Das Königreich Deutschland

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Matthias Paqué – Kandidat des „Königsreichs“

Im Rahmen meiner 10 Fragen an die Bonner OB Kandidaten hat auch der unabhängige Bewerber Matthias Paqué geantwortet – und durch ihn bin ich mal wieder auf das Königreich Deutschland aufmerksam geworden, das den Kandidaten unterstützt.

Liest man Paqués Antworten, so wirken diese sehr rührig und bürgerorientiert. Stutzig werden sollte man aber bei dieser Aussage:

Sollten die Menschen mit mir als Oberbürgermeister die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung wählen, dann kann ich da sehr wohl etwas mehr tun.

Fördern würde ich derartige Selbstverwaltungsbestrebungen, sind sie doch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Artikel 23 und 28 des Grundgesetzes Recht, Auftrag und auch Pflicht.

Das Königreich Deutschland und die Autonomie der Gemeinden

Näheres zu dieser Ansicht findet man auf den Seiten des Königreichs Deutschland. Vereinfacht ausgedrückt gehen die Anhänger dieses Konstrukts davon aus, dass sich jede Gemeinde dem Königreich Deutschland anschließen oder eine autonome Selbstverwaltung wählen könne. Als Folge könnten in der Gemeinde dann z.B. ein eigenes Bildungssystem, Gesundheitswesen, Finanzsystem und so weiter eingeführt werden – unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland.

Juristisch wird dies damit begründet, dass das Grundgesetz gar keine Verfassung sei, sondern nur ein Grundgesetz – und obendrein eigentlich nur Besatzungsrecht. Art. 28 Abs. 2 des GG allerdings garantiere den Gemeinden, dass diese das Recht haben müssen, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Über einige Zwischenstufen wird argumentiert, da es eben keine Verfassung gebe, könne jede Gemeinde aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes austreten.

Ob das Grundgesetz schon immer eine Verfassung war, darf durchaus diskutiert werden. Spätestens seit dem 3. Oktober 1990 (Wiedervereinigung) besteht daran jedoch kein ernstzunehmender Zweifel mehr. Die Gemeinden sind nach dem GG in den „Rahmen der Gesetze“ (s.o.) eingebunden. Diese und ähnliche Formulierungen finden sich auch in den jeweiligen Landesverfassungen, z.B. in Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung oder Art. 78 Abs. 2 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen.

Aus Art. 28 GG das Recht der Gemeinden abzuleiten, sich außerhalb des von Landes- und Bundesrechts vorgegebenen Rahmens selbst zu verwalten, ist also hanebüchen.

Was will das Köngreich?

Treibende Kraft hinter dem „Königreich Deutschland“ ist Peter Fitzek, der nicht nur den neuen „Staat“ gegründet hat, sondern auch gleich eine „Königliche Reichsbank“. Als Zahlungsmittel wird „Engelgeld“ herausgegeben. Die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ verschrieb sich der Förderung der „Neuen Germanischen Medizin“. Dass die BaFin gegen die Kasse und die Reichsbank erfolgreich vorgegangen ist, dürfte niemanden wundern.

Finanziert wird das ganze über Seminare, und Kurse in der „Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung“ oder auch den Verkauf von esoterisch angehauchten Produkten in den „Engelswelten“. Mehr dazu findet man z.B. bei der Wikipedia.

Zu verorten sind das Königreich und seine Anhänger also im Dunstkreis der Reichsbüger, Verschwörungstheoretiker und Esoteriker.

So harmlos diese sich auf den ersten Blick präsentieren, um so tiefer sind die Abgründe, die sich bei näherer Betrachtung ergeben.

9 Antworten auf „Das Königreich Deutschland“

  1. Vielen Dank für die treffende Einordnung des „Kandidaten“ Pauqué und seines Unterstützers Peter Fitzek, und ein Lob für ihre Recherchearbeit, Herr Tatarczyk!

    Werde ihren Blog gerne weiterempfehlen.

