Illustrierte Paragraphen: Bildung terroristischer Vereinigungen – § 129a StGB

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3. (weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Absatz 7 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2, 4 und 5 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

10 Fakten zum 23. Juli

  1. Heute beginnen die Hundstage, die vom 23. Juli bis zum 23. August dauern. Der Name rührt daher, dass in der Antike in dieser Zeit das Sternbild des großen Hundes zu sehen war; die Sichtbarkeit des Sternbilds hat sich verschoben, die heißesten Wochen des Jahres werden aber nach wie vor als Hundstage bezeichnet.
    Ägypten feiert an seinem heutigen Nationalfeiertag den Sturz der Monarchie 1952.
    Berit, Birgit und Brigitte haben heute Namenstag.
  2. Heute im Jahr 1164 kommen die Gebeine der Heiligen Drei Könige in Köln an, wo sie noch heute im Kölner Dom ruhen.
  3. Rastatt wird 1849 von preußischen Truppen eingenommen, womit wiederum ein Versuch im Großherzogtum Baden eine Republik zu errichten, gescheitert ist.
  4. 1851 bewilligt der österreichische Kaiser Franz Joseph das Errichten der „Centralanstalt für meteorologische und magnetische Beobachtungen“. Die heutige Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) ist damit der erste staatliche Wetterdienst der Welt.
  5. Ford bringt 1903 mit dem Modell A sein erstes Fahrzeug auf den Markt.
  6. 1914 stellt Österreich-Ungarn drei Wochen nach dem Attentat von Sarajevo ein Ultimatum an Serbien, das unter anderem Einschränkungen der serbischen Souveränität verlangt.
  7. Commodore stellt 1985 unter Teilnahme von viel Prominenz, u.a. Andy Warhol und Debbie Harry, den Amiga 1000 in New York vor. Der Computer hat für seine Zeit revolutionäre Grafikleistungen. Andy Warhol setzt den Amiga werbewirksam als Werkzeug ein (siehe Bild).
  8. 2006 sterben bei Anschlägen in Scharm-El-Scheich (Ägypten) 88 Menschen. Al Qaida übernimmt die Verantwortung.
  9. Raymond Thornton Chandler kommt 1888 auf die Welt.
  10. Gustav Heinemann wird 1899 geboren.

Hier sind weitere Infos rund um den 23. Juli,

Lesenswertes 15

lesenswertes-15

Hier ist die 15. Ausgabe meiner lesenswerten Links.

  1. Girl who lost parents in fire wants Christmas Cards
    So, lesen und dann eine nette Weihnachtskarte abschicken!
  2. Wie man die AfD mit einer Spende ärgern kann
    …und das wird nicht nur bei der AfD funktionieren, sondern bei allen, für die man online spenden kann.
  3. Zwei lebendige Puppen in London
    Gut gemacht – ich bekäme aber ein bisschen Angst.
  4. Live Writer wird Open Source
    Früher habe ich den Live Writer von Microsoft tatsächlich zum Bloggen genutzt. Jetzt wird der Veteran Open Source.
  5. Wortakrobatik
    Die Talk-Show Kritiken in der FAZ sind immer lesenswert, weswegen ich mir gar keine Talk Shows mehr ansehe. Hier geht es um Terror und Flüchtlinge.
  6. Exklusiv: Apple iPhone 8
    Sascha Pallenberg macht sich mal wieder gekonnt über die deutsche Techblogger Szene lustig.
  7. Photo 282
    Mit diesem Link möchte ich auf einen ansehenswerten Bonner Blog Aufmerksam machen.
  8. Wendelstein 7 erzeugt erstes Plasma
    Der Stellerator hat seinen Betrieb aufgenommen. Ich kann mich noch erinnern, wie ich als 14-Jähriger den damaligen Forschungsminister Riesenhuber fragte, ob wir 2020 unsere Energie aus Fusionsreaktoren gewinnen werden. Wird wohl länger dauern…
  9. Große Weihnachtsverlosung
    …bei Sandras Kochblog. Und da ich gerne koche und gerne regionale Blogs unterstütze, mache ich mal darauf aufmerksam.
  10. Neuseelands neue Flagge
    Neuseeland hat über eine mögliche neue Flagge abgestimmt. Nächstes Jahr wird dann entschieden, ob die bestehende Flagge tatsächlich ausgewechselt werden soll.

Bild: Hausnummer 15 in der Bonngasse in Bonn.

 

10 Fakten über Afghanistan

  1. Afghanistan – eigentlich „Islamische Republik Afghanistan“ ist ein Binnenstaat in Südostasien.
  2. Das Land hat rund 30 Millionen Einwohner und eine Fläche von 652.225 km² – das sind 38 Einwohne pro km².
  3. Afghanistan ist sehr ländlich geprägt: im Großraum der Hauptstadt Kabul leben zwar fast 5 Millionen Menschen, doch hat die zweitgrößte Stadt Kandahar nur gut 340.000 Einwohner. Über 80% der Einwohner leben in Dörfern.
  4. 99,9% der Bevölkerung sind Moslems, davon ca. 80% Sunniten und 20% Schiiten – allerdings gibt es in vielen Gegenden vorislamische Traditionen. Daneben gibt es ca. 15.000 Hindus, einige hundert Sikhs, einen (!) Juden und eine unbekannte Anzahl an Christen.
  5. Die führende Ethnie sind die Paschtunen (42%), die die eigentlichen Afghanen sind. Es folgen die Tadschiken (27%, persischsprachig), Hazara (9%, persischsprachige Schiiten), Usbeken (9%), Aimaken (4%), Turkmenen (3%), Belutschen (2%), Nuristani und andere.
  6. Afghanistan versank nach der Besetzung durch die Sowjetunion (1979-1989) im Bürgerkrieg und wurde eine Brutstätte des internationalen Terrorismus. Es beherbergte Osama bin Laden, der von dort aus die Anschläge des 11. September 2001 plante. Bald darauf wurde die radikalislamische Taliban-Regierung von der westlichen Militärallianz und der afghanischen Nordallianz gestürzt.
  7. Seitdem ist Afghanistan nominell zwar eine Demokratie, der Präsident aber de fakto nicht mehr als der „Bürgermeister von Kabul“. Beherrscht wird das Land sonst je nach Region praktisch durch die Stammesführer, die islamistischen Taliban oder westliche Truppen.
  8. Afghanistan ist der größte Opiumproduzent der Welt, die Wirtschaft des Landes ist davon komplett abhängig. Allerdings ist das Land sehr reich an zahlreichen Bodenschätzen, mit denen es saniert werden könnte, wenn die Sicherheitslage es zuliesse.
  9. Das Land hat eine Analphabetenquote von über 70% und nur schlechten Bildungszugang für Frauen.
  10. Afghanistan gilt als der Friedhof der Weltmächte: Briten, Sowjets und jetzt die westlich geführte Allianz konnten das Land nie beherrschen oder befrieden.

Bild: Hindukusch Gebirge (Quelle pixabay). Hier ist eine Liste der 10 höchsten Berge in Afghanistan.

Was ist um 17:23 Uhr passiert?

Terroranschlag

In dieser Minute am 18. Juli 2012 ereignet sich in dieser Minute der ‚Anschlag am Flughafen Burgas‘ (Bulgarien). Als eine Gruppe israelischer Touristen Busse für den Weitertransport nach Sonnenstrand besteigt, zündet ein Selbstmordattentäter eine Bombe. Dabei werden sieben Menschen – fünf Israelis, der bulgarische Busfahrer sowie der Attentäter – getötet.