Dokumentiert: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in Sachen eines bekannten Fußballspielers

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte heute – am 4. September 2020 – mit, dass sie in dem Strafverfahren gegen einen bekannten Fußballnationalspieler keine weiteren Auskünfte erteilen kann. Wie es der Zufall will, trendet am gleichen Tag auf twitter der Hashtag #Metzelder.

Anklageerhebung in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler

Vor dem Hintergrund zahlreicher Presseanfragen zu einem Verfahren
gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler sieht sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu folgender Mitteilung veranlasst:

In dem fraglichen Verfahren ist am 2. September 2020 Anklage zum
Strafrichter bei dem Amtsgericht Düsseldorf wegen unterschiedlicher
Vergehen erhoben worden.

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2020 in einem von dem Angeschuldigten
betriebenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, an dem die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht beteiligt gewesen ist, können derzeit weitere Auskünfte, insbesondere über die konkreten Anklagevorwürfe, nicht erteilt werden.

Bis zur Rechtskraft einer eventuellen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

Zusammengefasst: Die Pertsch Chroniken

Vorbemerkung

Dies ist die Zusammenfassung des Fortgangs meiner Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch sowie die Dokumentation der Strafanzeige von Pertsch gegen mich.

Wenn Sie selbst von Sebastian Pertsch online beleidigt wurden, finden Sie hier ein Muster für eine Strafanzeige mitsamt Strafantrag.

Der Anlass

Das Verhalten von Sebastian Pertsch auf twitter sorgte Anfang November 2019 für viel Aufsehen: er setze 100e tweets mit beleidigenden Inhalten wie Idiot, Pfeife oder auch Arschloch ab. Tatsächlich dachte ich zunächst an ein Social Media Experiment auf der einen Seite oder einen Hack seines Accounts auf der anderen. Als ich auf verschiedenen Wegen freundlich nachfragte, wurde ich von ihm auch beleidigt. Ausnahmsweise – die Beweggründe hier genauer dargestellt – stellte ich Strafanzeige gegen ihn. Diese habe ich hier dokumentiert, der Sachverhalt ist darin auch umfassend dargestellt. Da ich von Pertsch noch weiter beleidigt wurde, habe ich die Strafanzeige später noch ergänzt.

Stand meiner Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch

Im Dezember erhielt ich ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin, im Januar dann eine Nachfrage der Polizei Berlin dazu.

Augenscheinlich erfolgreich, denn gegen Sebastian Pertsch gab es seitens der Staatsanwaltschaft in Berlin einen Strafbefehl. Und da dieser diesen nicht akzeptierte, gibt es am 3. Juli 2020 einen Termin zur Hauptverhandlung, bei dem ich als Zeuge geladen bin.

Der Verhandlungstermin am 3. Juli 2020

Wie lief die Verhandlung? Gar nicht.

Am 2. Juli war ich bereits in Berlin um dann per taggleich in Bonn eingegangener Post zu erfahren, dass der Termin aufgehoben sei. Eine Nachfrage ergab, dass die Richterin erkrankt sei und es zudem Probleme gegeben habe, die Ladung an Herrn Pertsch zuzustellen.

Ein neuer Termin wurde inzwischen terminiert, am 18. August 2020 geht es (möglicherweise) weiter:

Der Verhandlungstermin am 18. August 2020

Und weiter geht es in gewohnter Form… Diesmal ist die Zustellung der Ladung wohl  geglückt, doch Sebastian Pertsch hat sich am Morgen kurz vor dem Termin bei Gericht krankgemeldet. An dieser Stelle gute Besserung an ihn.

Und so warte ich wieder einmal mehr, wie es weitergeht.