    MfG
    Ein Königsmörder

  2. Einem ehemaliger Mainstreem-Spiegel-Reporter, dem kann man wohl kaum umfassende Recherchearbeit unterstellen. Er hat ganz sicher weder mit demjenigen geredet, den er hier diffamiert und in eine rechte Ecke steckt, noch hat er sich mal einige Filme des hier Diffamierten angesehen. Wer bei Spiegel, Bertelsmann und Co gelernt hat und für diese arbeit oder arbeitete, hat sich doch schon längst verkauft, ist auch nur ein Handlanger des Kapitals.
    Also kann man all das oben Geschriebene ruhig ignorieren und eher vom Gegenteil ausgehen.
    Richtigstellungen:
    – Im Königreich Deutschland werden die neue D-Mark und die E-Mark verwendet.
    – Die Möglichkeit zur Selbstverwaltung wird mit Art. 3 b des EUV, den Art. 23 und 28 GG, mit dem § 92 des StGB, der die Verfassungsgrundsätze zum Inhalt hat und mit den Gemeindeordnungen begründet und nicht damit, daß das GG keine Verfassung ist. Haben Sie etwa, Herr nicht ganzer Jurist, über die Annahme des GG zu einer Verfassung abgestimmt? Ich nicht! Man hat mich nicht mal gefragt, ob ich dieses Bankenherrschaftsinstrument will!
    Was Sie hier als „hanebüchen“ bezeichnen, ist also realistisch. Befassen Sie sich einmal mit dem Subsidiaritätsprinzip und hören sie auf, auf polemische Weise Partei-ergreifend für ein untergehendes System, Ihre eigene Unwissenheit nach außen zu tragen. Dann wären Sie wohl glaubwürdiger, auch für die besser informierten Bürger.

    1. Drei Fragen hätte ich dann doch, da Sie ja ziemlich viel wissen müssen wo Sie doch so leicht anderen „Unkenntnis“ vorwerfen – wenn es erlaubt ist? Man will doch lernen.

      1. Was verstehen Sie bzw. der Oberste Souverän und Fiduziar unter „Kommunaler Selbstverwaltung“?

      2. Was versteht das Grundgesetz, die einschlägige Literatur und das Bundesverfassungsgericht unter „Kommunaler Selbstverwaltung“?

      3. Nach welchem Verständnis werden sich Gerichte und Kommunen orientieren?

      Zusatzfrage:
      Merken Sie was?

      Hinter den Antworten verbirgt sich ein Grund, warum von über 11.000 Gemeinden nicht eine einzige dem Aufruf des Obersten Souveräns und Fiduziar gefolgt ist…

      Der Versuch in Bonn wird auch scheitern.
      Wobei es ein wenig seltsam ist, dass man die Bonner Wähler nicht mit dem Wissen belasten wollte, wer oder was denn hinter dieser Kandidatur und dem angesprochenen Wahlversprechen von Pauqué steht.

      Finde Sie das denn nicht ein wenig eigenartig, dass Pauqué ein „königliches“ Programm hat, „königliche“ Hilfe und Unterstützung – aber so gar keinen Wert darauf legt, dass den Menschen die ihn wählen sollen, offen und ehrlich ins Gesicht zu sagen?
      Na, vielleicht wäre Pauqué mit dem Königreich offiziell im Rücken gar nicht zugelassen worden. Den „Unterstützern“, die unterschreiben haben werden wohl auch nicht so genau gewusst haben, wen sie da unterstützen…
      Das sind Methoden, die man selbt in der Intrigenschule für BRD-Politiker als „unfeine Dummheit“ zu vermeiden lernt.

      Obwohl: Wir hatten damals in der Bundesrepublik „antifaschistische“ Vereine, die teilweise von der DDR unterwandert und finanziert worden sind ohne, dass dieser Zusammenhang allzu öffentlich gemacht wurde (der VVN-BdA fällt mir da besonders ein). Für den in der DDR sozialisierten Peter mag so ein Verhalten also anders bewertet werden im Klassenkampf.

