LMAAIFY: Wie hat sich der Begriff „1984“ über das Buch hinaus entwickelt?

Der Begriff „1984“ hat sich im Laufe der Zeit weit über den ursprünglichen Kontext des gleichnamigen Romans von George Orwell aus dem Jahr 1949 hinaus entwickelt und sich verselbständigt.  „LMAAIFY: Wie hat sich der Begriff „1984“ über das Buch hinaus entwickelt?“ weiterlesen

Gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – jetzt Ihren Bundestagsabgeordneten ansprechen

Warum das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Fehler ist

Am 18. Mai berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Wesentliches Ziel des derzeitigen Entwurfs ist, dass soziale Netzwerke wie facebook oder twitter rechtswidrige Inhalte schnell löschen müssen: anscheinend offensichtliches innerhalb von 24 Stunden, schwierigere Fälle innerhalb von sieben Tagen, wobei hier dann auch der Verfasser oder Dritte gehört werden können. Grundsätzlich gilt also: erst löschen und dann genau prüfen. Werden unter das Gesetz fallende Beiträge nicht gelöscht, drohen den Betreibern der Plattformen hohe Bußgelder.

Weiter müssen die Betreiber den Behörden Ansprechpartner zur Verfügung stellen.

Warum das NetzDG problematisch ist

Es gibt inzwischen eine breite Front gegen den derzeitigen Entwurf, Links dazu sind unten im Artikel. Die meiner Meinung nach wichtigsten Argumente:

  • das Gesetz macht private Unternehmen zu Zensoren und Herrschern über die Meinungsfreiheit – eine Aufgabe, die eigentlich Richtern vorbehalten sein sollte. Und wer weiß, wie willkürlich facebook schon jetzt löscht (in beide Richtungen) wird jetzt nicht unbedingt beruhigter sein.
  • grundsätzlich wird eine Zensurinfrastruktur geschaffen, z.B. auch durch automatisierte Filter. Diese kann in Zukunft auch weitergehend genutzt werden. Wehret den Anfängen!
  • ist ein Beitrag erst gelöscht, gibt es keinen Anspruch auf Wiederherstellung, sollte dies zu Unrecht geschehen sein. Der Verfasser muss dann wohl selbst den Weg vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gehen – mit ungewissem Ausgang.
  • letztlich ist das Gesetz überflüssig – denn bestehende Normen sind ausreichend. Sie werden nur nicht konsequent genug angewandt.
  • zudem dürfte der Bund hier gar keine Gesetzgebungskompetenz haben – allein schon deswegen dürfte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig sein.

Es geht also nicht darum, den Kampf gegen rechtswidrige Inhalte zu verhindern, sondern es soll verhindert werden, dass private Unternehmen zu Hütern über die Meinungsfreiheit werden, ohne dass diese einer effektiven Kontrolle unterliegen.

Was kann man gegen das Netzdurchsetzungsgesetz tun?

Wenn Sie auch nicht wollen, dass die Kontrolle über die Meinungsfreiheit nicht privaten Unternehmen überlassen wird, sollten Sie aktiv werden.

Am besten schreiben Sie Ihren Abgeordneten an, z.B. per E-Mail, Kontaktformular oder auf facebook:

Sehr geehrtes Mitglied des deutschen Bundestages,

für den 18. Mai 2018 ist die erste  Lesung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) angesetzt. Damit werden die privaten Betreiber sozialer Netze zu Hütern über die Meinungsfreiheit – eine Rolle, die an sich Richter innehaben sollten. Auch zahlreiche Verbände und Netzaktivisten haben sich gegen das Gesetz in dieser Form ausgesprochen.

Ich bitte Sie daher, dem Entwurf in dieser Form nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen…

Bei twitter können Sie z.B. einfach schreiben:

Bitte stimmen Sie dem #NetzDG nicht zu – keine Zensur durch private Unternehmen.

Weiter unten finden Sie Wege, wie Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises erreichen können.

Daneben sollten Sie dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen sich der Problematik, die das NetzDG mit sich bringt, bewusst werden – und möglichst viele Wähler Ihre Abgeordneten anschreiben.

Teilen Sie daher diesen Beitrag oder andere Artikel rund ums NetzDG – Links sind weiter unten.

