Pressemitteilung: Ist die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe zulässig?

Köln, 31.10.2012 – Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, sind derzeit von der Zahlung bestimmter Netzentgelte befreit. Stattdessen werden diese Kosten über eine Umlage von den anderen Verbrauchern finanziert. almado-ENERGY Vorstand Antoine Beinhoff hält diese Regelung schon seit langem für wenig sachgerecht. Jetzt äußert das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

„Im Jahr 2013 werden Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen mit voraussichtlich rund 800 Millionen Euro von den anderen Stromkunden faktisch subventioniert. Das geht besonders zu Lasten von Familien.“ erörtert Antoine Beinhoff, Vorstand des Kölner Stromversorgers almado ENERGY.

Denn in § 19 der Stromnetzentgeltverordnung ist geregelt, dass stromintensive Betriebe von der Zahlung der Netzgebühren befreit sind; dies greift ab einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden. Mit diesen Netzentgelten sollen eigentlich Betrieb und weiterer Ausbau der Stromnetze finanziert werden. Die aus der Befreiung resultierenden Mindereinnahmen werden dann durch eine Umlage bei den anderen Verbrauchern ausgeglichen. „Auf den Umstand, dass die Kosten des Ausbaus und des Erhalts der Stromnetze dadurch überproportional von den Endverbrauchern getragen werden, habe ich schon mehrfach hingewiesen“, so Beinhoff. „Und besonders Familien mit Kindern werden dadurch belastet, da diese naturgemäß einen höheren Stromverbrauch haben.“

Das OLG Düsseldorf äußerte nun in einer mündlichen Verhandlung Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Bevorzugung der Großverbraucher. Das Gericht geht davon aus, dass eine solche Regelung – wie es hier geschehen ist – nicht im Wege einer einfachen Rechtsverordnung getroffen werden könne, sondern dass es dafür eines Gesetzes bedürfe, das vom Bundestag beschlossen werden muss.

„Das ist natürlich ein formaler Grund und trifft noch nicht den Kern des Problems. Es ist aber zu hoffen, dass sich hieraus eine Diskussion über die Netzentgeltbefreiung ergibt und die Endverbraucher endlich entlastet werden“ meint Antoine Beinhoff dazu. „Das derzeitige Vorgehen ist auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten widersinnig ist, da für Unternehmen, die knapp über den Grenzwerten liegen, die Motivation entfällt, Energie zu sparen.“, so Beinhoff.

Gegen die aktuelle Regelung haben zwei Netzbetreiber im Eilverfahren geklagt, da die rückwirkende Befreiung der Großkunden für das Jahr 2011 sie vor das Problem stelle, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen. Durch die Erlösausfälle drohe ihnen sogar die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung. Mit einer Entscheidung des Gerichts in der Sache wird am 14. November 2012 gerechnet (Aktenzeichen OLG Düsseldorf VI – 3 Kart 14/12 (V) und VI – 3 Kart 14/12 (V))

Quelle: offenes-presseportal / almado-energy

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