      Für mich passt das so oder so ganz gut ins Bild – er weiss natürlich (besser als seine Anhänger, die ihm tatsächlich glauben was er so an Propaganda ausspuckt), wie ein solcher Hinweis, nach all den Entwicklungen im „Königreich“ (kein einziges Ziel erreicht, kein Projekt erfolgreich beendet, Abwickler im Haus, ziemlich überflüssig und leicht vermeidbar Millionen an Zwangsgeldern „erwirtschaftet“, Anleger deren Einlagen „verschwunden“ scheinen usw.) wirken würde.

      1. Sie schreiben Unsinn, Herr „Königlicher Kandidat“. Sie wollen Propaganda gegen das Königreich und Matthias Pauqué liefern – mehr nicht.
        Ihre Lügen sind offenkundig.
        Dabei behaupten Sie einfach „Fakten“ die aber Lügen sind. Dann bauen Sie auf den Lügen eine Argumentation auf und wollen diese dem Leser unterjubeln. Haben Sie etwa das Werk „Propaganda“ gelesen?
        So wollen Sie den Kandidaten ins schlechte Licht rücken. Einfach durchschaubar für den Wissenden, aber es wirkt gut auf den Unwissenden und das ist ja ihre Zielgruppe. Die Masse der Wähler.

        Er hat von Anbeginn klar gesagt und geschrieben, für was er steht und wer ihn unterstützt. Das ist leicht sichtbar.

        Ob der „Versuch“ in Bonn „scheitert“ ist egal. Die Menschen treffen ihre Wahl und so erhalten sie gerechter Weise den, der sie regiert. Wenn das ein abhängiger Parteienheuchler ist, dann haben sie eben die Lüge und ihre weitere Verdummung und (Be-)steuerung gewählt. Ihre Wahl. Die hat dann Auswirkungen auf alle.
        Dem „König von Deutschland“ oder dem Herrn Pauqué wird das egal sein. Sie geben beide ihr Bestes.
        Sollte er gewählt werden, haben alle Menschen etwas davon und die beiden dann viel Arbeit und kein ruhiges Leben mehr vor sich. Sollte das ihr Ziel sein? Schwer vorstellbar.
        Sollte er nicht gewählt werden, macht es also auch nichts. Beide gehen ihren Weg und das in Freude, wie ich so sehe.

        Sie dagegen sind ein „Erfolgsdenker“ und kein Mensch, der anderen nach besten Kräften und Gewissen dient, das zeigt schon Ihre Schreibweise. Werden Sie Politiker, da sind Sie gut aufgehoben:

        „Politik ist die Weiterführung des Krieges mit anderen Mitteln“

        Hier führt die Elite Krieg gegen die Bevölkerung, zu der auch Sie gehören. Aber so weit reicht das Verständnis wohl nicht …
        Warten wir also erst auf ukrainische- oder mindestens griechische Zustände? Mal sehen, ob ihr dann aufwacht und ob es euch dann immer noch gefällt nichts geändet zu haben…

        Hätte man ihm machen lassen und nicht vier mal hintereinander mit kriminellen Räuberbanden ausgeraubt, hätte er seine „Ziele“ wohl schon mehr als erreicht.
        Es gibt wohl nur „Besserwisser“ aber keine Bessermacher in Ihren Reihen. Wenn Sie es denn besser könnten, warum haben Sie es dann nicht getan? Warum dienen Sie den Menschen denn nicht mit Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Güte in Liebe? Weil Sie das alles nicht in Ihrem Inneren finden? Weil sie eine andere Haltung haben?

        Ihre letzen Behauptungen sind auch nur wieder bewußte Lügen zu Propagandazwecken. Aber das wissen sie ja.

        Hier die Beantwortung ihre Fragen, wenn auch nur für den Juristen verständlich:
        Art. 3b EUV in Verb. m. Art. 1,2,6, und 23 u. 28 GG, zusammengefasst in den sog. VerfGrunds.
        Die Gerichte werden, genau wie die Polizei, dann dem Bürgermeister unterstellt.
        Vorher: Bürgerbefragung und Bürgerentscheid.
        Zur Subsidiarität:
        „Subsidiarität: Idee und Wirklichkeit“ J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen.

        Na dann lernen Sie mal. Das soll ja ihr Wunsch sein.

