KI Kunst: Reichsburger

Dieser Reichsburger wurde mit der Midjourney AI erstellt.

Mehr über echte Reichsbürger finden Sie hier.

Wer ist Avocadolf?

Als Avocadolf wird Attila Hildmann bezeichnet, der zunehmend durch seine Nähe zur Reichsbürgerszene auffällt.

Es ist eine Anspielung auf Adolf Hitler und Hildmanns Veganertum (Avocado).

Alles rund um die Reichsbürgerbewegung

An dieser Stelle finden Sie Informationen rund um die Reichsbürgerbewegung. Der Bereich wird ausgebaut.

Was ist die Reichsbürgerbewegung?

„Die“ Reichsbürgerbewegung gibt es nicht, es handelt sich vielmehr um eine sehr inhomogene Gruppe, deren gemeinsamer Nenner ist, dass Sie die Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen. Ihrer Meinung nach besteht das Deutsche Reich fort.

Doch schon an dieser Stelle ergeben sich unterschiede: einige gehen davon aus, dass das Kaiserreich fortbestehe, andere je nach Standpunkt Deutschland in den Grenzen/Stand von 1933, 1937 oder 1939.

Eine Sondergruppe sind die sog. Selbstverwalter, die davon ausgehen, dass Kommunen, andere Teile Deutschlands oder auch Personengruppen aus der Bundesrepublik austreten und sich selbst verwalten können. Oft treten Personen, die diese Standpunkt teilen, bei Bürgermeisterwahlen an, z.B. Mathias Pauqué in Bonn.

Liste einzelner Gruppierungen

Weitere Artikel im Zusammenhang

10 Fakten über die 1.U.d.M.

  1. Die 1.U.d.M. ist die „1. Union der Menschlichkeit – Bewegung zum Wohle Aller“ ist eine politische Partei, die 2013 gegründet wurde.
  2. Schon 2013 bemühte sich die 1.UdM um die Teilnahme an der Bundestagswahl, wurde vom Bundeswahlausschuss wie nun auch 2017 jedoch nicht zugelassen, u.a., da sie die notwendigen 2.000 Unterstützungsstimmen nicht erreichte.
  3. Die Partei möchte grundsätzlich „Nichtwissen – durch fundiertes Wissen ersetzen.“
  4. Ähnlich wie die Reichsbürgerbewegung sieht die 1.UdM das Grundgesetz nicht als Verfassung an, akzeptiert dieses aber bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit den Alliierten.
  5. Dementsprechend zählt zu den Zielen der 1.UdM der Abschluss eines Friedensvertrags und die Verabschiedung einer neuen Verfassung nach Art. 146 GG.
  6. Dennoch erkennt Sie die Bundeswehr nicht an und bezeichnet diesen als „Werksschutz der BRD“.
  7. Die Partei tritt für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein.
  8. In der Gesundheitspolitik tritt sie für die Förderung der Naturheilkunde ein.
  9. Zur Europa Politik enthält das Programm keine Aussagen.
  10. Mehr über die 1.UdM erfahren Sie unter bzwa.org.

Einschätzung

Die 1UdM könnte man als „Reichsbürger light“ mit esoterischem Einschlag bezeichnen.

Lesenswertes 14

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Die 14. Ausgabe der lesenswerten Links:

  1. Xavier Naidoo und die Lieberberger: eine gefährliche Filterblase
    Thomas Knüwer und die Filterblase der Prominenten.
  2. Ist der Islamische Staat in Syrien und im Irak in Bedrängnis?
    Über die Stärke des IS gibt es unterschiedliche Ansichten. Hier wird eher von einer derzeitigen Schwäche ausgegangen.
  3. Reichsbürger in der Verkehrskontrolle
    …ich möchte nicht Polizist sein (dennoch lustiger Polizeibericht).
  4. Spar Österreich und der Halal Shitstorm
    Spar Österreich hat Halal Fleisch verkauft. Das aber nicht lange.
  5. Das iPhone 6 Gedankenspiel, die zweite
    Das Gedankenspiel hatte ich ja in der vorigen Ausgabe der lesenswerten Links. Carsten Drees denkt es weiter…
  6. Der deutsche Miesepeter und Mark Zuckerbergs Milliardenverpflichtung
    Der Deutsche an sich scheint wirklich gerne zu meckern…
  7. Die multibeschissene Weltordnung
    Gedanken zur Lage der Welt.
  8. Gelddrucken im Keller
    Man kann sich zusehends fragen, ob der Euro in dieser Form wirklich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  9. Viktoriakarree
    Der Rheinauschreiber mal wieder lesenswert über das Viktoriakarree.
  10. Lieberberg distanziert sich
    Und hatte im ersten lesenswerten Link Lieberberg Naidoo noch unterstützt, distanziert er sich jetzt doch von ihm.

