder, auf denen Dritte zu sehen sind, grundsätzlich strafbar und sogar strafbar. Dies ergibt sich aus § 33 KUG (auch KunstUrhG oder Kunsturhebergesetz):

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  2. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wichtig ist bei dem Verweis der erste Satz von § 22 Kunsturhebergesetz:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

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Gedicht: Ich kam

Ich kam.
Ich gehe.
Ob je mich eine Mutter auf die Arme nahm?
Ob je ich meinen Vater sehe?

Nur viele Mädchen sind bei mir.
Sie lieben meine großen Augen,
Die wohl zum Wunder taugen.
Bin ich ein Mensch? Ein Wald? Ein Tier

Gedicht von Klabund

Dokumentiert: Trump auf twitter – 20. Dezember 2017

Der 20. Dezember 2017 war ein Mittwoch und der 3153. Tag von Donald Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. Er schrieb an diesem Tag 6 Tweets, die zusammen insgesamt 473.885 Likes sowie 100.353 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.