Neuer Verhandlungstermin 29. September 2020

Und weiter geht es, diesmal voraussichtlich am 29. September:

Doch wenig überraschend wurde auch dieser Termin aufgehoben…

Neuer Verhandlungstermin am 7. Mai 2021

Es hat diesmal etwas gedauert, doch ein neuer Verhandlungstermin in der Strafsache Pertsch ist jetzt für den 7. Mai 2021 terminiert. Ich halte Sie auf dem Laufenden…

Und nachdem mir am Morgen des 5. Mai 2021 noch mitgeteilt wurde, dass der Termin stattfinden werde, erreichte mich später folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Tatarczyk,
ich habe den Termin gerade aufgehoben
Sie brauchen daher nicht zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen…

Sebastian Pertsch akzeptiert – oder doch nicht?

Am 18. Januar 2022 teilt mir das AG Tiergarten auf telefonische Anfrage mit, dass Sebastian Pertsch einen Strafbefehl am 7. September 2021 akzeptiert habe. Damit ist die strafrechtliche Seite nunmehr aus meiner Sicht erfolgreich erledigt und der strafrechtliche Teil der „Pertsch Chroniken“ erfolgreich geschlossen.

Oder auch nicht? Herr Pertsch behauptet auf twitter nun, ich würde hinsichtlich des Verfahrensausgangs lügen und verbindet dies mit weiteren Beleidigungen. Das Verfahren sei im Sommer 2021 ohne Strafbefehl eingestellt worden. Ich werde den Sachverhalt nun mit der Berliner Justiz klären – und wegen der neuen Beleidigungen ggf. auch wieder Strafanzeige und Strafantrag stellen.

Die Geschichte ist also noch nicht zuende.

Pertsch mahnt ab

Und so ist es – inzwischen geht Herr Pertsch in die Initiative und mahnt mich wegen der Aussage, er habe laut AG Tiergarten den Strafbefehl akzeptiert, über seinen Anwalt Malte Greisner per Schreiben vom 18. Januar 2022 ab (siehe oben). Die Behauptung, er habe einen Strafbefehl akzeptiert, sei nicht richtig und es handele sich um eine ehrverletzende Behauptung, die Sebastian Pertsch zudem in seinen Persönlichkeitsrechten verletze. Ich hatte schon gestern, nachdem Pertsch auf twitter behauptete, das Verfahren sei eingestellt worden, seine Sicht der Dinge hier dargestellt.

Ich werde nun den Sachverhalt mit der Berliner Justiz klären und den tatsächlichen Sachstand hier weiter dokumentieren.

Die Zivilklage gegen Sebastian Pertsch

Zusätzlich habe ich erwogen, zivilrechtlich gegen Sebastian Pertsch vorgehen. Um weitere Kosten zu vermeiden, hatte ich ihn am 18. August 2020 über facebook Messenger vorgeschlagen, mich für eine einvernehmliche Lösung zu kontaktieren. Sebastian Pertsch hat diese Nachricht zwar gelesen, aber nicht geantwortet.

Nach Abschluss des Strafverfahrens überlege ich nun, die zivilrechtliche Klage in die Tat umzusetzen, werde ihm aber nochmals Gelegenheit geben, eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen – wobei die Bereitschaft zu letzterer durch seine Abmahnung nicht gerade gesteigert wurde.

Stand der Strafanzeige von Sebastian Pertsch gegen mich

Da ich die Strafanzeige veröffentlicht hatte, stellte Sebastian Pertsch auch Strafanzeige wg. Bedrohung gegen mich. U.a. bezieht er sich dabei darauf, dass im Rahmen der Veröffentlichung der Strafanzeige über twitter und in meinem Blog hier kurzzeitig seine Adresse öffentlich war.

Da diese allerdings in den Kartendiensten von Google und Bing, den Suchmaschinen selbst, den Gelben Seiten, so ziemlich jedem anderen Verzeichnisdienst und auch über facebook zu finden war – ganz überwiegend von Pertsch selbst eingetragen – hielt und halte ich diese Veröffentlichung für unproblematisch, hatte diese dann aber doch aus den veröffentlichten Dateien entfernt.

Hinsichtlich dieser Strafanzeige wurde ich am 6. Februar 2020 von der Polizei Bonn verhört. Nach Vorlage der Ausdrucke aus den genannten Verzeichnissen musste der Beamte herzlich lachen…

Die Staatsanwaltschaft Berlin sah das ebenso, denn inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Nebenkriegsschauplätze

Sebastian Pertsch behauptet im übrigen auf twitter, es gäbe kein Strafverfahren wegen Bedrohung – und beleidigt in diesem Zusammenhang weiter:

Dies ist jedoch unrichtig.

Wie geht es weiter? Und noch zwei Anmerkungen

Das ist der aktuelle Stand vom 18.  Januar 2022. Über den Fortgang werde ich hier berichten.

Hier noch zwei Anmerkungen:

  1. Sollten Sie selbst Strafanzeige gegen Pertsch gestellt haben oder im Gegenzug von ihm angezeigt worden sein, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme zwecks Austausch unter stapublic@live.de.
  2. Ich wurde und werden verschiedentlich gefragt, ob man das Vorgehen gegen Sebastian Pertsch durch eine Spende unterstützen kann. Dies freut mich sehr, ist aber nicht notwendig. Die größte Unterstützung ist mir aber, wenn Sie mir auf twitter folgen, hier regelmäßig mitlesen oder selbst hier als Gastautor aktiv werden.

 

Wird die Staatsanwaltschaft auch bei anonymen Anzeigen aktiv?

Immer wieder wird behauptet, dass die Staatsanwaltschaft bei anonymen Strafanzeigen nicht ermittelt und keine Anklage erhebt. Das ist aber nicht korrekt, Nummer 8 der RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) ist hier eindeutig:

§ 8 RiStBV – Namenlose Anzeigen

Auch bei namenlosen Anzeigen prüft der Staatsanwalt, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Es kann sich empfehlen, den Beschuldigten erst dann zu vernehmen, wenn der Verdacht durch andere Ermittlungen eine gewisse Bestätigung gefunden hat.

Ratenzahlung vereinbaren?

Sie können eine bestimmte Summe nicht bezahlen? Dann sollten Sie versuchen, eine Ratenzahlung mit dem jeweiligen Gläubiger vereinbaren.

Wir haben hier verschiedene Vorlagen und spezielle Tipps, was Sie bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit verschiedenen Gläubigern beachten sollten.

Ratenzahlung mit…

Was tun, wenn man mit privaten Bildern erpresst wird?

Obacht beim privaten Bildertausch

Heutzutage ist es ganz normal, dass man übers Smartphone Bilder austauscht. Und auch ganz normal ist dabei, dass darunter privatere und vielleicht sogar erotische sein können.

Was man dabei aber immer bedenken sollte – diese Bilder können mit einem Klick in der digitalen Öffentlichkeit landen.

Und gerade, wenn Beziehungen und Freundschaften in die Brüche gehen, wird die Androhung der Veröffentlichung nicht selten als Druckmittel eingesetzt. Sei es, dass damit die Fortsetzung einer Beziehung, Geld oder etwas anderes erreicht werden soll.

Oft behaupten die Täter, man hätte ja ohnehin das Recht an seinem Bild aufgegeben, indem man es z.B. über Whatsapp oder den Facebook Messenger an ihn übertragen habe. Oft verweisen Sie dabei auf AGB Formulierungen der Dienste. Das ist nicht richtig. Wenn nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Bild auch weitergegeben werden darf, behält man das Recht daran und kein anderer darf es weitergeben.

Wichtig: Hat jemand anderer das Bild gemacht, ist er zunächst der Urheber. Es kann nicht schaden, zur Sicherheit klarzustellen, dass man mit einer Weitergabe des Bildes an Dritte nicht einverstanden ist – z.B. „Es ist ok, dass Du das Bild gemacht hast, aber bitte verschicke es nicht weiter. Das möchte ich nicht.“ Dann kann sich der „Täter“ später auch nicht damit herausreden, dass er ja der Bildurheber sei, was in der Praxis häufig versucht wird.

Die Strafbarkeit der Veröffentlichung an sich

Dabei ist die Weiterverbreitung privater Bilder, auf denen Dritte zu sehen sind, grundsätzlich strafbar und sogar strafbar. Dies ergibt sich aus § 33 KUG (auch KunstUrhG oder Kunsturhebergesetz):

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  2. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wichtig ist bei dem Verweis der erste Satz von § 22 Kunsturhebergesetz:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

„Was tun, wenn man mit privaten Bildern erpresst wird?“ weiterlesen

10 Fakten zum 17. Februar

An

  1. Lukas hat heute Namenstag.
  2. Im Jahre 1164 erreicht die Julianenflut ihren Höhepunkt. Es handelt sich um die erste große überlieferte Sturmflut an der Nordseeküste. Sie fordert schätzungsweise 20.000 Menschenleben und formt den Vorläufer des heutigen Jadebusens.
  3. Die Gemäldesammlung in der Eremitage in St. Petersburg wird 1852 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  4. Die erste Ausgabe von Newsweek erscheint 1933. Es entwickelt sich schnell zum zu einem der führenden Nachrichtenmagazine weltweit.
  5. Der 15.007.032. VW Käfer läuft 1972 vom Band und löst damit das Ford T-Modell als meistgebautes Auto der Welt ab.
  6. 1962 erreicht an der Nordsee abermals eine Sturmflut ihren Höhepunkt, die 340 Todesopfer fordert, davon 315 in Hamburg. In den frühen Morgenstunden des Tages übernimmt Helmut Schmidt die Koordination der Hilfsmaßnahmen und fordert zur Unterstützung NATO-Streitkräfte an, bestehend aus Pioniertruppen mit Sturmbooten sowie 100 Hubschrauber der Bundeswehr und der Royal Air Force. Verfassungsrechtlich ist er dazu nicht befugt, sein Plan gelingt ihm aber, da er die meisten NATO Kommandierenden persönlich kennt.
  7. Im Jahr 2000 erscheint Microsoft Windows 2000. Das Betriebssystem richtet sich in erster Linie an professionelle Anwender, was auch durch den hohen Einführungspreis von rund 800 DM (ca. 400 EUR) unterstrichen wird. Heute kommt es faktisch nicht mehr zum Einsatz.
  8. Nachdem am Vortag im Jahr 2012 die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität von „Bundespräsident“ Wulff beantragt hat, tritt dieser endlich von seinem Amt zurück.
  9. Lola Montez wird 1821 geboren.
  10. Mo Yan kommt 1955 auf die Welt. Er erhält 2012 den Nobelpreis für Literatur und ist der erste chinesische Preisträger.

Hier sind mehr Infos rund um den 17. Februar.

Wie stellt man einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft?

Mehr rund um Ratenzahlung – besonders mit anderen Gläubigern – finden hier.

Vor einigen Tagen erreichte mich folgende Anfrage von einem Leser:

Ich habe folgendes Problem. Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, kann diese Summe aber nicht auf einmal bezahlen. Mit monatlichen Raten wäre das aber möglich. Wo kann ich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen?
Boris (47), Minden

Auf den Einzelfall kann ich wegen des Rechtsberatungsgesetzes leider nicht eingehen, dazu sollte man sich am besten an einen Rechtsanwalt wenden.

Grundsätzlich aber ist ein Ratenzahlungsantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft möglich.