Bild: Die erstbeste 14, die mir unterkam – Teil einer Durchwahlangabe auf einem Schreiben des Übertragungsnetzbetreibers Amprion.

Wie man Xavier Naidoo erfolgreich als ESC Kandidaten verhindern kann

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Inzwischen wurde die Nominierung von Xavier Naidoo zurückgezogen – und der NDR hat damit die richtige Entscheidung getroffen. Der ESC 2016 wäre von der Diskussion über die politischen Standpunkte des Sängers überschattet worden.

Wahrscheinlich ist Xavier Naidoo einer der besten Sänger Deutschlands. Und Wild vor Wut gehörte auch mal zu meinen Lieblingsliedern.

Dennoch finde ich, dass er ein denkbar ungeeigneter Kandidat für den Eurovision Song Contest ist. Zu problematisch sind seine Nähe zu Reichsbürgern, Homophoben, Verschwörungstheoretikern und anderen fragwürdigen Gruppierungen.

Kritisiert wird das alles hinlänglich, z.B. in SternSpiegel oder Zeit. Unterstützung gibt es von der ARD, aber vorwiegend aus den Kreisen, in deren gedanklicher Nähe Naidoo verortet wird.

Eines kann man schon jetzt sagen: die ARD hat sich und Naidoo keinen Gefallen damit getan, ihn zu nominieren. Denn die Diskussion über Naidoo ist da und wird auch nicht abebben.

Dennoch zeigt sich der Sender von der berechtigten Kritik unbeeindruckt. Und es ist davon auszugehen, dass sich dies durch eine auf Deutschland beschränkte Debatte auch nicht ändern wird.

Eine Änderung des Standpunkts der ARD ist nur zu erwarten, wenn das europäische Ausland auf Naidoos problematische Ansichten aufmerksam gemacht wird.

Und dabei kann jeder mithelfen, der es auch für problematisch hält, dass Naidoo Deutschland beim ESC repräsentieren soll: Zum Beispiel, indem man internationale Beiträge zum Thema auf Facebook / twitter / Google plus teilt oder z.B. internationale Blogger auf Naidoos Standpunkte hinweist.

Hier sammle ich einige internationale Links, die sich mit Naidoo auseinandersetzen:

Was gegen Xavier Naidoo beim ESC spricht: Er selbst (Watson, Schweiz)

Ein Wirrkopf für den Song Contest (ORF, Österreich)

Singer whose lyrics deride Jews to represent Germany at Eurovision (Telegraph, Großbritannien)

Germany 2016: Xavier Naidoo; homophobic and nationalist, local press claims (oikotimes.tv)

German singer whose lyrics insult gays and Jews to sing at Eurovision (Haaretz, Israel)

Lesenswertes 8

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Hier die 8 Ausgabe meiner lesenswerten Links:

  1. König Aluhut wird Deutschland beim ESC vertreten
    Ein offener Brief an die AfD ARD betreffs die geplante ESC Nominierung von Xavier Naidoo.
  2. Petition gegen die Teilnahme von Xavier Naidoo
    …und die Petition sollte man dann am besten auch gleich unterschreiben.
  3. Offener Brief an den NDR
    Noch was zum Thema – mit einem bemerkenswerten Einstiegsargument.
  4. Zweiklassenmedizin
    Der Rheinlandblogger über Krebsvorsorge. Lesen!
  5. Bundeskunsthall of Fame
    Streetart/Graffiti Projekt der Bundeskunsthalle.
  6. Wenn der radikale Islam in die Firma kommt
    Bericht aus Frankreich – interessant wäre zu wissen, wie die Lage inzwischen in Deutschland ist.
  7. Die arabischen Reaktionen auf die Anschläge von Paris
    An sich war das ja zu erwarten, aber in dieser Deutlichkeit…
  8. Merkels verheerendes Mantra
    …und das vom Vorsitzenden des Wirtschaftsrates der CDU.
  9. Suche nach DSC00001.JPG
    Den Spaß sollten Sie sich einmal machen.
  10. Ich bin bereit alles zu opfern
    Gespräch mit einem jungen radikalen Islamisten

Bild: Taste 8 eines GRANDSTREAM GXP-1450 IP Telefons

Die falsche Anonymous Seite bei facebook

Unter dem Namen „Anonymous Kollektiv“ bzw. jetzt nur noch „Anonymous“ findet man eine Facebook Seite, die über 1.363.766 Like hat. An sich kein Wunder, ist doch Anonymous selbsternannter unermüdlicher Kämpfer für die Freiheit im Netz.

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Und gerade in den letzten Tagen erhielt ich einige Einladungen, diese Seite zu liken, wahrscheinlich, da das Kollektiv angekündigt hat, ISIS im Netz zu hacken und zu verfolgen.

Nach kurzem Check gehe ich aber mit Sicherheit davon aus, dass diese Seite mit Anonymous nichts zu tun hat. Allein schon folgende Diktion ist untypisch:

Wie wir soeben bemerkt haben, folgen uns seit dem Wochenende über 1 Million Unterstützer. Wir verstehen das Auftrag auch weiterhin klar Kante zu zeigen, unabhängig davon wer betroffen ist. Nicht rechts oder links heißt unsere Devise, sondern wir hier unten gegen die da oben. Danke!

Viel mehr erinnern mich Posts wie diese eher an die PEGIDA Bewegung:

„Wir schaffen das…!“ Die Toten von Paris sind nicht mal abgekühlt und unter der Erde, da reist die völlig durchgeknallte und nicht mehr zurechnungsfähige amerikanische Kanzlerin in Berlin die deutschen Grenzen noch weiter auf. In Ankara beschloss Merkel jetzt sogar – Achtung festhalten – ein Umsiedlungsprogramm für die Bundesrepublik.

Andere wieder an die Reichsbürger:

Nachgereicht: Mit der Abschlussrede auf der Compact-Konferenz „Freiheit für Deutschland“ skizzierte der Philosoph Peter Feist die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung der Souveränität unseres Landes. Feist rief dabei nicht nur zum Widerstand auf allen Ebenen auf, sondern proklamierte auch den Willen des deutschen Volkes nach einem Friedensvertrag und der Schaffung einer deutschen Verfassung…

Und in diesem Stil geht es immer weiter.

Eine kurze Recherche bringt dann auch einige Artikel ans Licht, die meine Einschätzung belegen, dass es sich hier um die Pegida und Reichsbürgerszene handelt. Zum Beispiel hier oder hier.

Wie immer gilt: Bevor man etwas liked, sollte man genauer hinschauen.

 

Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

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Immer wieder wird aus den Kreisen der Reichsbürger behauptet, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, so z.B. auch von den Anhängern des Königreichs Deutschland.

Begründet wird dies mit verschiedenen Argumenten:

  • allein schon der Name Grundgesetz solle deutlich machen, dass es eben keine Verfassung sei
  • über eine Verfassung habe immer eine Volksabstimmung, ein Referendum aller Bürger etc. stattzufinden, was beim Grundgesetz nicht der Fall gewesen sei

Zum letztgenannten Punkt kann schnell erwidert werden, dass eine Volksabstimmung keine Voraussetzung für eine Verfassung ist und auch nicht der deutschen Verfassungstradition entspricht. So sind schon die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung durch Nationalversammlungen erarbeitet und verabschiedet worden – ohne Volksabstimmung. In dieser Tradition steht auch das Grundgesetz, das durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, der sich aus gewählten Abgeordneten der westdeutschen Landesparlamente rekrutierte und im Bonner Museum König tagte. Auch wenn das Grundgesetz ursprünglich nicht von allen als Verfassung bezeichnet und gesehen werden sollte und wollte, hat es die Funktion einer Verfassung – das zentrale Rechtsdokument eines Staates zu sein – von Anfang an erfüllt.

Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich das Grundgesetz auch in der politischen,  juristischen und öffentlichen Sicht mehr und mehr weg vom Provisorium, das es ursprünglich – so wie Bonn als Hauptstadt – sein sollte

Spätestens seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 dürfte ausweislich der neuen Präambel und des neu gefassten Artikel 146 GG kein Zweifel mehr bestehen, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist – „das Deutsche Volk“ hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Zwar wurde in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung des Grundgesetzes als Verfassung vermieden. Dadurch sollte in erster Linie nur der provisorische Charakter betont werden, da dieses Gesetz eben nicht für das gesamte deutsche Volk galt. Aber schon in der ursprünglichen Fassung der Präambel war von der „verfassungsgebenden Gewalt“ die Rede.

