Benutzung technischer Geräte im 19. Deutschen Bundestag

Der Brief von Bundestagspräsident Wolfgang Schäubles zur Benutzung technischer Geräte im Bundestag.

Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

zu Beginn der 19. Wahlperiode und nach Verständigung im Präsidium möchte ich Sie an die Regeln zur Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal erinnern. Grundsätzlich dürfen Geräte, insbesondere Mobiltelefone und Tablet-Computer, nur zurückhaltend und in einer Ihrer Teilnahme an einer Plenarsitzung angemessenen Weise genutzt werden.

Unzulässig ist die Nutzung von Geräten, die Geräusche erzeugen, aufgeklappt oder hochgestellt werden, insbesondere Computer-Laptops.

Den Verhandlungen des Bundestages unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schäuble

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