10 Fakten zum Maifeiertag

  1. Der 1. Mai ist international als „Tag der Arbeit“ bekannt, was aber nur ein Oberbegriff ist. In Deutschland heißt er sogar in einigen Bundesländern anders. In NRW ist er z.B. der „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.
  2. Der Maifeiertag hat aber eine Tradition, die weit über die Arbeiterbewegung hinausgeht. Schon in germanischer und keltischer Zeit (Beltane) war er ein besonderer Tag, der die Fruchtbarkeit feiern sollte . Bis ins Mittelalter war er das Fest der heiligen Walburga, die vor bösen Mächten schützen sollte. Viele der Bräuche, die es am Tag selbst und in der Nacht auf ihn, die sog. Walpurgisnacht, gibt, sind darauf zurückzuführen, z.B. Maibäume, Maifeuer, Maisingen oder der Tanz in den Mai.
  3. In einigen Regionen, besonders im angelsächsischen Raum (moving day) war der 1. Mai traditionell ein Tag, an dem die Arbeiter den Wohnort oder den Arbeitgeber wechselten. Erste Massendemonstration für Arbeiterrechte gab es am 1. Mai 1856 in Australien, wo für den Achtstundentag demonstriert wurde. 1866 entwickelten sich aus einer Arbeiterversammlung auf dem Haymarket in Chicago mehrtägige Proteste, in deren Folge es zu zahlreichen Toten kam; einige der Rädelsführer wurden zum Tode verurteilt. Die „Haymarket Affair“ gilt als Geburtsstunde der amerikanischen Arbeiterbewegung. 1889 wurde der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen und im Jahr darauf zum ersten Mal mit Streiks und Demonstrationen für Arbeiterrechte in der ganzen Welt begangen.
  4. In Deutschland wurde die Einführung des Feiertags insbesondere durch die SPD betrieben, doch erst das nationalsozialistische Reichsgesetz vom 10. April 1933 erklärte ihn zum „Tag der nationalen Arbeit“ und am 1934 zum „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“. Die Alliierten bestätigten den Feiertag 1946. Die Bedeutung des Tages als Tag der Arbeiterklasse nimmt zusehends ab, er wird inzwischen als eher familiär ausgerichteter ruhiger Feiertag begangen. Symptomatisch sind jedoch die Maikrawalle in größeren Städten.
  5. Besondere Bedeutung hatte der 1. Mai in der „DDR“, wo er Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ war. Dort und in den anderen Staaten des ehemaligen „Ostblocks“ wurde er groß gefeiert.
  6. In Österreich hat der Maifeiertag eine größere Tradition als in Deutschland. Schon seit den 1890er Jahren war er wegen der Demonstrationen meist arbeitsfrei. 1919 wurde er bereits zum Staatsfeiertag erklärt und 1945 nach dem Ende des Krieges wieder bestätigt.
  7. In der Schweiz wird der Tag von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und Zürich ist er ein gesetzlich anerkannter Feiertag, in Schaffhausen, Thurgau und Tessin ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag, in Solothurn ein halber Feiertag (ab 12:00 Uhr). In Freiburg und St. Gallen ist ab 12:00 Uhr für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes frei, andere Firmen folgen dem aber meist. Im Kanton Aargau ist er nicht gesetzlich geregelt, es wird aber in der Regel bis bis Mittag gearbeitet. In Schwyz und Luzern ist ein normaler Arbeitstag; lediglich in den Gemeinden Hildisrieden, Schüpfheim und Muotathal ist als Gedenktag des lokalen Schutzpatrons St. Sigismund ein gesetzlicher Feiertag.
  8. Frei ist auch in Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und fast allen Ländern Europas und der Welt – so z.B. auch in China, Japan und den USA.
  9. Die katholische Kirche hat den 1. Mai im Jahr 1955 zum Gedenktag für „Josef den Arbeiter“;  der Ehemann Marias war Bauhandwerker und ist der Patron der Arbeiter. In Bayern wird der 1. Mai kirchlich als Festtag Marias, der Patrona Bavariae, begangen.
  10. Nach dem ersten Mai benannt sind z.B. ein U-Bahnhof in Bukarest, das größte Stadion in Pjöngjang, die Straße des Ersten Mai in Wien oder das „Bergwerk 1. Mai“ in Loslau.

Bild: (c) Pixabay

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