Liste: Tage, an denen in Brandenburg die Flaggen gehisst werden

An folgenden Tagen werden im Land Brandenburg die Flaggen gehisst:

  • am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar, Halbmastbeflaggung),
  • am Tag der Arbeit (1. Mai),
  • am Europatag (9. Mai),
  • am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
  • am Jahrestag des 17. Juni 1953,
  • am Jahrestag des 20. Juli 1944,
  • am Tag der Heimat (1. Sonntag im September) – bei Abweichungen von der genannten Regelung wird das Ministerium des Innern durch Einzelerlass den jeweiligen Tag der Beflaggung anordnen,
  • am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
  • am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent, Halbmastbeflaggung) und
  • an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).

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