Ist das Stockholm Syndrom eine frauendiskriminierende Erfindung eines misogynen Polizisten?

Florian Hackes Video zum Stockholm Syndrom

Mehr durch Zufall wurde ich auf twitter auf ein Video von Florian Hacke aufmerksam, bei dem dieser das Thema Stockholm Syndrom behandelt. Eingeleitet ist es dort mit den Worten: „Stockholm Syndrom, der misogyne Mythos, den alle glauben“. Da er schon einmal ein sehr gutes Video zum Thema Homöopathie im gleichen Stil veröffentlicht hat, sah ich es mir an und hatte ein komisches Gefühl, ob die Geschichte so stimmt, wie Hacke sie darstellt. Wie ich schon verschiedentlich ausgeführt habe, hinterfrage ich ja alles, was mir seltsam vorkommt, was ich generell im Umgang mit Medien raten kann.

Hackes zentrale Aussage in dem Video ist, dass der Begriff ‚Stockholm Syndrom‘ die Erfindung eines Polizisten sei, um eine Frau zu diskreditieren, die ihn öffentlich kritisiert hatte. „Ist das Stockholm Syndrom eine frauendiskriminierende Erfindung eines misogynen Polizisten?“ weiterlesen

Köpfe: Ayla Kiran (vormals Ayla Mayer)

Warum dieser Kopf?

Wahrscheinlich wundern Sie sich, warum es hier einen kleinen Blogbeitrag über Ayla Kirna, vorher bekannt als Ayla Mayer, gibt. Die Erklärung ist ganz einfach – ich habe mich einmal wahnsinnig über einen tweet der Ressortleiterin Social Media bei SPIEGEL ONLINE geärgert und darüber auch geschrieben – und seitdem gibt es regelmäßig Besucher, die dort mit der Suchanfrage „Ayla Mayer“ bzw. jetzt Ayla Kiran landen. Besonders an den Tagen, an denen sie das Morning-Briefing bei SPON schreiben darf.

Und da ich glaube, dass die, die nach ihr suchen, mehr lesen wollen, also nur einen Rant über sie, hier erst einmal ein paar grundlegende biographische Informationen.

Die Fakten zu diesem Kopf

Geboren wurde sie 1980 in Hamburg und hat dann Geschichte, Politik und Amerikanistik in Hamburg, Cincinnati und Northampton (Massachussetts) studiert. Danach war sie freie Mitarbeiterin u.a. bei „11 Freunde“ und „Die Welt“, hatte ein Volontariat an der Axel Springer Akademie in Berlin und war Sportredakteurin bei „Bild.de“, ab 2011 sogar als stellvertretende Ressortleiterin. Es folgte ein kurzer Ausflug ins Marketing als „Head of Content&Social Media“ bei „Jung von Matt/sports“. Seit Juli 2015 arbeitet sie im Ressort „Social Media“ bei SPIEGEL ONLINE und seit Oktober 2017 sogar als Ressortleiterin.

Auf twitter ist sie auch aktiv, als @santapauli1980.

Meine Meinung zu diesem Kopf

Ayla Kiran ist für mich die Personifizierung dessen, was im Journalismus in Deutschland gerade falsch läuft. Scheinbildung, ideologisch und nicht fähig zur Selbstkritik.

 

Meinung: Warum ich mich so richtig über Ayla Mayer geärgert habe – und über mindestens 8.076 Menschen auf twitter

Auf twitter bin ich über obigen Tweet von Ayla Mayer (jetzt Ayla Kiran), ihres Zeichens immerhin Ressort-Leiterin Social Media bei Spiegel Online und ausgebildete Journalistin, gestoßen. Er suggeriert, gesetzlich versicherte Patienten würden ein deutlich schlechteres Abendessen erhalten als privat versicherte. Reflexhaft mag man nun denken: Skandal – mal wieder diese Privatpatienten.

Dabei taugt dieses Bild aus zahlreichen Gründen gar nicht zum Skandal. Aber der Reihe nach:

  1. Was man zum Abendessen bekommt, hängt in allen Krankenhäusern die ich kenne, davon ab, was man sich bestellt. Und das grundsätzlich unabhängig davon, wie man versichert ist. Sprich, auch der Ehmann hätte sich die untere Variante bestellen können. Das haben dann auch die Asklepios Kliniken klargestellt und bestätigt: Natürlich kann sich jeder zum Abendessen bestellen, was er mag. Auch Gurken, Salat und ungesunde Chips. Allein schon ab diesem Punkt könnte man die Diskussion jedenfalls schon beenden. Aber:
  2. Im Familienzimmer muss der Partner bei einer Geburt ohnehin selbst bezahlen – das übernimmt keine gesetzliche oder private Krankenkasse, da der Aufenthalt ja nicht medizinisch indiziert ist. Dass der Selbstzahler – der ja im Regelfall wie ein Privatpatient bezahlt und behandelt wird – weniger bekommt, ist unlogisch. So oder so handelt es sich beim kargen Essen für den Vater um keine Leistung, die in irgendeiner Form mit seinem Versichertenstatus zu tun hat – auch deswegen läuft der Vergleich ins Leere.
  3. Und selbst wenn ein Privatpatient je nach Tarif mehr bekäme, wäre das kein Skandal, im Rahmen seines Tarifs bezahlt er im Zweifelsfall ja auch mehr.
  4. Weiter wurde ich darauf Aufmerksam gemacht, dass in manchen Krankenhäusern Schwangere und Wöchnerinnen anderes Essen bekommen, was ja durchaus auch angemessen wäre – das ist hier konkret aber nicht der Fall.