Hier können Sie auch direkt auf den wichtigsten sozialen Netzen teilen:

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Wie Sie Ihren Abgeordneten erreichen können

Abgeordnetensuche allgemein

Abgeordnete aus der Region Köln/Bonn/Rhein-Sieg

Die meisten Leser dieses Blogs kommen aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis. Daher habe ich die Kontaktmöglichkeiten dieser Abgeordneten hier direkt zusammengefasst.

Weitere Links zum NetzDG

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Der Fall Dennis Cooper – und warum es wichtig ist, Blogs selber zu hosten

blog-selber-hosten-google

Jahrelang hat der Schriftsteller Dennis Cooper einen Blog auf Googles Plattform Blogger.com betrieben – bis Google plötzlich alle Inhalte löschte, anscheinend sogar aus dem Google Cache, wie die F.A.Z. berichtet.

Und auch Coopers Bemühungen, den Blog wiederherzustellen, scheinen bislang erfolglos gewesen so sein. Kein Wunder, wer schon einmal eine speziellere Anfrage bei Google, Apple, Facebook oder Microsoft rund um deren Webdienste hatte, wird sich sehr schnell wie bei Kafka fühlen.

Über die Hintergründe im konkreten Fall will an dieser Stelle gar nicht weiter schreiben, spekulieren oder diskutieren – das tun genug andere Seiten. Vielleicht war die Löschung nach den Blogger AGB berechtigt, vielleicht Zufall, vielleicht Willkür. Ja es mag sogar sein, dass aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit Coopers Blog bald wiederhergestellt wird. Dann hätte er Glück.

Denn jeden Tag verschwinden auf den großen Blog-Plattformen Blogs aus vielfältigen Gründen. Echte oder vermeintliche Pornographie, Urheberrechtsverletzungen oder Anschwärzungen durch Wettbewerber. Die Inhalte sind dann weg, die Google Rankings auch.

Zudem kann es einem passieren, dass ein Dienst einfach eingestellt wird, so geschehen z.B. bei den Live Blogs von Microsoft.

Daher mein dringender Rat: Wer wirklich etwas mit seinem Blog vor hat und wem seine Inhalte lieb sind, der setzt von Anfang an auf eine selbst gehostete Lösung, kümmert sich also mehr oder weniger selbst um die Technik. Zu den verschiedenen Möglichkeiten habe ich schon mal was geschrieben.

Und in jedem Fall gilt: regelmäßig seine Inhalte sichern.

