Spam: Ihre MMS Nachricht

Heute erhalten viele E-Mail Konten vermeintliche MMS, die in etwa so aussehen

Absender: +0178 674 xxxx
Datum: 2014-05-05 11:46:35 UTC.
Nachricht: Ich liebe dich auch!
ID: CE1195E0713008.

Der Betreff der Mails lautet z.B. „E-Card from „+0178 674 xxx“. In der Anlage ist aber eine ZIP Datei, die Schadcode beinhaltet. Also nicht öffnen!‏

Pressemitteilung: Prokon Insolvenz – Anleger sind jetzt Gläubiger

Folgende Pressemitteilung finden wir zur Prokon Insolvenz sehr interessant.

Das 1. Quartal 2014 brachte für PROKON-Anleger eine stürmische Entwicklung mit sich. Nach zahlreichen Kündigungen von Genussrechten meldete die PROKON Regenerative Energie GmbH Insolvenz an. Mehrere Wochen war wegen Rechtsfragen offen, ob an die Insolvenzanmeldung ein reguläres Insolvenzverfahren anknüpfen wird. Mithilfe von Gutachten wurde diese Frage geklärt und am 1. Mai 2014 eröffnete das zuständige Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energie GmbH.

Auf Anleger, die PROKON-Genussrechte in ihrem Depot haben, kommt jetzt die Teilnahme am Insolvenzverfahren zu. Denn sie sind Gläubiger. Dies dürfte für zahlreiche Anleger eine neue Erfahrung sein. Für sie stellt sich die Frage, was sie als Gläubiger beachten müssen. Zunächst ist wichtig, dass es im PROKON-Insolvenzverfahren verschiedene wichtige Termine zu beachten gilt. So findet 22. Juli 2014 eine Gläubigerversammlung statt. Dort geht es unter anderem auch darum, den Rahmen für das weitere Verfahren abzustecken. Die PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft wird bei diesem Termin vertreten sein, um die Rechte der Genussrechte-Inhaber einbringen zu können.

Bis zum 15. September 2014 sollten sich die Anleger um ihre Forderungsanmeldungen gekümmert haben. Die Gläubiger eines Unternehmens – hierzu gehören auch die Genussrechte-Inhaber – müssen ihre Forderungen anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

Forderungsanmeldung betrifft sämtliche Forderungen – auch solche, die eigentlich noch nicht fällig gewesen wären

In einem Insolvenzverfahren müssen Gläubiger sämtliche noch offenen Forderungen angemeldet werden. § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden – auch Forderungen, die erst später fällig wären, werden fällig. Daher müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Im Fall der PROKON-Genussrechte betrifft dies zum Beispiel Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen. Dass der Themenkomplex „Genussrechte und Insolvenzverfahren“ zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen führt, hat sich bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren angedeutet.

Anleger, die Unterstützung bei den nun kommenden, verschiedenen „Stationen“ des Insolvenzverfahrens wünschen, können sich an einen Fachanwalt wenden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft die insolvenzrechtlichen Fragestellungen und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team betreut die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Anleger, die in ihrem Depot PROKON-Genussrechte haben und sich im anstehenden Insolvenzverfahren vertreten lassen möchten, können sich der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anschließen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft www.prokon-schutzgemeinschaft.de .

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889

www.dr-stoll-kollegen.de

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus fünf Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehntelange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Im süddeutschen Raum in der Ortenau, zwischen Karlsruhe, Offenburg und Freiburg gelegen, vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Spam: Interesting Deal

Mal wieder eine englischsprachige Spam-Mail, die einem ein interessantes Geschäft verspricht. Die Anlage sollte man aber besser nicht öffnen, denn sie enthält sicher Schadcode.

Greeting,

My name is Mr. A. M. Yassin, I live and work in Abu Dhabi UAE.
I have an urgent business which I believe will interest you.
Find the enclose for details.

For any reason you cannot open that attachment, please let me
know so that I can resend it in the body of the mail, thank you.

I wait for your response, Thank you.

Regards

Dokumentiert: Trump auf twitter – 05. Mai 2014

Der 05. Mai 2014 war ein Montag und der 1828. Tag von Donald Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 35 Tweets, die zusammen insgesamt 2.160 Likes sowie 2.118 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.