Leistungsschutzrecht ist scheiße – Google aber auch

Gentlemen of the PressEigentlich wollte ich zum Thema Leistungsschutzrecht (LSR) nichts schreiben. Ich habe selten eine so hohle Diskussion erlebt, die in Sprüchen gipfelt wie „Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen“.

Allerdings bin ich beim Thema LSR im weitesten Sinne faktisch selbst betroffen. Über 10.000 Seiten Content habe ich ins Netz gestellt, davon fast 3.000 im Rahmen meines Projekts umstellung.info rund um gesunde Ernährung. Und ganz klar ist Google dabei mein wichtigster Traffic-Lieferant. Im besten Fall klicken die Besucher dann noch auf irgendein (Google-) Werbemittel und ich kriege so zumindest die Hosting-Kosten herein. umstellung.info ist ein Freizeitprojekt, von dem ich nicht leben muss und derzeit auch nicht könnte. Grundsätzlich ist also klar: Von werbefinanziertem Content kann man nur leben, wenn die Besucher auch auf die eigene Seite kommen, wo die entsprechenden Werbemittel und andere Monetarisierungsmöglichkeiten eingebunden sind.

Worum geht es also nun beim Leistungsschutzrecht (LSR)? Die Sorge der Verleger ist, dass Google z.B, bei Google News so viele Informationen einbindet, dass es gar nicht mehr notwendig ist, die Seite zu besuchen, von der die Inhalte eigentlich stammen und mithin keine Monetarisierung des Contents machbar sei. Daher sieht das von Verlegerseite gepushte LSR vor, dass mehr als drei Sätze lange Ausschnitte aus einem Artikel (Snippets) ein Jahr lang vor der Einbindung in Suchmaschinendienste geschützt sind, sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung zwischen Verleger und Suchmaschine bestehe. Die ausführlichen Argumente der Verleger gibt es beim BDZV. Google wendet dagegen ein, dass ein LSR das freie Netz, wie wir es kennen, bedrohe und hat z.B. die Kampagne „Verteidige Dein Netz“ ins Leben gerufen.

Ein LSR in der geplanten Form ist jedoch gar nicht erforderlich, da die Texte doch schon durch das Urheberrecht geschützt sind. Klar, dieses steht den Autoren und nicht den Verlegern zu, doch können sich diese die Rechte daraus abtreten lassen und somit wirkungsvoll gegen  zu weitgehende Textübernahmen vorgehen. Weitergehend kann Google komplett ausgesperrt werden. Und auch sonst kann man recht gut steuern, welche Informationen wie in Googles Dienste einfließen sollen.

Ein gesondertes LSR ist also völlig überflüssig und würde nur ein neues bürokratisches Monstrum in unserem ohnehin schon überregulierten Staat schaffen. Umso unverständlicher ist, dass es seitens der Bundesregierung jetzt durch den Bundestag gepeitscht werden soll. Damit steht es in schlechter Tradition weiterer unrühmlicher Gesetzgebung.

Allerdings gibt Googles Verhalten durchaus Anlass zur Sorge – zumindest aus der Sicht von Inhalteschaffenden,

Denn die Suchmaschinen geht tatsächlich den fatalen Weg, mehr und mehr fremden Content auf den eigenen Seiten zu präsentieren. Suche ich bei Google z.B. nach Marylin Monroe, muss ich keine externe Seite mehr besuchen, um die wichtigsten biographischen Informationen zu erhalten:

google-suche-marylin

Ein anderes Beispiel ist die Bildersuche, wie sie derzeit in den USA ausgerollt wird. Dabei werden die gefunden Bilder so groß direkt bei Google eingebunden, dass ein Besuch der Urheberseite in der Regel entbehrlich ist. Aber auch dies dürfte nach deutschem Recht zumindest problematisch sein und ruft nicht nach einem neuen Gesetz.

Faktisch sind Google und Publizierende (iwS) aufeinander angewiesen und sollten sich dementsprechend kooperativ verhalten. Allein schon, damit aktionistische Gesetze erst gar nicht notwendig werden.

Update: Nach der geplanten Änderung des LSR gibt es einen neuen Artikel zum Thema: Warum das LSR vielleicht doch nicht scheiße wird

Bild: (c) Allposters