Die Bundesregierung hat die Ermächtigung erteilt, dass gegen Jan Böhmermann wegen seiner Erdogan Satire nach § 103 StGB ermittelt werden darf.
Grundsätzlich ist nichts daran auszusetzen, dass ein Gericht klärt, ob Böhmermann sich mit seiner Schmähkritik strafbar gemacht hat oder nicht. Meiner persönlichen Meinung nach wohl eher nicht, aber auf die kommt es ja hier nicht an.
Gleichwohl halte ich die Ermächtigung der Kanzlerin für ein falsches und fatales Signal.
Denn andererseits hat sie angekündigt, dass ebendiese Norm – Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten – abgeschafft werden soll. Dadurch, dass Sie die Strafverfolgung jetzt zulässt, wertet Sie den nicht mehr zeitgemäßen Paragraphen und den gesamten Vorgang nur unnötig auf.
Unnötig eben auch daher, da Erdogan auch schon als Privatperson Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt hat. Eine Klärung des Sachverhalts durch die Gerichte wird also ohnehin schon erfolgen.
Darauf hätte Merkel hinweisen können und das Ersuchen der türkischen Regierung abweisen können.
Doch so hat sie ein falsches Zeichen gesetzt und der Causa Böhmermann eine zusätzliche politische Schwere gegeben.