        1. Wie schön! Man kommt aus dem Urlaub und findet eine solche Antwort vor! Das ist weit besser als ich es mir hätte wünschen können! Ganz lieben Dank für Ihre aufschlussreichen Zeilen!

          „Er hat von Anbeginn klar gesagt und geschrieben, für was er steht und wer ihn unterstützt. Das ist leicht sichtbar.“

          Ach, tatsächlich..?
          Wo im Wahlprogramm bitte steht denn auch nur eine Silbe über Fitzek oder das Königreich?
          http://www.krdeutschland.de/wp-content/uploads/2015/07/Faltblatt_OB-Bonn.pdf
          Wie seltsam, dass er ausgerechnet dort „vergisst“ seinen Fiduziar zu erwähnen.
          Das ist sicher nicht „von Anfang an klar“, sondern im Gegenteil:
          Der Hintergrund wird nicht erwähnt. Wird vertuscht.
          Da sieht man doch, schwarz auf weiss, dass Ihre Aussage so ein klein wenig übertrieben ist, nicht wahr?

          Bei den „10 Fragen“ wurde das genauso wenig erwähnt:
          https://www.severint.net/2015/08/12/10-fragen-an-die-bonner-ob-kandidaten/

          Dann gibts das Video von ihm. Auch hier, entgegen Ihrer Beobachtung, wurde wieder die Gelegenheit versäumt die Hintergründe auch nur zu erwähnen…

          Glauben Sie denn im Ernst, das fällt nicht auf?

          Bei den Informationen, die sich an die Wähler richten gibt es keinen Hinweis auf den Obersten Souverän und Fiduziar. Keinen!
          Wenn er das „von Anfang an klar gesagt und geschrieben hat“ wie Sie seltsamerweise schreiben – da hätten Sie nicht etwa mal ein Beispiel?

          Ich persönlich denke übrigens, dass dieses Verschweigen ein echter Irrtum Fitzeks ist. Zum einen ist es unglaublich naiv zu glauben, dass man das durchhalten kann. Sowas muss raus kommen.
          Zum anderen hätte er mit Ehrlichkeit vielleicht schon ein paar mehr Politikverdrossene, Unpolitische oder notorische Meckerer am Wahltag aus dem Bett bekommen als durch diesen arg lückenhaften Umgang mit der Wahrheit.
          Gerade bei dem Publikum, dass man anspricht, kommt sowas gar nicht gut an. Die fühlen sich bereits durch die BRD genug verarscht um dann jemanden zu wählen, der seinen Hintergrund hartnäckig „vergisst“ zu erwähnen.

          Meine Fragen zielten darauf ab, ob Ihnen wenigsten bewusst ist, dass zwischen der vom Obersten Souverän und Fiduziar erfundenen Interpretation der Kommunalen Selbtsverwaltung und der Realität, den gesetzlichen Gegebenheiten, der Rechtsprechung ein unüberbrückbarer Unterschied besteht.

          Sie schreiben dazu
          „Art. 3b (sic!) EUV in Verb. m. Art. 1,2,6, und 23 u. 28 GG, zusammengefasst in den sog. VerfGrunds.
          Die Gerichte werden, genau wie die Polizei, dann dem Bürgermeister unterstellt.“

          Schauen Sie sich doch ruhig (nochmal? erstmals?) den EUV an, und dann schauen Sie mal in diesen Art. 3b… Da fällt doch schon direkt was auf, nicht wahr..?

          Abgesehen von dieser „Kleinigkeit“:
          Ihre Antwort zeigt nicht nur, dass Ihnen das Problem nicht klar ist (wenn Sie auch diesmal „vergessen“ zu erwähnen, dass Sie bzw. der Fiduziar und Oberste Souverän die „Verfassungsgrundsätze“ aus dem Strafgesetzbuch entnehmen, eine besonders seltsame Idee – da wackelt also der Schwanz mit dem Hund)

          sondern Ihre Antwort entlarvt auch Ihr Demokratieverständnis, bzw. was dahinter steckt. Wahrscheinlich ist Ihnen nicht mal klar, was Sie da mit Ihrer Idee Gerichte und Polizei dem Bürgermeister zu unterstellen, eigentlich anrichten.
          Gewaltenteilung..?
          Nie gehört?

