Meinung: Für eine flexiblere Strafmündigkeit

Immer wieder kommt es durch aufsehenerregende Fälle wie die 2019 erfolgte Vergewaltigung in Mühlheim, bei der auch 12-jährige beteiligt waren, oder 2023 den Mord an Luise zu einer Diskussion über die sog. „Strafmündigkeit“ – ein Begriff, den das deutsche Strafgesetzbuch so übrigens nicht kennt. Vielmehr lautet der einschlägige § 19 StGB:

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Verschiedentlich wird nun gefordert, dieses Alter auf zwölf Jahre abzusetzen, um neuen Formen der Kriminalität beikommen zu können.

Wer selber Kinder oder mit diesen zu tun hat, wird aber wissen, dass die Entwicklung gerade in diesem Altersbereich höchst unterschiedlich ist. Während die eine 13-jährige aussieht wie 18, raucht, trinkt, wechselnde Partner hat und sich gezielt mit Ladendiebstählen oder ärgerem finanziert, spielt die andere noch mit Puppen und wird jeden Mittag um 13:10h von der Schule abgeholt. Dazu kommt auch, dass es große Entwicklungsunterschiede zwischen Mädchen und Jungs während der Pubertät gibt.

Eine starre Grenze der Strafmündigkeit halte ich daher für nicht sachgerecht, womöglich sogar aus einer Vielzahl von Gründen für verfassungsrechtlich problematisch.

In den meisten Fällen dürfte mE die Grenze von 14 Jahren sinnvoll sein – aber je nach Entwicklung und körperlicher Entwicklung sowie Schwere der Tat eben nicht immer.

Aus diesem Grunde schlage ich einen geänderten § 19 StGB vor:

I. Als schuldunfähig gilt, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

II. Verfügt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Kind, das das zehnte Lebensjahr vollendet hat, über die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln und gibt es ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat, gilt die Vermutung aus Abs. 1 nicht.

Um dem System gerecht zu werden, müsste dann noch § 1 JGG um einen dritten Absatz ergänzt werden, etwa so:

III. Kind ist, wer zur Zeit der Tat zehn aber noch nicht vierzehn Jahre alt ist. In den Fällen des § 19 Abs. 2 StGB gelten die Vorschriften für Jugendliche entsprechend. Dem Entwicklungsstand des Täters ist jedoch besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Man mag nun einwenden, ausreichend sei doch eine einfache Abänderung des Alters in § 19 StGB auf 12 oder gar 10 Jahre, da doch nach § 3 JGG „ein Jugendlicher … strafrechtlich verantwortlich [ist], wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“ und so der Richter die Möglichkeit hat, dann von der Anwendung des Strafrechts abzusehen.

Dies wäre aber nicht sachgerecht, da so zum einen der Ausnahmecharakter der Schuldfähigkeit bei Kindern abgeschwächt würde und zum anderen auf den ohnehin überlasteten Justizapparat viel mehr Verfahren zukämen, die dann wieder nach § 3 JGG beurteilt werden müssten.

Auf jeden Fall würde eine Regelung wie die hier vorgeschlagene zahlreiche Probleme im Umgang mit straffällig gewordenen Kindern lösen.

Meinung: Der 20 Punkte Aktionsplan für Deutschland, den ich jetzt als CDU/CSU vorstellen würde

Ich bin in der komfortablen Situation, eben keine tragende Rolle in einer Partei zu haben. Hätte ich aber eine in der CDU – als sagen wir mal Vorsitzender – würde ich folgenden 20-Punkte Aktionsplan für Deutschland ausrufen und in Angriff nehmen:

