Wetterregel zum 17. Februar

Hier finden Sie eine Bauernregel bzw. Wetterregel zum 17. Februar:

Im Februar müssen die Stürme fackeln, dass dem Ochsen die Hörner wackeln.

Mehr bei unserer Übersicht der Wetterregeln. Vielleicht interessieren Sie sich auch für die 10 Fakten zum 17. Februar.

Bild: Midjourney AI

Kein Ehrensold für Christian Wulff

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

in Ihren Händen liegt nunmehr die Entscheidung, ob der zurückgetretene Christian Wulff den Ehrensold erhalten soll – in Höhe von rund 200.000 Euro jährlich bis an sein Lebensende.

Sie werden ja nicht müde, Christian Wulff Ihren Respekt auszusprechen. Ich bitte Sie aber,  jetzt Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten zu haben und Christian Wulff den Ehrensold nicht zuzusprechen, sollte er selbst nicht aus Anstand darauf verzichten.

Denn er ist weder aus politischen noch aus gesundheitlichen Gründen vom Amt zurückgetreten, wie es § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten als Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes fordert.

Er hat sich für den Rücktritt aus Gründen entschieden, die in seiner Privatsphäre liegen – ob diese nun strafrechtlich relevant sind oder nicht. Damit aber hat er den Ehrensold nicht nur moralisch sondern auch rechtlich nicht verdient.

Sollte das Verhalten des ehemaligen Bundespräsidenten noch mit dem goldenen Handschlag belohnt werden, wäre dies für mich und viele andere Menschen nicht mehr vermittelbar. Dies auch angesichts der Tatsache, dass er später ohnehin stattliche Pensionsleistungen aus seiner Zeit als Abgeordneter und niedersächsischer Ministerpräsident beziehen wird.

Mit herzlichen Grüßen aus Bonn,

Ihr Severin Tatarczyk

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG)

§ 1
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen
Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der
Aufwandsgelder.

§ 2
Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Bundespräsidenten, dem zur Zeit seines
Todes Bezüge nach § 1 zustanden, erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1
ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld.

§ 3
(1) Ist ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingetreten oder hat er darin vor
dem Antritt seines Amtes als Bundespräsident oder nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt ein Ruhegehalt
oder eine ruhegehaltähnliche Versorgung erdient, so erhält er die ihm nach § 1 zustehenden Bezüge nur insoweit,
als sie das neue Diensteinkommen oder das Ruhegehalt oder die ruhegehaltähnliche Versorgung für denselben
Zeitraum übersteigen.
(2) Absatz 1 findet auf die Hinterbliebenen entsprechende Anwendung.

§ 4
Soweit nicht in den §§ 1 bis 3 etwas anderes bestimmt ist, sind die für die Bundesbeamten geltenden beihilfeund
versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden.

§ 5
Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig
erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu
gewähren sind.

§ 6
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im
Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im
Lande Berlin.

§ 7
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist.

Dokumentiert: Die Rücktrittserklärung Christian Wulffs vom 17. Februar 2012

Mit diesen Worten hat Christian Wulff – wenn auch nicht ganz freiwillig – eine der – wenn nicht die – größte Fehlentscheidung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland korrigiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
gerne habe ich die Wahl zum Bundespräsidenten angenommen und mich mit ganzer Kraft dem Amt gewidmet.
Es war mir ein Herzensanliegen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken. Alle sollen sich zugehörig fühlen, die hier bei uns in Deutschland leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten – ganz gleich, welche Wurzeln sie haben. Wir gestalten unsere Zukunft gemeinsam.
Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Kraft am besten entfalten und einen guten Beitrag zur europäischen Einigung leisten kann, wenn die Integration auch nach innen gelingt.
Unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, braucht einen Präsidenten, der sich uneingeschränkt diesen und anderen nationalen sowie den gewaltigen internationalen Herausforderungen widmen kann. Einen Präsidenten, der vom Vertrauen, nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen und damit meine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist.
Ich trete deshalb heute vom Amt des Bundespräsidenten zurück, um den Weg zügig für die Nachfolge frei zu machen.
Bundesratspräsident Horst Seehofer wird die Vertretung übernehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird auf der wichtigen Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt am Donnerstag der kommenden Woche sprechen.
Was die anstehende rechtliche Klärung angeht, bin ich davon überzeugt, dass sie zu einer vollständigen Entlastung führen wird. Ich habe mich in meinen Ämtern stets rechtlich korrekt verhalten. Ich habe Fehler gemacht, aber ich war immer aufrichtig. Die Berichterstattungen, die wir in den vergangenen zwei Monaten erlebt haben, haben meine Frau und mich verletzt.
Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für unser Land engagieren. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundespräsidialamt und anderen Behörden, die ich als exzellente Teams erlebt habe.
Ich danke meiner Familie. Vor allem danke ich meiner Frau, die ich als eine überzeugende Repräsentantin eines menschlichen und modernen Deutschlands wahrgenommen habe. Sie hat mir immer, gerade in den vergangenen Monaten und den Kindern starken Rückhalt gegeben.
Ich wünsche unserem Land von ganzem Herzen eine politische Kultur, in der die Menschen die Demokratie als unendlich wertvoll erkennen und vor allem, das ist mir das Wichtigste, sich gerne für die Demokratie engagiert einsetzen.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger, denen ich mich vor allem verantwortlich fühle, eine gute Zukunft

Was am 17. Februar in Bonn passiert ist

Für diese Seite sind noch keine Inhalte hinterlegt, aber diese folgen bald. Sie wissen, was am 17. Februar in Bonn passiert ist? Dann schreiben Sie uns doch!

Dokumentiert: Trump auf twitter – 17. Februar 2012

Der 17. Februar 2012 war ein Freitag und der 1020. Tag von Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. Er schrieb an diesem Tag 10 Tweets, die zusammen insgesamt 304 Likes sowie 1.032 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.