10 Fakten zum 6. Februar

  1. Heute ist der von Stella Obasanjo ausgerufene und von der UN-Menschenrechtskonvention unterstützte „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation). Weltweit finden Aktionen statt, um auf die in vielen Kulturen noch übliche Genitalverstümmelung bei Mädchen Aufmerksam zu machen.
    Neuseeland feiert heute seinen Nationalfeiertag, an dem an den Abschluss des Vertrages von Waitingi von 1840 gedacht wird, der das Zusammenleben von Maori und Siedlern regelte und Neuseeland zur britischen Kolonie machte.
    Die Samen feiern heute den Samentag. Das in Norwegen, Schweden, Finnland und Russland lebende Volk erinnert damit an ein erstes politisches bedeutsames Zusammentreffen von Samen im norwegischen Trondheim im Jahr 1917.
    Doris, Dorothea und Paul haben heute Namenstag.
  2. 1778 erkennt Frankreich die Unabhängigkeit der USA an.
  3. Am heutigen Tag im Jahr 1919 tritt die „Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung“ erstmals in Weimar zusammen. Der Tagungsort wurde gewählt, da Berlin politisch zu unruhig war. Zum ersten Präsidenten der Versammlung wird der SPD-Politiker Eduard David gewählt.
  4. Adolf Hitler eröffnet 1936 Jahren die IV. Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen. Der olympische Eid wird von Willy Bogner gesprochen. Am gleichen Tag im Jahr 1968 Charles de Gaulle eröffnet 1968 die X. Olympischen Winterspiele in Grenoble. Erstmals treten zwei getrennte deutsche Mannschaften – Bundesrepublik und DDR – an.
  5. 1952 wird Elisabeth II. nach dem Tod ihres Vaters Georg VI. Königin und Staatsoberhaupt des Vereinigten Königreichs. Die Nachricht erreicht sie, nachdem sie in Kenia die Nacht im Treetops Hotel verbracht hat.
  6. 1958 verunglückt der BEA Flug 609 beim Start nach einer Zwischenlandung in München-Riem. Bei dem Unglück sterben 23 der 44 Passagiere, darunter 8 Stammspieler von Manchester United.
  7. Der US-amerikanische Ingenieur Jack Kilby reicht 1959 ein Patent für den ersten integrierten Schaltkreis ein. Kilby gilt als einer der Väter des Mikroprozessors.
  8. Das Bundesverfassungsgericht stellt 1980 fest, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  9. Ronald Reagan kommt 1911 auf die Welt.
  10. Eva Braun wird 1912 geboren.

Hier sind weitere Infos rund um den 6. Februar.

Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

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Immer wieder wird aus den Kreisen der Reichsbürger behauptet, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, so z.B. auch von den Anhängern des Königreichs Deutschland.

Begründet wird dies mit verschiedenen Argumenten:

  • allein schon der Name Grundgesetz solle deutlich machen, dass es eben keine Verfassung sei
  • über eine Verfassung habe immer eine Volksabstimmung, ein Referendum aller Bürger etc. stattzufinden, was beim Grundgesetz nicht der Fall gewesen sei

Zum letztgenannten Punkt kann schnell erwidert werden, dass eine Volksabstimmung keine Voraussetzung für eine Verfassung ist und auch nicht der deutschen Verfassungstradition entspricht. So sind schon die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung durch Nationalversammlungen erarbeitet und verabschiedet worden – ohne Volksabstimmung. In dieser Tradition steht auch das Grundgesetz, das durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, der sich aus gewählten Abgeordneten der westdeutschen Landesparlamente rekrutierte und im Bonner Museum König tagte. Auch wenn das Grundgesetz ursprünglich nicht von allen als Verfassung bezeichnet und gesehen werden sollte und wollte, hat es die Funktion einer Verfassung – das zentrale Rechtsdokument eines Staates zu sein – von Anfang an erfüllt.

Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich das Grundgesetz auch in der politischen,  juristischen und öffentlichen Sicht mehr und mehr weg vom Provisorium, das es ursprünglich – so wie Bonn als Hauptstadt – sein sollte

Spätestens seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 dürfte ausweislich der neuen Präambel und des neu gefassten Artikel 146 GG kein Zweifel mehr bestehen, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist – „das Deutsche Volk“ hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Zwar wurde in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung des Grundgesetzes als Verfassung vermieden. Dadurch sollte in erster Linie nur der provisorische Charakter betont werden, da dieses Gesetz eben nicht für das gesamte deutsche Volk galt. Aber schon in der ursprünglichen Fassung der Präambel war von der „verfassungsgebenden Gewalt“ die Rede.

Übrigens kommt der Begriff Verfassung im Grundgesetz aktuell 67 mal vor, was weiter unterstreicht, dass sich das Grundgesetz an sich schon von Anfang an als Verfassung im engeren Sinne verstanden hat und verstanden wurde: „verfassungebenden Gewalt“ (s.o.), „verfassungsmäßige Ordnung“, „Verfassung“, „Bundesverfassungsgericht“, „verfassungswidrig“, „Verfassungsschutz“, „Verfassungsbeschwerde“, „Verfassungsstreitigkeiten“…

Weiter ist anzumerken, dass eine Verfassung nicht zwingend Verfassung genannt werden muss. So heißt z.B. die dänische Verfassung „Danmarks Riges Grundlov“ (Grundgesetz des Reichs Dänemark“), die ungarische Verfassung wird „Alaptörvénye“ (Grundgesetz) genannt und Teile des österreichischen Verfassungsrechts heißen auch Grundgesetz (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger – StGG). Historische Bezeichnungen für Verfassungen sind u.a. Patent, Diplom, Konstitution oder auch Akte. Auch aus dem Namen allein lassen sich also keine Rückschlüsse auf den verfassungsrechtlichen Status ziehen.

Festzuhalten bleibt also, dass das Grundgesetz die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist.

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