Kochen mit Resten: 6 Tipps für die schnelle Küche von Cornelia

Jeder kennt es, es bleibt beim Essen eine Menge übrig und wegwerfen möchte man es nicht unbedingt. Also was soll man mit den Resten kochen? Die Ideen fehlen oft, doch dies muss nicht mehr so ein. Diese Tipps helfen, um aus Resten eine Menge leckerer Dinge zu kochen. Der Kühlschrank gibt oftmals auch noch eine Menge her und kochen mit Resten kann richtig viel Spaß bereiten.

Gemüse

Im Kühlschrank liegen seit Tagen Karotten, Sellerie, Blumenkohl und man weiß einfach nicht was man zubereiten soll oder wie die Reste verwertet werden können. Eine leckere Gemüsesuppe kann aus diesen Zutaten in nur wenigen Minuten gekocht werden. Sind in der Tiefkühltruhe noch Erbsen oder Blumenkohl? Einfach mit hineinwerfen. Abschmecken mit ein wenig Kräutern, Salz und Pfeffer und schon ist die leckere Gemüsesuppe fertig. Das Ganze funktioniert auch mit Paprika oder Spargel. Ein kleines Cremesüppchen ist blitzschnell zubereitet.

Obst

2 Äpfel, Birnen oder eine Handvoll Kirschen sind noch übrig? Jedoch möchte man sie nicht mehr so verzehren? Kein Problem. Pfannkuchen schmecken mit Kompott richtig lecker. Das Obst einfach klein schneiden und in Wasser und Zucker kochen, anschließend pürieren und fertig ist das leckere Kompott. Zutaten für Pfannkuchen hat eigentlich jeder immer zu Hause und in ca. 30 Minuten steht ein fertiges Mittagessen auf dem Tisch. Das Kompott kann natürlich auch in Einweggläser gefüllt werden und so hat man auch längere Zeit etwas davon.

Reis

Mal wieder zu viel Reis gekocht? Gar kein Problem. Der Reis kann in jeder Suppe wiederverwendet werden und auch ein Salat kann mit Reis zubereitet werden. Ein paar TK-Erbsen, Karotten, Oliven und was man sonst noch zu Hause hat. Einfach vermischen, mit ein wenig Dressing verrühren und schon hat man einen frischen und leckeren Salat auf dem Tisch stehen. Eignet sich auch wunderbar als Ersatz für Nudelsalat.

Nudeln

Nudeln hat man oftmals übrig, doch was macht man damit? Ganz einfach: einen leckeren Nudelsalat. Die Nudeln können im Kühlschrank aufbewahrt, auch Tage später noch verwendet werden. Gab es an einem Tag Nudeln mit Tomatensoße, so können am nächsten Tag Schinkennudeln in nur wenigen Minuten zubereitet werden. Einfach ein paar Eier verquirlen, Schinken schneiden und zusammen mit Nudeln und Ei in der Pfanne braten. Mit Salz und Pfeffer abschmecken und schon steht ein leckeres und schnelles Gericht auf dem Tisch.

Kartoffeln

Oftmals werden einfach zu viele Kartoffeln gekocht und man weiß einfach nicht was am anderen Tag mit den Resten gemacht werden soll. Bratkartoffeln passen zu fast allem und sind blitzschnell zubereitet. Auch ein Bauernfrühstück ist schnell fertig. Einfach nur Eier schlagen, Speck schneiden, eine Zwiebel klein schneiden und alles zusammen in einer Pfanne braten. Innerhalb weniger Minuten hat man eine leckere und deftige Mahlzeit für die ganze Familie zubereitet.

Altes Brot

Altes Brot haben wir alle mal übrig. Hier können sehr schnell arme Ritter gemacht werden. Eier schlagen und ein wenig Zucker und Vanillezucker hinzugeben. Die Brotscheiben darin wenden und in der Pfanne mit viel Butter braten. Wer möchte, kann frische Früchte oder einfach Zimt und Zucker dazu essen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Brot klein zu reiben und später als Panade für Schnitzel oder Ähnliches zu verwenden.

Gastbeitrag von Cornelia aus Neuss.

Das Bundesverfassungsgericht über den Entzug des elterlichen Sorgerechts

Der Entzug des elterlichen Sorgerechts für Kinder ist nur in sehr engen Schranken möglich. Das Bundesverfassungsgericht führt aus:

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 <180>; 107, 150 <173>). Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen beziehungsweise aufrechterhalten werden darf (vgl. BVerfGE 60, 79 <89>). Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreiche, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>; 72, 122 <137 f.>; 136, 382 <391 Rn. 28>; stRspr). Eine solche Gefährdung des Kindes kann nur angenommen werden, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14 -, juris, Rn. 23, m.w.N.).

Quelle: Beschluss vom 27. April 2017 – 1 BvR 563/17 (Volltext).

Dokumentiert: Trump auf twitter – 27. April 2017

Der 27. April 2017 war ein Donnerstag und der 2916. Tag von @realdonaldtrump beim Kurznachrichtendienst. Er schrieb an diesem Tag 12 Tweets, die zusammen insgesamt 545.948 Likes sowie 119.791 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.