An folgenden Tagen werden im Land Brandenburg die Flaggen gehisst:
- am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar, Halbmastbeflaggung),
- am Tag der Arbeit (1. Mai),
- am Europatag (9. Mai),
- am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- am Jahrestag des 17. Juni 1953,
- am Jahrestag des 20. Juli 1944,
- am Tag der Heimat (1. Sonntag im September) – bei Abweichungen von der genannten Regelung wird das Ministerium des Innern durch Einzelerlass den jeweiligen Tag der Beflaggung anordnen,
- am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent, Halbmastbeflaggung) und
- an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).