11 Fakten über Steve Jobs

  1. Steve Paul Jobs wurde am 24. Februar 1955 als Kind des syrischen Politikwissenschaftlers Abdulfattah Jandali und der amerikanischen Studentin Carol Schieble geboren, wenige Tage später aber von Paul und Clara Jobs aus Mountain View (Kalifornien) adoptiert.
  2. 1972 machte Steve Jobs seinen Abschluss an der Homestead High-School in Cupertino und studierte danach kurz am Reed College in Portland; er besuchte dort weiter Vorlesungen, auch nachdem er ausgeschrieben war. 1974 kehrte er aber nach Kalifornien zurück.
  3. 1974 besorgte er für sich und seinen „Freund“ Steve Wozniak den Auftrag von Atari, das Spiel Breakout zu programmieren. Wozniak erledigte die Arbeit allein in nur vier Tagen. Steve Jobs erhielt von Atari 5.000 US$, behauptete aber gegenüber Wozniak, nur 700 US$ erhalten zu haben und gab diesem die vereinbarten 50%: 350 US$.
  4. 1976 gründet Steve Jobs zusammen mit Steve Wozniak und Ronald Wayne Apple Computer. Er hat bei Apple in der zunächst die Mitarbeiternummer 2 bekommen, da die 1 schon Wozniak zugeteilt war. Da die 0 vor der 1 kommt, ließ er sich dann aber als „Employee 0“ eintragen. Nach internen Machtkämpfen verließ er das Unternehmen im Mai 1985. Danach gründete er NeXT Computer und investierte u.a. in Pixar. NeXT verkaufte er 1996 für 429 Millionen US$ an Apple und kehrte in das Unternehmen zurück, dessen CEO er dann wurde. Am 24. August trat er aufgrund seiner langen Krankheit von seinem Posten als CEO zurück und wechselte in den Verwaltungsrat.
  5. Als offizielles Gehalt erhielt Steve Jobs zu seiner Zeit als CEO die meiste Zeit nur 1 US$ pro Jahr. Allerdings erhielt er z.B. von Apple einen Privatjet im Wert von 35 Millionen US$ gestellt, den er in der ungenutzten Zeit gegen Berechnung an Apple vermietete. Daneben erhielt er viele weitere Vergünstigungen und Aktien.
  6. Steve Jobs ließ einen Mitarbeiter entlassen, der Apple-Mitgründer Steve Wozniak ein iPad während der Produktvorführung wenige Minuten zu früh zeigte. Die Entlassung wurde durchgezogen, obwohl „Woz“ sich für den Mitarbeiter einsetze.
  7. Als Frog Design für eine Firma von Steve Wozniak eine Universalfernbedienung gestaltete und Steve Jobs den Prototyp zeigte, zerschmetterte Jobs das Modell und drohte, dass die Firma keine Aufträge mehr von Apple erhalte, sollte sie nochmals für Wozniak tätig werden.
  8. Auf Kritik, dass das iPad eben nicht revolutionär sei, da es die Freiheit des Users durch Apples restriktive Inhaltskontrolle begrenze, antwortete Jobs in einer E-Mail, dass gerade das Freiheit sei: „Ja, Freiheit von Programmen, die deine privaten Daten klauen. Freiheit von Programmen, die deinen Akku leersaugen. Freiheit von Pornografie. Ja, Freiheit.“
  9. Steve Jobs weigerte sich, Unterhalt für seine 1978 geborene Tochter Lisa Brennan-Jobs zu bezahlen, so dass deren Mutter von der Sozialhilfe leben musste. In einer Gerichtsakte ist belegt, dass Jobs sogar behauptete, er sei unfruchtbar und könne keine Kinder zeugen.
  10. Steve Jobs war Veganer und nach seiner Vorstellungswelt Buddhist.
  11. Am 5. Oktober 2011 ist Steve Jobs nach langer schwerer Krankheit gestorben. Trotz aller Kritik: Es hat ein Visionär die Welt verlassen, der die Art und Weise, wie wir mit Informationstechnologie umgehen, für immer verändert hat.

Mehr über Steve Jobs

Bücher und mehr über Steve Jobs

Bild: By Acaben, cropped by KyroFlickr, CC BY-SA 2.0, Link

Apple lehnt eBook wegen Erwähnung von Amazon ab

Dass Apple in seinem iBook-Store eine recht strenge Inhaltskontrolle betreibt und z.B. Bücher mit erotischen Inhalten nicht zulässt – ganz im Sinne von Übervater Steve Jobs.

Jetzt wurde ein Buch nicht zugelassen, allein weil Amazon darin erwähnt wird.

Autorin Holly Lisle schreibt unter anderem darüber, wie man sich als Autor selbst vermarkten kann. In ihrem eBook How to Think Sideways Lesson 6: How to Discover (or Create) Your Story’s Market (How To Think Sideways: Career Survival School for Writers)  waren Links auf Amazon gesetzt. Apple nahm das Buch nicht auf, da darin Links auf Amazon gesetzt waren.

OK, sagte sich Lisle, das kann ich irgendwo noch verstehen und entferne die Links. Daraufhin reichte sie das Buch erneut ein. Doch wider erwarten wurde es wieder von Apple abgelehnt – diesmal mit der Begründung, dass die alleinige Erwähnung von Amazon nicht zulässig sei.

Die Feststellung, dass es unmöglich ist, ein Buch über Self-Publishing zu schreiben, ohne Amazon zu erwähnen, ist dabei durchaus mehr als zutreffend.

Insoweit ist das Verhalten von Apple hier einmal mehr enttäuschend – wenn auch nicht unerwartet.

Wieder einmal zeigt sich:

Apple is just the Church of Scientology of Consumer Electronics.

SOPA Proteste am 18.01.2012

Außer der englischen Wikipedia sind hier einige andere prominente SOPA Protestler: