Angela Merkel CCCI

Angela Merkel CCCI.

Am 10. August 2010 wird Steffen Seibert zum neuen Regierungssprecher von Angela Merkel ernannt.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

Obacht: Aprilscherze sind 2021 verboten

Kurz und bündig. Der Aprilscherz hier fällt dieses Jahr aus. Und es gibt dieses Jahr auch keine Aprilscherzsammelstelle wie in den Vorjahren. Das liegt schlicht daran, dass sie 2021 in Deutschland verboten sind.

Der 1. April ist ja eigentlich bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit “in den April schickt”. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2021 wird daraus allerdings nicht. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund der undurchsichtigen Nachrichtenlage in Sachen Corona ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind.

Exemplarisch verweist er auf folgendes: Aprilscherze seien inzwischen so täuschend echt wie die Voltswagen Geschichte, so dass es daraufhin echte Probleme gab, oder so schlecht wie der Aprilscherz der Tagesschau, dass die Evergiven in der Spree festgefahren sei…

“Es geht darum, dass die Menschen den Medien in dieser schweren Zeit vertrauen können” erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. “Um Verwirrung zu vermeiden, sind sowohl die geschmacklos schlechten als auch die täuschend guten Aprilscherze an diesem Tag durch eine Notverordnung der Kanzlerin untersagt. Die Umsetzung obliegt den Ländern”

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Brotelbier, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. “Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.” So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein.

Glück haben nur Menschen aus NRW und Berlin – Ministerpräsident Laschet hält die Maßnahme der Kanzlerin für überzogen und hat wie er lachend mitteilte „keine Lust, diese umzusetzen“. Und Berlins Regierender Müller findet das Aprilscherzverbot zwar sinnvoll, sieht die Verwaltung schlicht nicht in der Lage, dies umzusetzen: „Wir haben einfach nicht die Kapazitäten dazu.“

Ob das Aprilscherzverbot auch 2022 gelten wird, ist noch unklar. Seibert antwortete auf die entsprechende gemeinsam von Tilo Jung und Boris Reitschuster gestellte Frage dazu nur, dass es solange gelten solle, wie Maßnahmen aufgrund der COVID-19 Pandemie gebe.

Dokumentiert: Der Entlassungs-tweet von Christian Hirte

Michael Hirte hatte Thomas Kemmerich zu seiner Wahl zum Ministerpräsidenten von Thüringen gratuliert und anders als viele andere wie Doro Bär diesen tweet nicht gelöscht.

Dies sorgte dafür, dass Angela Merkel ihm mitteilte, dass er nicht mehr als Beauftragter für die Neuen Länder sei. Daher hat er nun – wie er auf twitter mitteilt – um seine Entlassung gebeten.

Zudem wird er, wie von Steffen Seibert ebenfalls auf twitter bestätigt, auch als Parlamentarischer Staatssekretär entlassen:

Meinung: Unterwerfung? Ein kurzer Gedanke zu den Ramadan Glückwünschen

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2019 – seine Aussage ist aber auch 2021 noch aktuell.

Gesegneten Ramadan

Nahezu jeder Politiker und viele offizielle Stellen gratulieren gerade unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Ramadan und wünschen einen gesegneten und friedvollen Fastenmonat. Exemplarisch sei auf den Regierungssprecher verwiesen.

Soweit, so gut. Und dagegen ist wirklich nichts einzuwenden. Man mag darüber streiten, ob der Islam nun ein Teil Deutschlands ist oder nicht, aber die muslimischen Menschen leben nun einmal hier und können selbstverständlich das Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch nehmen.

Und auch wenn ich selbst kein religiöser Mensch bin und Religionen durchaus kritisch sehe, habe ich doch Respekt vor dem Glauben jedes einzelnen und schließe mich daher diesen Glückwünschen auch an.

Wir vergessen unsere Wurzeln

Gleichwohl ist Deutschland – wie ganz Mitteleuropa – christlich geprägt und das Christentum hat – neben den Gedanken der Aufklärung – in unserem Rechts- und Wertesystem seine Spuren hinterlassen.  Und auch wenn ich die christlichen Kirchen als katholischer Atheist kritisch sehe, habe ich doch auch Respekt vor dem Glauben eines jeden Christen hierzulande (sic!).

Und insoweit finde ich es befremdlich, dass kaum einer derer, die einen gesegneten Ramadan wünschen, einen Gruß oder Beitrag zum Beginn des Osterfestes, geschweige denn zur katholischen Fastenzeit abgesetzt haben.

Sicher, die Bedeutung des Ramadan ist für die meisten Muslime inzwischen größer als die von Ostern oder erst recht der Fastenzeit für die meisten Christen.

Doch umso mehr bin ich davon überzeugt, dass Ostern und eine bewusst begangene Fastenzeit – sogar ggf. losgelöst von kirchlichen Inhalten – für viele von uns wertvoll wäre. Beide Feste hätten es jedenfalls verdient genau so angesprochen und beachtet zu werden, wie der Ramadan.

Wird sie aber vergessen und der Ramadan besonders hervorgehoben, bleibt für mich ein schaler Beigeschmack und ich muss spontan an den Roman „Unterwerfung“ von Michel Houellebecq denken.

Meinung: Armenien Resolution – und sie distanzieren sich doch

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Der Spiegel meldet, dass sich die Bundesregierung von der Armenien-Resolution distanzieren wolle.

Diese nimmt die Meldung zum willkommenen Anlass, sich davon zu distanzieren, dass Sie sich distanziere, distanziert sich dann aber von der Verbindlichkeit der Resolution. Getreu dem Motto – „Was kümmert mich das Geschwätz vom Bundestag.“.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Lesenswert dazu Christian Geyer in der FAZ.

Vorsicht: Aprilscherze können dieses Jahr teuer werden

Der 1. April ist ja bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit „in den April schickt“. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2013 wird daraus allerdings nicht – denn der 1. April fällt in diesem Jahr mit dem Ostermontag zusammen. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund des besonderen Feiertagsschutzes ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind. „Die Regelung ist ähnlich wie die der Tanzverbote an Karfreitag.“ erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. „Um die Würde des Feiertages nicht zu beschädigen, sind die geschmacklosen Aprilscherze an diesem Tag durch die entsprechenden Ländergesetze untersagt.“

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Faktlhuber, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. „Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“

So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein. 2014 ist dann aber alles gut: Der Ostermontag fällt dann auf den 24. Dezember.