Bundesverfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab. Nicht.

Wie berichtet wird, wird das Bundesverfassungsgericht seine Urteilsverkündung in Sachen „ESM/Fiskalpakt – Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ nicht wie von Peter Gauweiler ebenfalls im Eilverfahren beantragt, verschieben. Die Entscheidung wird also wie geplant am 12. September 2012 verkündet werden. Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn jetzt aber behauptet wird, dies sei eine Ablehnung und dementsprechend Niederlage Gauweilers, so ist das nicht korrekt. Das Gericht hat nämlich inzwischen klargestellt, dass die Entscheidung am 12. September nicht verschoben wird und im Zuge dieser dann auch über Gauweilers neuen Hilfsantrag entscheiden wird.

Kann man daraus dennoch etwas für das morgige Urteil interpretieren? Ja – ein bisschen schon.

Das Bundesverfassungsgericht wird den ESM und den Fiskalpakt wahrscheinlich nicht komplett stoppen, sonst wäre die überraschende Beratung am 10. September so nicht notwendig geworden. Man kann also davon ausgehen, dass der ESM und der Fiskalpakt vom BVerfG zunächst „durchgewunken“ werden, freilich möglicherweise mit Auflagen.

 

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