  1. Bahnfahren, insbesondere auf der Langstrecke muss wieder günstiger werden. Daher senken wir den Mehrwertsteuersatz auch im Fernverkehr auf 7%. Flüge hingegen, gerade auf der Kurzstrecke, sind zu günstig. Deshalb führen wir eine Kerosinsteuer ein, deren Erlöse wir unmittelbar in nachhaltige Projekte zum Klimaschutz investieren.
  2. Der auf dem klassischen Verbrennungsmotor basierende Individualverkehr ist inzwischen eine Sackgasse. Wir wollen – auch gemeinsam mit der Automobilindustrie – die Entwicklung neuer Technologien wie z.B. die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe einerseits sowie andererseits innovative integrierte Mobilitätskonzepte fördern, die auf ein Zusammenspiel von Individualverkehr und ÖPNV setzen. Hierzu gehören auch ein klarer rechtlicher Rahmen für autonome Fahrzeuge.
  3. Das Schienensystem soll nach französischem Vorbild ausgebaut werden, so dass der Hochgeschwindigkeitsverkehr seine Vorteile unbeeinträchtigt von Güter- und Nahverkehr ausspielen kann. Es soll geprüft werden, welche stillgelegten Bahnstrecken reaktiviert werden können. Grundsätzlich soll der Ausbau der Schiene Vorrang vor Straßenbauprojekten haben. Ebenso sollen Güter vorrangig auf Schiene und Wasser transportiert werden.
  4. Als Flaggschiffkonzept der neuen Mobilitätspolitik wollen wir eine Hyperloop- oder Transrapid-Strecke zwischen dem Rheinland und der Region Dresden/Leipzig realisieren, auch um die Verkehrsverbindungen zwischen West und Ost zu stärken. Um die Technologie grundsätzlich zu evaluieren, wollen wir bis spätestens 2029 eine Teststrecke von ca. 60 km Länge zwischen zwei Großstädten umsetzen.
  5. Bei der städtischen Mobilität wollen wir den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern sowie anderen Fortbewegungsmitteln wie E-Roller, klassischem ÖPNV oder neuen Konzepten wie Seilbahnen und Flugtaxis vor dem Auto. Hierzu gehört auch ein Umdenken beim Städtebau.
  6. Generell wollen die Wohnungsknappheit mit innovativen Methoden bekämpfen und damit Wohnen wieder günstiger, lebenswerter und umweltverträglicher gestalten.
  7. In der Energiepolitik wollen wir sofort die EEG Umlage abschaffen, um für marktgerechte Strompreise zu sorgen. Mittel und langfristig setzen wir auf eine zusehends dezentralere Energieversorgung: Solarenergie, Miniwindkraftanlagen, Wasserkraft, Gezeitenkraftwerke, Biogasanlagen und neue Technologien, deren Erforschung wir fördern; besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung von Energiespeichern zu. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit, kurzfristig an konventionellen Methoden der Energieerzeugung festzuhalten, um die nötige Grundlast bereitstellen zu können; wir wollen dabei in einem konsensualen Prozess die Laufzeit von AKW verlängern, im Gegenzug aber einen schnelleren Auszug aus der Kohle umsetzen. Die Auswirkungen von Großwindrädern auf die Umwelt – Insekten, Vögel, Fledermäuse, Landschaft, Wald, Wasser, Lärmbelästigung – wollen wir evaluieren und Art und Weise des weiteren Ausbaus davon abhängig machen.
  8. Der Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland ist uns wichtig. Daher wollen wir die ökologische Landwirtschaft verstärkt fördern und größere zusammenhängende Naturschutzgebiete einrichten, Landschaften und Flüsse renaturieren und große zusammenhängende Gebiete wieder bewalden.
  9. In der Forschungs- und Bildungspolitik wollen wir den grundsätzlichen Gedanken des Föderalismus nicht antasten und den Ländern weitgehende Freiheiten belassen. In Bereichen entscheidender Zukunftstechnologien wie z.B. Quantum-Computing oder KI soll der Bund aber die Möglichkeit erhalten, in Abstimmung mit den Ländern mehr als bisher selbst aktiv zu werden, um eine führende Rolle Deutschlands hierbei zu gewährleisten.
  10. Distributed Ledger Technologien (Blockchain) können in vielen Bereichen – Finanzwirtschaft, Handel und sogar Verwaltung (DLT basierendes Grundbuch oder Handelsregister) – für schnellere und sicherere Prozesse sorgen. Entscheidend ist, dass hier schnell für entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen gesorgt, die Grundlagenforschung gefördert wird und die Verwaltung selbst als Vorbild aktiv wird.
  11. Grundsätzlich wollen wir es leichter machen, unternehmerisch aktiv zu werden und Unternehmen zu gründen. Die radikale Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften und des Steuerrechts sollen dazu beitragen.
  12. Wir sehen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Urheberrechts, die den Anforderungen des Internet gerecht wird und das Recht auf Privatkopie besonders achtet. Uploadfilter lehnen wir ab. Bestehende Regelungen wie DSGVO oder NetzDG sollen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Weiter wollen wir in diesem Zusammenhang das Abmahnunwesen einschränken.
  13. Ebenso planen wir eine grundlegende Reform des Strafrechts. Insbesondere der Mordparagraph und das Notwehrrecht müssen angepasst werden. In diesem Zusammenhang wollen wir auch das System der strafrechtlichen Sanktionen grundlegend reformieren, Gefängnis soll die absolute Ausnahme sein.
  14. Die Zuwanderung nach Deutschland muss geregelt werden. Wir wollen daher schnellstmöglich ein Migrations- und Flüchtlingsgesetz realisieren, das Fachkräften den Zuzug erleichtert, Schutzbedürftigen Sicherheit bietet und andererseits eine bloße Einwanderung in unsere Sozialsysteme aus wirtschaftlichen Erwägungen erschwert. Weiter wollen wir verstärkt in Krisenregionen aktiv werden, um Fluchtursachen konzertiert zu bekämpfen.
  15. Wir streben eine umfassende Reform des Gesundheitssystems an. Als erste Sofortmaßnahmen wollen wir Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung zulassen und die Arbeit in medizinischen Berufen, insbesondere in der Pflege, attraktiver gestalten. Der Zugang zu Fachärzten, gerade auch im Bereich der Psychotherapie, muss besser gesteuert und beschleunigt werden. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung muss für jeden Bürger Pflicht werden, zusätzliche private Versicherungen sollen aber weiter möglich sein.
  16. Die Altersvorsorge soll für alle Bürger – auch Beamte und Freiberufler – über eine einheitliche Rentenversicherung erfolgen. Auch hier soll es aber jedem unbenommen bleiben, sich zusätzlich in anderer Weise abzusichern.
  17. Langfristig streben wir eine umfassende Reform der Sozialsysteme ein, an deren Ende ein bedingtes Grundeinkommen stehen kann, wenn darüber ein gesellschaftlicher Konsens erzielt und die Finanzierung gesichert werden kann.
  18. Wir setzen uns für eine Reform des Wahlrechts auf Bundeseben ein, deren Hauptziele eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre, eine Verkleinerung des Bundestags, eine Stärkung der Rechte des einzelnen Abgeordneten und eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Amtszeiten sind. Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene lehnen wir jedoch ab.
  19. Langfristig wollen wir uns von einer zentralisierten Hauptstadt lösen und Regierungsstellen zur Stärkung des Föderalismus über ganz Deutschland verteilen.
  20. Im Bereich der EU setzen wir auf eine Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat einerseits
    und einer wieder verstärkten Beachtung des Subsidaritätsprinzips andererseits.

Ein paar Hintergründe zur Entstehungsgeschichte von § 219a StGB

Das Werbeverbot für Abtreibungen im deutschen Strafrecht

Derzeit wird der § 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt, öffentlich diskutiert. Aus diesem Grunde möchte ich ein paar Hintergrundinformationen zur Norm zur Verfügung stellen, die aktuell lautet:

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

Ursprünge im Dritten Reich

Das deutsche StGB enthielt zwar von Anfang an ein Verbot der Abtreibung, das Werbeverbot war ihm aber unbekannt, auch wenn es immer wieder einmal diskutuiert wurde. So lautete ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 1913:

Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, wenn auch in verschleierter Form, Mittel oder Gegenstände zur Abtreibung ankündigt oder anpreist oder in gleicher Weise seine eigenen oder fremden Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen erbietet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Umgesetzt wurde dies freilich nicht.

Es ist nicht verwunderlich dass es eine der ersten von den Nationalsozialisten angestossenen Änderungen das Werbeverbot für Abtreibungen betraf. Bereits 1933 wurden §§ 219, 220 RStGB eingeführt (siehe Bild), wobei ich hier die höhere Strafandrohung bemerkenswert finde:

§ 219 RStGB

(1) Wer zum Zwecke der Abtreibung Mittel, Gegenstände oder Verfahren öffentlich ankündigt oder anpreist oder solche Mittel oder Gegenstände an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Vorschrift des Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn Mitte, Gegenstände oder Verfahren, die zur ärztlich gebotenen Unterbrechungen der Schwangerschaft dienen, Ärzten oder Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachzeitschriften angekündigt oder angepriesen werden.

§ 220 RStGB

Wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbietet, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Vorschrift des § 219 RStGB wurde durch die „Verordnung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 18.03.1943“ geändert:

Wer Mittel oder Gegenstände, welche die Schwangerschaft abbrechen oder verhüten oder Geschlechtskrankheiten vorbeugen sollen, vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift entgegen herstellt, ankündigt oder in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Entwicklung nach dem Dritten Reich

In der britischen Besatzungszone direkt nach dem Krieg und 1953 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wurde der § 219 auf den Stand von 1933 gebracht.

Eine umfassendere Änderung wurde erst in den frühen 1970er diskutiert, wobei eine grundlegende Änderung ausblieb, denn die Regelung soll „verhindern, daß der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Andererseits muß die Unterrichtung der Öffentlichkeit (durch Behörden, Ärzte, Beraterstellen) darüber, wo zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, möglich sein.“ Aus den bisherigen §§ 219, 220 wurde jedoch der § 219a StGB, der im wesentlichen der heutigen Fassung entsprach.

Daran sollte auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fristenregelung von 1975 und die Reform des Abtreibungsrechts von 1995 nichts ändern.

Die Reform des Werbeverbots 2019

Anfang 2019 wurde § 219a um einen Absatz 4 ergänzt:

(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.

Diese Lösung halte ich aber für nicht sachgerecht – einen Gegenentwurf habe ich hier formuliert.

Liste: Methoden der Todesstrafe

Hier finden Sie eine Liste gängiger Todesstrafen und Tötungsmethoden in Kategorien und dort dann in alphabetischer Reihenfolge:

Moderne, staatlich praktizierte Formen der Todesstrafe

Elektrischer Stuhl

Enthaupten

Erdrosseln

Erhängen

Erschießen

Historische Formen der Todesstrafe

Auffressen durch Tiere

Ausdärmen

Ausweiden

Bambusfolter

Blutaar (Wikinger, Germanen)

Blutadler, siehe Blutaar

Brechen des Rückgrats (Mongolen)

Durchbohren

Einflößen von flüssigem Metall

Erfrieren

Erschlagen

Erstechen

Ertränken

Estrapade (besonders in Frankreich)

Garrotte (besonders in Spanien)

Genickbruch

Häuten

Herabstürzen

Hüftschnitt (in China, siehe Taillenschnitt)

In den Trog setzen

In die Asche setzen

Katapultieren

Kochen

Kreuzigen

Lebendig begraben

Lebendig sezieren

Lingchi (sukzessives Abtrennen von Körperteilen)

Little Ease (England

Martern am Marterpfahl

Mazzolata

Pfählen

Rädern

Rösten

Säcken

Schinden

Schmäuchen

Steinigen

Strecken

Taillenschnitt (altes China)

Verbluten

Verbrennen

Verdursten

Vergasen

Vergiften

Vierteilen

Wippgalgen (siehe Estrapade)

Würgschraube

Zermalmen

Zerquetschen

Zerreißen

Zersägen

Zertrampeln durch Elefanten

Zertrampeln durch Pferde

Fiktive und hypothetische Formen der Todesstrafe

  • Schwarzes Loch (derzeit unmöglich, fiktiv)
  • Weltraum-Vakuum (theoretisch, fiktiv)
  • Zeitreise (derzeit unmöglich, fiktiv)

Sonstige Methoden der Tötung

folgen

10 Gedanken zur Edathy Affäre

Über die gesamte Edathy Affäre könnte man so viel schreiben, dass man den ganzen Tag für nichts anderes mehr Zeit hätte… daher hier nur 10 schnelle Gedanken…

1. Wo bleibt der Aufschrei?

Ein tweet von @derwachsame bringt es auf den Punkt:

Schlimm ist, dass alle über Edathy, Oppermann und die verletzten Gefühlen der CSU diskutieren, aber keiner über die Opfer: die Kinder.

— Der Wachsame (@DerWachsame) 18. Februar 2014

Genau das ist die Frage – insbesondere diejenigen, die in der Debatte rund um eine anzügliche Bemerkung von FDP Mann Rainer Brüderle aufgeschrien haben, sind verdächtig ruhig oder nehmen Edathy gar in Schutz. Und wenn es nun in manchen Blogbeiträgen so dargestellt wird, als sei Edathy nichts vorzuwerfen, er habe sich schließlich nicht an Kindern vergangen, so ist dem zu entgegnen, dass es ohne Käufer solcher Bilder zumindest weniger kommerzialisierten Missbrauch geben würde.

2. Bitte keine falsche Solidarität

Was mich in vorigem Zusammenhang ärgert – hätte Rainer Brüderle solche Bilder gekauft, wäre der #Aufschrei da – und was für einer. Nur weil Edathy dieser Gruppe wegen NSU Untersuchungsausschuss oder seines Standpunktes zur NSA Affäre „sympathisch“ ist,  wird er in Schutz genommen oder eben zumindest nicht thematisiert. Das ist falsche Solidarität.

3. Aber bitte auch kein billiger Populismus

Genau so falsch finde ich es aber, wenn jetzt einfach nur gegen Edathy gekeilt wird, weil einem seine politischen Positionen nicht gefallen. Dazu gehören nicht nur die üblichen „Schwanz ab“ oder „Todesstrafe für Kinderschänder“ Schreie aus einer bestimmten Ecke sondern auch Schlagzeilen wie diese:

streicht-edathy-geld

4. Edathy sollte sich erklären

Mehr oder weniger unstrittig ist, dass Edathy sich Material mit nackten minderjährigen Jungs besorgt hat. Statt sich nun nur als Opfer einer Hexenjagd zu sehen und gegen die Staatsanwaltschaft zu schießen sollte er zumindest Mitgefühl für die Opfer zeigen. Und das sind die abgebildeten Kinder.

5. Gesetzesänderung notwendig

Anscheinend ist eine Änderung des Sexualstrafrechts vonnöten. Bitte überlegt und ohne Aufregung. Lesenswert dazu „Prävention im Kinderschutz stärken“ von Katja Dörner und Konstantin von Notz.

6. Wie man’s macht, man macht es falsch… oder das „Friedrich Dilemma“

Nein, ich bin kein großer Freund von Hans-Peter Friedrich. Leider war er im Dilemma: Gibt er seine Erkenntnisse über die Edathy Ermittlungen in irgendeiner Form an die SPD Spitze weiter und verhindert damit, dass die Bombe hochgeht, wenn Edaty möglicherweise im Kabinett sitzt? Oder schweigt er? Vielleicht hätte er Gabriel nur stecken sollen: „Ich kann Dir leider nicht sagen warum, aber Edathy in herausgehobener Position geht gar nicht. Du wirst vielleicht noch sehen, warum….“. Auch schwierig.

Ich befürchte: In dem Moment, in dem Friedrich von den Edathy Ermittlungen erfahren hat, war das Ende seiner Karriere als Bundesminister in dieser großen Koalition eigentlich schon besiegelt. Er war eben das naheliegende Bauernministeropfer.

7. Die SPD Spitze hat Edathy nichts gesteckt

In einem bin ich mir ziemlich sicher – von Gabriel, Steinmeier, Oppermann und Christine Lamprecht hat Edathy nichts von den Ermittlungen gegen ihn gewusst. Denn diesen musste klar sein: Sollte die ganze Angelegenheit öffentlich werden, wäre ein Rücktritt Edathys unvermeidlich und die SPD müsste sich von ihm abgrenzen. Und der oft impulsiv handelnde Edathy würde dann durchstechen, dass die SPD seit geraumer Zeit über die Vorwürfe informiert war und ihn warnte. Das wäre es dann auch für die SPD Führungsriege gewesen…

8. Geht wer in der SPD?

CDU/CSU haben ihren politischen Teil zur Bereinigung der Affäre mit dem Friedrich Rücktritt schon geleistet. Und ohne das Verhalten Oppermanns wäre es erstmal nicht dazu gekommen – er hätte von Friedrichs Information gar nichts öffentlich sagen müssen, denn spätestens wenn bekanntgeworden wäre, dass Oppermann beim BKA angerufen hat… somit ist er eigentlich derjenige, der bei der SPD die politische Verantwortung übernehmen müsste. Ärgerlich nur – er ist zu wichtig für die große Koalition und das weiß auch Merkel. Wenn also jemand in der SPD geht, wird es am naheliegendsten Christine Lamprecht sei, die im frühen Stadium der Affäre sagte:

Die genannten Gründe, Besitz von Kinderpornografie, sind sehr schwerwiegend. … Ich beziehe mich nur auf die genannten Gründe, die in Medien bekannt wurden. Ich persönlich habe keine Kenntnis darüber, was der Grund für das Ermittlungsverfahren ist.

Und diese Aussage war nach derzeitigem Kenntnisstand falsch. Wird also um des lieben Koalitionsfriedens willen ein Rücktritt der ersten parlamentarischen Geschäftsführerin sein.

9. Die eigentlichen Vorwürfe gegen Edathy werden sich wohl nie aufklären lassen

Sicher auch – Edathy ließ über seinen Anwalt im Herbst 2013 beim LKA Niedersachsen anfragen, wie der Ermittlungsstand in seiner Sache sei. Er hatte also mehr als genug Zeit, möglicherweise Material verschwinden zu lassen oder sagen wir mal Laptops zu verlieren. Wenn nicht aus anderer Quelle handfeste Beweise kommen, wird man Edathy nichts weiteres nachweisen und ihn nicht verurteilen können. Zu Recht. Die moralische Frage ist freilich eine ganz andere.

10. Bismarck hatte Recht

Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!
(Otto von Bismarck)

Ein geschwätziger Innenminister, der zurücktreten muss. Ein SPD Fraktionsgeschäftsführer, der den BKA Präsidenten anruft. Ein BKA Präsident, der dem SPD Fraktionsgeschäftsführer widerspricht. Eine Provinzzeitung, die rechtzeitig über eine Razzia informiert ist. Presserechtlich fragwürdige Bilder. Ein geöffneter Brief der Staatsanwaltschaft Hannover an den Bundestagspräsidenten. Büros, die zu durchsuchen vergessen wird. Ein mysteriöser Rücktritt eines SPD Abgeordneten, der dann im Ausland untertaucht. Ein Laptop, der unter eigenartigen Umständen verschwindet. Bilder von nackten Knaben im rechtlichen Graubereich…

In der Tat – würde ich all das nicht wissen, würde ich wohl besser schlafen.

Nachtrag

Der ursprünglich als Beispiel unter Punkt 1 verlinkte (lesenswerte) Blogbeitrag sieht den Sachverhalt differenzierter, was ich beim ersten Lesen so nicht gesehen habe. Inzwischen gibt es dort auch eine Klarstellung. Ich habe die entsprechende Verlinkung entfernt, um keinen falschen Eindruck zu erwecken.