          Was Sie da in erfreulicher Offenheit beschreiben, ist eine Diktatur.
          Gerichte zB. sind Instanzen, die die Exekutive und Legislative kontrollieren. Nicht umgekehrt.
          Dass ein solcher Durchbruch der Gewaltenteilung nicht nur gegen das Grundgesetz verstösst (wenn man zB. Art. 20 verstanden hat, also mehr getan hat als nur den Wortlaut gelesen zu haben sondern auch gegen jeden demokratischen Geist, ist Ihnen wahrscheinlich nicht mal bewusst. Auch Sie sind wohl so ein Fall, der das „System“ kritisiert ohne auch nur die Grundzüge davon verstanden zu haben.

          Mit dem EUV kommen Sie leider nicht auf die von Ihnen erträumte Selbstverwaltung. Aus Art.3 lässt sich mit keinem Wort eine so weitgehende Interpretation der Kommunalen Selbstverwaltung entnehmen. Die EU greift bekanntermassen auf diese Ebene der Mitgliedsstaaten überhaupt nicht ein.

          Dem interessierten und durchschnittlich gebildeteten Bürger ist das klar, denn die Unterschiede zB. zwischen dem franz. Modell einer Zentralregierung und unserer sehr föderativen Struktur sind eines der Integrationshindernisse seit Jahrzehnten (je nachdem, welche „Integration“ man wünscht, naturgemäss).
          Selbst wenn Ihnen das eigenartigerweise unbekannt sein sollte –
          von den Konflikten der Basken oder Iren haben Sie doch vielleicht schon mal gehört..? Wie vereinbart sich das mit Ihrer Interpretation des Art.3 (b…) EUV?

          Das (blinde?) Zitieren von ein paar §§ ist zudem weit entfernt von einer Argumentation.

          Der Kern meiner Frage war, ob Ihnen wenigstens bewusst ist, dass zwischen der Interpretation des Obersten Souveräns und Fiduziars (seine „Rechtsauffassung“) und der sog. „Rechtslage“ (also das, was Rechtsprechung, Literatur usw. definieren und anwenden) ein Unterschied besteht.
          Ihre Antwort zeigt, dass Ihnen das nicht bewusst ist.
          Das ist eher die Regel in solchen Kreisen wie dem KRD.
          Ausserhalb dieser Szene wird das erstaunlich gut verstanden. Die Bürger sind wacher und informierter als es Ihnen lieb sein kann… Das ist ein Grund warum das „Königreich“ in all den Jahren und mit all der Aufmerksamkeit so „viel“ Unterstützung gewonnen hat.

          Sie scheinen das System der Bundesrepublik für etwas arg Schwammiges zu halten, wo man, ähnlich einer US-Gerichtsshow oder dem Nachmittagsprogramm von SAT1 und Konsorten, die Dinge so definiert wie sie einem genehm sind und dabei vorhandene Definitionen komplett ausblendet.

          So funktioniert das in Deutschland aber nicht. Selbst wenn man es nicht weiss, könnte man es sich fast denken.

          Das ist kein Kindergarten. Da geht es schon etwas ernsthafter zur Sache. Unwissen mit Wunschvorstellungen zu ersetzen kann persönlich offensichtlich befriedigend sein. Das will ich zugestehen.
          Aber kein Gericht wird von seinem Wissen ablassen, um Ihre Wunschvorstellungen zu übernehmen.
          Falls Sie das nicht gemerkt haben: Das ist einer der Gründe, warum der Oberste Souverän und Fiduziar nicht in der Lage war und ist, der BaFin oder den Gerichten seine Rechtsauffassung aufzudrängen.
          Führerschein… Versicherung… Bank… Haben Sie das echt vergessen?
          Die Gerichte bleiben stur bei der (dem Obersten Souverän und Fiduziar immer noch unbekannten) „Rechtslage“. Dass die ihm unbekannt ist, ist eine Folge der Freiheit der BRD. Hier kommt keiner von „der Partei“ in die Betriebe, um eigenständig denkenden Arbeitern die Segnungen „der Partei“ zu erläutern. Der BRD ist es egal, ob ihre Bürger wissen, wie sie aufgebaut ist oder funktioniert.
          Gut möglich, dass der bescheidene Oberste Souverän und Fiduziar das als eine Schwäche ansieht oder als Ansatz. Dass er durch dieses Nichtwissen der Verantwortung nicht ledig wird – das ist die andere Seite…