Der Antrag auf Ratenzahlung einer Geldstrafe ist über einen formlosen Antrag möglich, der in etwa so aussehen kann:

Boris Mustermann
Gartenstraße 123
12345 Berlinhausen
Telefon 0123/78900

 

An die
Staatsanwaltschaft Berlinhausen
Mauergartenstraße 17
112345 Berlinhausen

 

 

Berlinhausen, 5. Mai 2014

 

Zu Geschäfts-Nr.: [GESCHÄFTSNUMMER / AKTENZEICHEN]

Ratenzahlungsantrag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde unter obiger Geschäftsnummer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Derzeit bin nicht in der Lage, die gesamte Geldstrafe zu zahlen.

Ich bin derzeit in Festanstellung (arbeitslos/arbeitssuchend/erwerbsunfähig/selbständig). [Ich bin für insgesamt x Personen unterhaltspflichtig.]

Meine Einkünfte und meine finanziellen Verpflichtungen sind aus der beigefügten Einkommensauskunft ersichtlich.

Ich beantrage daher monatliche Ratenzahlung in Höhe von xx Euro, jeweils zum dritten Werktag des Monats.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:
Einkommensübersicht, Nachweise

Dann solltest Du eine Übersicht mit folgenden Informationen beilegen:

  • Ausgeübte Tätigkeit, Arbeitgeber bzw. Leistungsstelle
  • Familienstand und Anzahl und Alter der Unterhaltsberechtigten
  • Nettoeinkommen, aufgeschlüsselt nach dem eigenen und dem von Angehörigen
  • Vorhandenes Vermögen
  • Belastungen, insbesondere: Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen, besondere Belastungen (z.B. wegen Krankheit, Hochwasserschaden…)
  • Kreditraten, hier auch Kreditsumme, Zweck, Datum der Aufnahme angeben

Am besten bringt man geeignete Nachweise direkt in Kopie bei, also z.B. Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge etc.

Übrigens bieten manche Staatsanwaltschaften entsprechende Formulare direkt zum Download an.

Normalerweise reichen diese Informationen schon aus und man wird einen Ratenzahlungsplan zugesendet bekommen. Für diesen richtet man am besten direkt einen Dauerauftrag ein, denn wenn man mit den Raten in Verzug kommt, wird die gesamte Summe fällig und im schlimmsten Fall muss die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden!

Ratsam ist auch, dass Du die Staatsanwaltschaft informierst, wenn sich etwas ändert, also z.B. wenn sich das Gehalt oder andere Bezüge ändern oder wenn man gerade nicht in der Lage ist, eine der Raten zu begleichen!

Wie immer gilt: Kommunikation hilft!

Neues von den Lieferdienstsvermittlern

Zugegeben, den Hype der um die Lieferdienstvermittler wie Lieferheld, pizza.de und Lieferando gemacht wird, habe ich nie verstanden. Ich bestelle meinen Döner, meinen Salat oder meinetwegen auch mal eine Pizza direkt beim Kurden meines Vertrauens, der bei mir in der Nähe ist. Punkt. Da brauch ich keinen Vermittler dazwischen, der dann meinen Maxi Plus Döner Spezial nicht kennt, den ich mit Pizza Castle ausgehandelt habe.

Jedenfalls wird in dem Markt mit sehr harten Bandagen gekämpft, wer die Nummer 1 ist. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, dass man deutlicher Marktführer in Deutschland wird und dann von JustEat übernommen wird. Die Gründer und VCs machen dann ihren millionenschweren Exit.

Um schneller zum Ziel zu kommen, hat Lieferheld in den Anfangszeiten anscheinend die Datenbank von pizza.de zumindest teilweise kopiert, weswegen das AG Berlin auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Lieferheld Köpfe Nikita Fahrenholz, Caroline Iselor, Louis Pfitzner, Markus Fuhrmann, Angelo Laub, Claude Ritter und Fabian Siegel wegen des „gemeinschaftlich begangenen Vergehens der gewerbsmäßigen unbefugten Verwertung einer Datenbank“ Strafbefehle über jeweils 90 Tagessätze erlassen hat, die wohl auch akzeptiert wurden. So berichtet es deutsche-startups.de in seinem Artikel „Lieferheld ganz unheldenhaft: Strafbefehl gegen Führungsteam erlassen„.

