Der Pkw der Kl. wurde am 31. 1. 1984, einem Dienstag, in Köln auf der B-Straße vor der Postschänke von einem Pferd getreten und dabei hinten beschädigt. Die Bekl., die eine Privat-Brauerei in K. betreibt, besitzt ein Pferdegespann mit 2 Perden, das zu Werbezwecken sommers wie winters auf bestimmten Routen durch die Stadt fährt. Die Kl. behauptet, es sei ein Pferd der Bekl. gewesen, das ihren Pkw beschädigt hatte. Die Bekl. behauptet, ihr Pferdewagen sei am 31. 1. 1984 in E. auf Tour gewesen, nicht aber in der Süd-Stadt.
Das AG hat die Bekl. antragsgemäß zur Zahlung von 1950 DM verurteilt.
Die Bekl. haftet als Halterin des Pferdefuhrwerks insgesamt, weil dieses das Auto der Kl. beschädigt hat.
„Urteil: AG Köln, Urteil vom 12.10.1984 – 226 C 356/84 – Brauereipferd“ weiterlesen