          Sie haben mit Ihrer „Antwort“ leider nicht meine Frage beantwortet, ob Ihnen klar ist, dass „Kommunale Selbstverwaltung“ im Sinne des Obersten Souveräns und Fiduziars (ich weiss, das klingt lächerlicher, aber diese Titel hat sich Fitzek nunmal verpasst)
          etwas anderes meint
          als Gesetz und Rechtsprechung darunter verstehen.

          Ihre Interpretation des GG bedeutet im Endeffekt einen Verstoss gegen das GG. Sie durchbrechen sowohl die horizontale als auch vertikale Gewaltenteilung. Ob man das aus dem Wortlaut des Art. 20 persönlich heraus lesen kann oder nicht ist – wie immer bei Gesetzen – nicht entscheidend. Macht man sich die Arbeit zu erfahren, was der Art. 20 meint, liest also mehr als seine eigenen Gedanken wird das klar.
          Auch wenn Sie nicht verstehen, was das bedeutet – es ist nicht verfassungsgemäss. Das GG (ein wichtiger Punkt) lässt sich nicht über das GG aushebeln. Das ist einer der Lektionen von Weimar.

          Natürlich ist mit klar, dass Sie weder wissen noch verstehen noch aktzeptieren was ich hier schreibe. Aber das aufzuzeigen ist doch ganz nützlich.
          Mir ist auch klar, dass weder Ihnen noch dem Fiduziar und Obersten Souverän bekannt ist, was unter denjenigen „Bedürfnissen und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“ verstanden wird. Oder auch nur wo man dies oder die Begriffe „Gebiets-“ oder „Gemeindehoheit“ überhaupt findet… Da würden Sie eh nicht nachschauen.
          Während jeder ernsthaft interessierte dort als erstes nachschaut…
          Wozu sollte das interessieren wenn man doch seine eigenen Idee hat, die man toll findet?

          Denn selbstverständlich erschöpft sich Ihre „Arbeit“ darin, dass zu lernen was der Fiduziar sich aus den Findern saugt. Dass er völlig ignoriert wie man Gesetze überhaupt interpretiert sondern einfach dem Gesetzestext seine Wunschvorstellung aufdrückt. Wahrscheinlich finden Sie nichts dabei. Wahrscheinlich ist Ihnen nicht klar, dass und warum das – nicht funktioniert.
          Aber in dem Land, in dem Sie leben, ist dieses Nichtwissen und Nichtwissenwollen gar nicht so verbreitet. Das ist ein Grund, warum das Königreich so wenig Anklang findet. Das kindlich-naive ist manchmal anrührend, zugegeben. Aber damit kommt man hier nicht weit, wie Sie wahrscheinlich doch wenigstens aus der Erfahrung heraus wissen müssten. Der Oberste Souverän mit seiner sympathischen Auslegung zB. von Führerschein, Fahrerlaubnis (vor Gericht gestand er ja, den Unterschied nicht verstanden zu haben…) oder Tempolimitis weiss es vielleicht, interessieren darf es ihn nicht. Damit so Leute wie Sie nicht etwas zum Nachdenken und dahinter kommen, dass selbstbewusstes Auftreten und Daherreden nicht ansatzweise bedeute, das man auch recht hat.

          Ihre Antwort beinhaltet also die Lüge, Pauqué hätte von Anfang an klar geschrieben wer ihn unterstützt. Die ist einfach zu durchschauen, da man ja nachlesen kann, dass er das gerade nicht tat.