Richtig spannend machen den Artikel die Kommentare, die sich dazu inzwischen angesammelt haben, die tiefe Einblicke in die von mir ohnehin sehr kritsch bewertete Berliner Startup-Szene geben. Ein paar Stichworte und Sätze aus der Diskussion?

  • …dünnflattrige Heißluftgepumpe…
  • Wie können Investoren so dämlich sein und so viel Geld in so ein Unternehmen stecken?
  • …ob sich L.G. die Pulsadern aufgetröselt hat…
  • …Den Lukasz und die übrigen von KlauTev holen sich die Russen wenn die Ihre Kohle verlieren sollten danach sieht es ja gerade aus. Die nehmen Ihre Investments sehr persönlich…
  • „Wann sehen wir endlich Samwer im Knast? Wann Holtzbrinck?“

Es hat sich jedenfalls eine ziemliche – oft ins persönliche gehende – Schlammschlacht entwickelt, die ich in dieser Form für unschön halte – auch wenn das Team von Lieferheld unstreitig den Anlass liefert und anscheinend auch genug Angriffsfläche bietet.

Interessant ist auch der später erschienene Artikel bei Gründerszene („Was steckt hinter dem Strafbefehl gegen Lieferheld„), der sich dann eher unkritisch liest…

Gespannt darf man weiter sein, ob und wie sich der Vorfall auf die weitere Entwicklung von Lieferheld, die Branche und die (Berliner) Startup Szene an sich auswirkt.

Updates

4.1.2013 – So langsam gewinnt das Thema an Fahrt, so berichtet auch T3N über den Start-Up Krach und hat mit Ehssan Dariani, einem der Gründer von StudiVZ, Kontakt aufgenommen, der 25.000 EUR Belohnung für den Nachweis dunkler Machenschaften in der Szene ausgesetzt hat.

Die Konrad Adenauer Stiftung diskreditiert sich

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, soll der ehemalige „Bundespräsident“ Christian Wulff auf einer Veranstaltung der Konrad Adenauer (KAS) Stiftung vor 52 Integrationsbeauftragten und Islamvertretern über Ausländerpolitik sprechen.

Einmal abgesehen davon, dass Wulff zu diesem Thema wohl kaum etwas von wirklichem Belang beitragen kann – sein Satz „der Islam gehört zu Deutschland“ hat die gleiche Qualität wie „Regen gehört zu Deutschland“ – ist die Einladung mehr als unpassend.

Noch läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Wulff, zu ungeschickt war sein Verhalten rund um Ehrensold und Zapfenstreich, zu frisch ist das medienwirksame Vorgehen seiner Frau Bettina Wulff gegen Gerüchte, sie sei Prostituierte im Hannoveraner oder Berliner Rotlichtgewerbe gewesen.

Und mit ihrem Buch hat Frau Wulff auch noch gleich ungewollt gezeigt, welches geistige Niveau in der Familie Wulff zu herrschen scheint. Wenn hiergegen nun eingewandt wird, das sei ja ihr Buch und habe mit dem ehemaligen „Bundespräsidenten“ nichts zu tun, so ist dagegen einzuwenden, dass er das Buch tatkräftig unterstützt haben soll.

Sollte sich herausstellen, dass Hans-Gert Pöttering tatsächlich Christian Wulff als Redner eingeladen haben sollte, so hat sich die Konrad Adenauer jedenfalls diskreditiert.

Und natürlich bleiben dann auch Fragen – z.B. nach Wulffs Honorar und wer die Übernachtung zahlt…

Die Veranstaltung soll übrigens in der „Villa La Collina“ am Comer See in Cadenabbia (Italien) in einem ehemaligen Ferienhaus von Altbundeskanzler Konrad Adenauer stattfinden. Ein schönes Reiseziel.