Beate Uhse meldet Insolvenz an

Beate Uhse hat Insolvenz angemeldet.
Wer befriedigt jetzt die Gläubiger?

Wir dokumentieren hier den

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Holding in Eigenverwaltung

Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass sie heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Der Vorstand der Beate Uhse AG hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte. Daher war auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte einzutreten. Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhält die Beate Uhse AG auf Ebene der Holding, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Vorstand kann den eingeschlagenen Sanierungskurs der Beate Uhse somit in einem rechtlich gesicherten Rahmen vollumfänglich fortführen.
Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurde keine Insolvenz beantragt. Die operativen Gesellschaften halten ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der gemeinsame Vertreter sehr eng eingebunden und Mitglied in dem geplanten Gläubigerausschuss werden, um eine breite Unterstützung des Insolvenzplans zu erzielen. Potenzielle neue Investoren werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens angesprochen. Die wesentlichen Gläubiger des Unternehmens stehen der Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens positiv gegenüber und haben ihre Unterstützung für den Sanierungsprozess zugesagt.

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