Waffenrecht nach Winnenden

Wie immer nach solchen Ereignissen wird auch nach dem Amoklauf von Winnenden über das Waffenrecht diskutiert.

Tims Vater, Jörg Kretschmer, hatte nach den vorliegenden Informationen seine Waffen aufgrund seines Hobbys, jedoch sonst keinen Waffenschein. Hier stellt sich zunächst die Frage, wieseo ein Sportschütze dann eine Barretta in seinem Nachtkästchen aufbewahrt, wenn er doch keinen Waffenschein hat. Und auch die Munition war ja augenscheinlich nicht weggesperrt. Desweiteren ist mir nicht klar, wozu ein Sportschütze so viele Waffen – kolportiert wird zwischen 15 und 18 – zu Hause haben muss und darf.

Dass das deutsche Waffenrecht sonst recht scharf ist, ist unbestritten, jedoch zeigen sich hier in Hinblick auf die Sportschützen m.E. Defizite, die wirklich behoben werden sollten. Eine Beschränkung der erlaubten Anzahl und höhere Strafen bei unzureichender Sicherung sind wohl das Mindeste.

So oder so – durch das Unterlassen des Wegsperrens der Barretta und der Munition dürfte sich Herr Kretschmer strafbar gemacht haben. Und auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen der Angehörigen der Opfer dürften nicht ganz aussichtslos sein.

Dass dann noch der Umgang des Sohnes mit Waffen von den Eltern gefördert wurde, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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