          Dann wollen Sie eine Bürgermeisterdiktatur, indem Sie die Gewaltenteilung aufheben.

          Sie wollen über Ihre Interpretation des GG das GG aushebeln. Das ist natürlich eine Idee, die unterhalb der Allgemeinbildung liegt. Ein Siebtklässler weiss es besser.

          Und das Ganze soll in einem Artikel des EUV stecken, der dieses Thema nicht berührt und in GG-Artikeln, die allerdings alleine nach den eigenen Wunschvorstellung interpretiert werden – was den Nachteil hat, dass diese Interpretation gegen Rechtsprechung und das GG verstösst.

          Insofern danke ich dann doch für Ihren aufschlussreichen und entlarvendend Beitrag!
          Denn natürlich ist es ausgeschlossen, bei Ihnen ein Um- oder nur Nachdenken anzuregen. Es fehlen Ihnen offensichtlich auch, sozialisationsbedingt, die Voraussetzungen und Kenntnisse über das politische System der BRD, das Sie ablehnen.
          Aber der Mitleser kann sich so ein Urteil bilden und erkennen, wie hinterlistig man hier die Demokratie mit Hilfe absurder GG-Interpretaitonen aushebeln will. Und das haben schon andere versucht, die den Begriff „wehrhafte Demokratie“ nicht verstanden haben.

          Ich erwarte gerne weitere Beispiele Ihrer „Verständnisses“ und Ihrer „Ehrlichkeit“ und rechne, da ich fest auf Ihren Trotz und Stolz setze, fest mit einer Fortsetzung.
          Falls der Fiduziar es Ihnene erlaubt, denn diese Offenbarung der angestrebten Bürgermeisterdiktatur ist weniger vorteilhaft, als Sie denken mögen…

          Wäre das, also der offene Verfassungsverstoss, tatsächlich Pauqué Programm würden ihm deutsche Gerichte im absurden Falle seiner Wahl nachdrücklich zeigen, dass sie sich nicht so einfach den Weisungen eines Bürgermeisters unterwerfen… Und auch hier gälte: Ob er oder der Fiduziar oder Sie das verstehen – ist komplett egal. Das Ignorieren oder Absprechen unangenehmer Tatsachen hat auf die Tatsachen wenig Einfluss.

          1. Um noch auf die Literatur einzugehen, die „klartexter“ angibt – ein Sammelband von Aufsätzen verschiedener Autoren – was ein wenig dadurch erschwert wird, dass „klartexter“ eigenartigerweise entgegen der üblichen Praxis darauf verzichtet, die Textstellen zu bezeichnen, die seine (bzw. die königliche “ Auffassung unterstützen…:

            Opperman sieht bei Mohr die Stossrichtung der Art. 23 und Art. 28 GG in Richtung Art. 3b EGV wohl ein klein wenig anders:
            (kursiv im Original, fett von mir)

            „Wenn es die vorderste Funktion des Art. 23 Abs. 1 GG ist, Subsidiarität für die Gestaltung der europäischen Union einzufordern, geschieht dies, um ein strukturelles Auseinanderklaffen zwischen der deutschen und der europäischen öffentlichen Ordnung zu vermeiden. Man kann Art. 23 Abs. 1 GG als ein „umgekehrtes Homogenitätsgebot“ betrachten. Während Art. 28 GG die verfassungsmässige Ordnung der Bundesländer garantiert, verlangt Art. 23 GG „von unten“ für Deutschland die Anerkennung seiner wichtigsten nationalen Verfassungsgrundsätze von jenem vereinigten Europa, dem Deutschland die Erfüllung eines guten Teils seiner staatlichen Aufgaben anvertraut hat. Diese strukturelle Homogenität zwischen nationaler und europäischer Ebene, mit der Subsidiarität als wesentlicher Bestandteil, ist aus deutsche Sicht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaftskonstruktion.“

            Opperman, „Subsidiarität im Sinne des Deutschen Grundgesetzes“ in Mohr (Hrsg) „Subsidiarität: Idee und Wirklichkeit“, S. 226″

            Hintergrund ist der Maastricht-Vertrag und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu:
            http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html

