Als Abnahmestelle bezeichnet man in der Energiewirtschaft die Übergabestelle des Stroms vom örtlichen Netzbetreiber an den Endkunden.
Die Abnahmestelle wird grundsätzlich mit der vollständigen Adresse des Kunden definiert, also Straße, Hausnummer, ggf. Nummernzusatz und Postleitzahl.