Peter Maxwill und der Rechtsstaat

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In Hamburg Blankenese gehen Anwohner gerichtlich dagegen vor, dass ein Wäldchen abgeholzt wird, auf dem Unterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden sollen. Das Verwaltungsgericht gibt ihnen vorerst recht.

Peter Maxwill darf darauf auf Spiegel online schreiben:

Selbstverständlich darf sich im Rechtsstaat jeder Bürger mit legalen Methoden gegen Verwaltungsakte wenden, die ihm nicht passen – und möglicherweise gab es in diesem Fall wirklich Fehler im Genehmigungsverfahren. Das ist eine juristische Frage. Die moralische lautet: Sollten Werte wie Fairness und Solidarität nicht wichtiger sein als Paragrafen?

Gerade der letzte Satz ist problematisch. Es macht einen Rechtsstaat auf, dass Exekutive und Bürger an Recht und Gesetz gebunden sind. Insbesondere ist in einem Rechtsstaat der einzelne vor staatlicher Willkür geschützt. Die Zeiten als, der Staat Rechtsakte mit unbestimmten Begriffen wie dem berüchtigten „gesunden Volksempfinden“ begründete und durchsetzte, sind zum Glück hierzulande seit über 70 Jahren vorbei.

Andererseits wird vom Bürger erwartet, dass er sich – unabhängig von seiner persönlichen Einstellung – an Recht und Gesetz hält. Einfach einen Teil der Steuern nicht bezahlen, da man den Verteidigungsetat nicht unterstützen will? Rundfunkbeitrag nicht abführen, da man doch nur liest? Im Supermarkt stehlen, da man kein Geld mehr fürs Essen hat? Einen Baum ohne Genehmigung fällen? In all diesen Fällen hat man zu Recht Sanktionen zu erwarten, gegen die einem Rechtsmittel zustehen.

Und so darf auch der Bürger erwarten, dass sich der Staat an Recht und Gesetz hält und gegen rechtswidriges staatliches Handeln mit den dafür vorgesehenen Mitteln vorgehen.

Nicht die Ausübung dieses Rechts ist „unerträglich“, sondern dies in Frage zu stellen.