            Man sieht hier vielleicht ganz schön, wie …eigenwillig… die Fitzkesche Interpretation ist – und dass sie den Zweck, die Geschichte und Systematik von Art. 3b EVG etwas/arg vernachlässigt bei der Auslegung…
            Man könnte fast meinen, dem Fiduziar und Obersten Souverän, sowie seinen folgsamen Nachbetern, sei bei der ganzen Geschichte um den Maastricht-Vertrag ein klein wenig entgangen, wo da überhaupt die Problemfelder liegen.
            Aber dafür hat man ein Sätzchen gefunden, das losgelöst von diesem belastenden Kontext, eine Möglichkeit zu versprechen scheint, sich seine Wunschvorstellung zu erfüllen.
            Nochmals Opperman: (aaO, S. 222)

            „“Deutschland fordert mit ihm (Anm. Art.3b) bei der Europäischen Union in Gestalt föderativer Grundsätze und der Subsiarität eine Struktur ein, die zu Hause zu den Wesentlichkeiten des eigenen Staatsaufbaues gehört. So war es alles andere als ein Zufall, dass die eigentliche Initiaitive zur Verrechtlichung der Idee der Subsiadiarität ub Art, 3b EVG von deutscher Seite ausging“

            auf Seite 215 des vom „klartexter“ zur Unterfütterung seiner bzw. der königlichen Position angebebenen Buches finden wir Oppermann recht unzweideutig:

            „Damit wird für die weitere Zukunft insbesondere auf den in Maastricht neugeschaffenen Art. 3b EVG Bezug nehommen, wonach die Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschliessliche Zuständigkeit fallen,

            …nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig (wird), sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Massnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht asureichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“

            (ABl. EG, C 191/1ff.)“

            Die Idee ausgerechnet über diesen Weg Gemeinden einen Weg zu verschaffen, das GG zu verletzen verkehrt also so ein ganz klein wenig die Verhältnisse.
            Daraus die Möglichkeit abzuleiten, Grundsätze der vertikalen und horizontalen Gewaltenteilung zu verletzen um seine Wunschvorstellung vom Bürgermeister als Mini-König ausgerechnet in der Stadt durchzusetzen, die Sitz der BaFin ist, die vom Fiduziar und Obersten Souverän ein paar Milliönchen an Zwangsgeldern fordert (Ein Schelm, der hier an Zufall denkt…) dürfte wohl eine etwas überzogene Interpretation von Art. 3b und der „Maastricht-Entscheidung“ des BVerfG sein.
            Umso eigenartiger, dass „klartexter“ Literatur zu Unterfütterung der königlichen These anführt, die streng genommen eher in die entgegen gesetzte Richtung geht.
            Was natürlich nur auffällt, wenn man selbst nachliest und das Gelesene versteht.
            Selbstverständlich darf der Oberste Souverän und Fiduziar darauf vertrauen, dass sein Völkchen diesen Aufwand nicht treiben wird. Man hat genuig damit zu tun, zu verstehen, wasd der Fiduziar an Ideen in die Welt setzt. Da reichts dann nicht mehr, das auch noch nachzuprüfen.
            Wenn er das sagt, wird das schon so sein. Warum sollte er das sonst sagen..?

            Die eigenartig undemokratische „Demokratieauffassung“, die damit deutlich wird, ist allerdings so entlarvend, dass man dankbar sein darf, wenigstens vom „klartexter“ in dieser Hinsicht weniger im Dunkeln gelassen zu werden, als vom Kandidaten Pauqué selbst. Die Bonner Wähler können ihn ja mal fragen, wenn er (laut Wahlwerbung wohnhaft „Luitpoldstr. 25a, 83435 Bad Reichenhall“) zufällig mal in der Stadt ist…

            Wäre das alles vor der Entscheidung des Walhausschusses bekannte gewesen weiss ich nicht ob Pauqué mit so einem Programm überhaupt zugelassen worden wäre. Was der Fiduziar, anders als seine Schäfchen, vielleicht gut genug wusste, um eben diese Dinge nicht sofort zu publik werden zu lassen.

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