Mich ärgert einfach, dass eine Journalistin eine tendenziöse, vermeintlich zum Skandal taugende  Behauptung einfach in den Raum stellt, ohne sie zunächst zu hinterfragen. So bleibt aber nur viel Lärm um gar nichts. Bedenklich ist auch, dass so ein tweet von über 8.000 Menschen gedankenlos geliked wird.

Und was das ganze so oder so mit Flüchtlingen zu tun hat oder haben soll, erschließt sich mir sowieso überhaupt nicht – auch wenn ich weiß, was die Verfasserin des Tweets damit bewirken will. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

Übrigens, Karl Lauterbach setzt auf den tweet dann noch was drauf

* Nachtrag: Ich hatte die Asklepios Klinik um eine Stellungnahme gebeten, die ich hier dokumentiert habe. Der Vater hätte sich dieser zufolge als Selbstzahler ohne Probleme genau das gleiche Abendessen bestellen können.

10 Fakten über die Trojan-Room-Kaffeemaschine

  1. Die „Trojan Room Kaffeemaschine“ war eine Kaffeemaschine im Flur vor dem sogenannten Trojan Room des alten Rechnerlabors der britischen University of Cambridge.
  2. Sie war die Motivation für die erste Webcam, die den Füllstand in der Kanne anzeigte. Die Webcam wurde 1991 in Betrieb genommen und war zuerst nur über das interne Netz der Universität abrufbar.
  3. Technisch wurde das Bild mittels einer Kamera und einer Framegrabberkarte über einen Acorn-Archimedes-Rechner erfasst.
  4. Ab 1993 war sie öffentlich über das Internet erreichbar und wurde schnell sehr populär und löste wohl den Webcam Boom im frühen Internet aus.
  5. Das Bild hatte eine Auflösung von 128 mal 128 Pixel und war schwarz-weiß.
  6. Sie kommt im Spiel „Hitman 2: Silent Assassin“, wo der Spieler sie in einer Mission zerstören muss. Auch war sie Gegenstand eines Aprilscherzes, laut dem es ein „Hyper Text Coffee Pot Control Protocol“ geben würde.
  7. Am 22. August 2001 um 09:54 UTC wurde die Kamera abgeschaltet. Das letzte Bild zeigt, wie den Mausklick, mit dem der Kameraserver heruntergefahren wird.
  8. Die letzte der insgesamt vier oder fünf Kaffeemaschinen wurde für 3.500 Britische Pfund über eBay versteigert. Höchstbietender war „SPIEGEL Online“.
  9. Krups reparierte die Maschine kostenlos und dann war sie einige Zeit in der Redaktion von SPIEGEL Online im Einsatz.
  10. Inzwischen steht die Kamera als Dauerleihgabe im Nixdorf Museum in Paderborn.

Bild: By Quentin Stafford-FraserTrojan Room Coffee Pot biography, CC BY-SA 3.0, Link

Peter Maxwill und der Rechtsstaat

verwaltungsrecht-hamburg

In Hamburg Blankenese gehen Anwohner gerichtlich dagegen vor, dass ein Wäldchen abgeholzt wird, auf dem Unterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden sollen. Das Verwaltungsgericht gibt ihnen vorerst recht.

Peter Maxwill darf darauf auf Spiegel online schreiben:

Selbstverständlich darf sich im Rechtsstaat jeder Bürger mit legalen Methoden gegen Verwaltungsakte wenden, die ihm nicht passen – und möglicherweise gab es in diesem Fall wirklich Fehler im Genehmigungsverfahren. Das ist eine juristische Frage. Die moralische lautet: Sollten Werte wie Fairness und Solidarität nicht wichtiger sein als Paragrafen?

Gerade der letzte Satz ist problematisch. Es macht einen Rechtsstaat auf, dass Exekutive und Bürger an Recht und Gesetz gebunden sind. Insbesondere ist in einem Rechtsstaat der einzelne vor staatlicher Willkür geschützt. Die Zeiten als, der Staat Rechtsakte mit unbestimmten Begriffen wie dem berüchtigten „gesunden Volksempfinden“ begründete und durchsetzte, sind zum Glück hierzulande seit über 70 Jahren vorbei.

Andererseits wird vom Bürger erwartet, dass er sich – unabhängig von seiner persönlichen Einstellung – an Recht und Gesetz hält. Einfach einen Teil der Steuern nicht bezahlen, da man den Verteidigungsetat nicht unterstützen will? Rundfunkbeitrag nicht abführen, da man doch nur liest? Im Supermarkt stehlen, da man kein Geld mehr fürs Essen hat? Einen Baum ohne Genehmigung fällen? In all diesen Fällen hat man zu Recht Sanktionen zu erwarten, gegen die einem Rechtsmittel zustehen.

Und so darf auch der Bürger erwarten, dass sich der Staat an Recht und Gesetz hält und gegen rechtswidriges staatliches Handeln mit den dafür vorgesehenen Mitteln vorgehen.

Nicht die Ausübung dieses Rechts ist „unerträglich“, sondern dies in Frage zu stellen.

Ja bin ich denn bei bild.de…

…war mein erster Gedanke, als ich heute einen Blick auf Spiegel online geworfen habe:

spiegel-neuer-aufmacher

Contextual Targeting funktioniert

Das Contextual Targeting bei Spiegel Online funktioniert anscheinend sehr gut:

guttenberg-nzz-plagiat-targ