Verlinkungsgenehmigungsanfrage an das LG Hamburg

Wer sich ein bißchen mit dem Internet befasst, wird von dem neuen Linkhaftungsurteil des LG Hamburg mitbekommen haben, ausführlich dazu hier bei heise. Denkt man es in aller Konsequenz durch, wird das Verlinken eine sehr gefährliche Sache, wenn man auf Urheberrechtsverletzungen verlinkt – da sollte man sich vorher absichern.

Das hat sich auch der Justiziar von heise online gedacht und an Poststelle@lg.justiz.hamburg.de geschrieben, ob heise auf die Seiten des Gerichts verlinken darf. Auch hier nachzulesen.

Ich habe mich von heise inspirieren lassen, den Text minimal abgewandelt und soeben folgendes an das Hamburger Gericht geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, im Rahmen meines Blogs [BLOGNAME] Hyperlinks auf Ihre Online-Präsenz zu setzen.

Ihr Haus hat jüngst entschieden, dass sich der Linksetzer vorab durch Nachforschungen zu vergewissern hat, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

Ich darf Sie daher bitten, mir verbindlich zu bestätigen, dass sämtliche der im Rahmen Ihrer Webpräsenz verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen.

Bitte lassen Sie mir diese verbindliche Erklärung schriftlich zukommen.

Dies gilt insbesondere für das Angebot unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ sowie sämtlichen Unterseiten.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[NAME]
[STRASSE]
[PLZ] [ORT]

…und Du kannst das auch!

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