Übrigens kommt der Begriff Verfassung im Grundgesetz aktuell 67 mal vor, was weiter unterstreicht, dass sich das Grundgesetz an sich schon von Anfang an als Verfassung im engeren Sinne verstanden hat und verstanden wurde: „verfassungebenden Gewalt“ (s.o.), „verfassungsmäßige Ordnung“, „Verfassung“, „Bundesverfassungsgericht“, „verfassungswidrig“, „Verfassungsschutz“, „Verfassungsbeschwerde“, „Verfassungsstreitigkeiten“…

Weiter ist anzumerken, dass eine Verfassung nicht zwingend Verfassung genannt werden muss. So heißt z.B. die dänische Verfassung „Danmarks Riges Grundlov“ (Grundgesetz des Reichs Dänemark“), die ungarische Verfassung wird „Alaptörvénye“ (Grundgesetz) genannt und Teile des österreichischen Verfassungsrechts heißen auch Grundgesetz (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger – StGG). Historische Bezeichnungen für Verfassungen sind u.a. Patent, Diplom, Konstitution oder auch Akte. Auch aus dem Namen allein lassen sich also keine Rückschlüsse auf den verfassungsrechtlichen Status ziehen.

Festzuhalten bleibt also, dass das Grundgesetz die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist.

Sie haben noch kein Grundgesetz im Schrank stehen? Gibt es hier bei Amazon.

 

Das Königreich Deutschland

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Matthias Paqué – Kandidat des „Königsreichs“

Im Rahmen meiner 10 Fragen an die Bonner OB Kandidaten hat auch der unabhängige Bewerber Matthias Paqué geantwortet – und durch ihn bin ich mal wieder auf das Königreich Deutschland aufmerksam geworden, das den Kandidaten unterstützt.

Liest man Paqués Antworten, so wirken diese sehr rührig und bürgerorientiert. Stutzig werden sollte man aber bei dieser Aussage:

Sollten die Menschen mit mir als Oberbürgermeister die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung wählen, dann kann ich da sehr wohl etwas mehr tun.

Fördern würde ich derartige Selbstverwaltungsbestrebungen, sind sie doch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Artikel 23 und 28 des Grundgesetzes Recht, Auftrag und auch Pflicht.

Das Königreich Deutschland und die Autonomie der Gemeinden

Näheres zu dieser Ansicht findet man auf den Seiten des Königreichs Deutschland. Vereinfacht ausgedrückt gehen die Anhänger dieses Konstrukts davon aus, dass sich jede Gemeinde dem Königreich Deutschland anschließen oder eine autonome Selbstverwaltung wählen könne. Als Folge könnten in der Gemeinde dann z.B. ein eigenes Bildungssystem, Gesundheitswesen, Finanzsystem und so weiter eingeführt werden – unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland.

Juristisch wird dies damit begründet, dass das Grundgesetz gar keine Verfassung sei, sondern nur ein Grundgesetz – und obendrein eigentlich nur Besatzungsrecht. Art. 28 Abs. 2 des GG allerdings garantiere den Gemeinden, dass diese das Recht haben müssen, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Über einige Zwischenstufen wird argumentiert, da es eben keine Verfassung gebe, könne jede Gemeinde aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes austreten.

Ob das Grundgesetz schon immer eine Verfassung war, darf durchaus diskutiert werden. Spätestens seit dem 3. Oktober 1990 (Wiedervereinigung) besteht daran jedoch kein ernstzunehmender Zweifel mehr. Die Gemeinden sind nach dem GG in den „Rahmen der Gesetze“ (s.o.) eingebunden. Diese und ähnliche Formulierungen finden sich auch in den jeweiligen Landesverfassungen, z.B. in Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung oder Art. 78 Abs. 2 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen.

Aus Art. 28 GG das Recht der Gemeinden abzuleiten, sich außerhalb des von Landes- und Bundesrechts vorgegebenen Rahmens selbst zu verwalten, ist also hanebüchen.

Was will das Köngreich?

Treibende Kraft hinter dem „Königreich Deutschland“ ist Peter Fitzek, der nicht nur den neuen „Staat“ gegründet hat, sondern auch gleich eine „Königliche Reichsbank“. Als Zahlungsmittel wird „Engelgeld“ herausgegeben. Die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ verschrieb sich der Förderung der „Neuen Germanischen Medizin“. Dass die BaFin gegen die Kasse und die Reichsbank erfolgreich vorgegangen ist, dürfte niemanden wundern.

Finanziert wird das ganze über Seminare, und Kurse in der „Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung“ oder auch den Verkauf von esoterisch angehauchten Produkten in den „Engelswelten“. Mehr dazu findet man z.B. bei der Wikipedia.

Zu verorten sind das Königreich und seine Anhänger also im Dunstkreis der Reichsbüger, Verschwörungstheoretiker und Esoteriker.

So harmlos diese sich auf den ersten Blick präsentieren, um so tiefer sind die Abgründe, die sich bei näherer Betrachtung ergeben.