Köpfe: Philipp Fusz

Autor

Philipp Fusz, der mutmaßliche Amokläufer von Hamburg im Königreichsaal der Zeugen Jehovas, ist der Autor von „The Truth About God, Jesus Christ and Satan: A New Reflected View of Epochal Dimensions„.

Sie konnten das Buch als Taschenbuch und bei Amazon auch als Kindle E-Book bestellen, Amazo hat aber schnell reagiert und es bereits einen Tag nach dem Mordanschlag aus dem Programm genommen.

Es wird von ihm selbst wie folgt beschrieben:

„Köpfe: Philipp Fusz“ weiterlesen

Schwerpunktthema: Memmingen

Alles rund um Memmingen

Hier finden Sie bald unsere Inhalte rund um Memmingen.

Fakten rund um Memmingen

Memmingen ist eine Stadt in Bayern. 1970 hatte die Stadt 32.955 Einwohner, 2021 waren es 44.721, also eine Veränderung von 11.766. Mehr Hintergrundinfos und Statistiken finden Sie hier in Kürze.

Weitere Inhalte

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10 Fakten zum 16. Februar

  1. Litauen feiert heute seinen Nationalfeiertag. Anlass ist die Unabhängigkeitserklärung von 1918.
  2. Im Jahre 1525 begehren 25 zu Memmingen gehörende Dörfer auf und fordern mit den sog. 12 Artikeln mehr Rechte ein. Diese gelten oft als die ersten formulierten Menschenrechte der Welt.
  3. Das schottische Parlament billigt 1707 mit 110:69 Stimmen den Act of Union, die Vereinigung mit England. Viele der Abgeordneten sollen bestochen worden sein.
  4. Bei der Wahl der konstituierenden Nationalversammlung in Österreich dürfen 1919 dort erstmals Frauen wählen.
  5. Howard Carter und Lord Carnarvon öffnen 1923 die Grabkammer des altägyptischen Königs Tutanchamun, wobei sie auch dessen berühmte Totenmaske finden.
  6. Am gleichen Tag im Jahre 1925 wird der seit dem Hitlerputsch 1923 geltende Ausnahezustand in Deutschland aufgehoben, was die Neugründung der NSDAP ermöglicht.
  7. Im Jahr 1962 beginnt die schwere Sturmflut in Hamburg, in deren Verlauf 300 Menschen ums Leben kommen.
  8. Willy Brandt wird 1964 Vorsitzender der SPD. Er wird dieses Amt bis 1987 behalten.
  9. Philipp Melanchthon kommt 1497 auf die Welt.
  10. Juri Irsenowitsch Kim wird am 16. Februar 1941 im Woroschilow-Lager bei Nikolsk (Sowjetunion) geboren. Bekannt wird er als Kim Jong-il. Nordkorea gibt als sein offizielles Geburtsdatum abweichend den 16. Februar 1942 nahe Hakudōsan im Geheimlager Paektusan (Chōsen) an. In Nordkorea wird der Tag nach wie vor als „Tag des strahlenden Sterns“ begangen.

Hier sind weitere Infos rund um den 16. Februar.

Bild: (c) Mark Fahey from Sydney, Australia – DSCF3019, CC BY 2.0, Link

Dokumentiert: Die 12 Artikel der Memminger Bauern

Am 16. Februar 1525 begehren 25 zu Memmingen gehörende Dörfer auf und fordern mit den sog. 12 Artikeln mehr Rechte ein. Diese gelten oft als die ersten formulierten Menschenrechte der Welt.

Wir haben die Artikel mit ChatGPT ins Hochdeutsche übertragen, unten finden Sie den Originaltext.

Übersetzung ins Hochdeutsche

Die grundlegenden und gerechten Hauptartikel aller Bauernschaften und Untertanen gegenüber den geistlichen und weltlichen Obrigkeiten, von denen sie sich beschwert fühlen.

Dem christlichen Leser Friede und Gnade Gottes durch Christus. Es gibt viele, die gegen Christen sind und jetzt, wegen der Versammlung der Bauernschaft, Anlass nehmen, das Evangelium zu verunglimpfen, und sagen, sind das die Früchte des neuen Evangeliums? Niemandem gehorsam sein, überall sich erheben und aufbegehren, mit großer Gewalt zusammenlaufen und sich versammeln, um geistliche und weltliche Obrigkeiten zu reformieren, auszurotten, ja vielleicht sogar zu töten? Allen diesen gottlosen und voreiligen Urteilern antworten die nachfolgend geschriebenen Artikel, erstens, indem sie die Schmach des Wortes Gottes aufheben, und zweitens, die Ungehorsamkeit, ja die Auflehnung aller Bauern christlich entschuldigen. Erstens ist das Evangelium nicht die Ursache von Auflehnungen oder Aufruhr, da es eine Botschaft von Christus, dem verheißenen Messias, ist, dessen Wort und Leben nichts als Liebe, Frieden, Geduld und Einigkeit lehrt. So dass alle, die an diesen Christus glauben, liebevoll, friedlich, geduldig und einig werden. Da der Grund aller Artikel der Bauern (wie dann klar gesehen wird) darauf gerichtet ist, das Evangelium zu hören und dementsprechend zu leben, wie können dann die Widersacher das Evangelium als Ursache der Empörung und des Ungehorsams nennen? Dass einige Widersacher und Feinde des Evangeliums gegen solche Anmutungen und Forderungen Widerstand leisten und sich auflehnen, ist nicht die Schuld des Evangeliums, sondern des Teufels, des schädlichsten Feindes des Evangeliums, der dies durch den Unglauben in den Seinen erweckt. Damit wird das Wort Gottes (das Liebe, Frieden und Einigkeit lehrt) unterdrückt und beseitigt. || Zweitens folgt klar und deutlich, dass die Bauern in ihren Artikeln, die nach diesem Evangelium in Lehre und Leben verlangen, nicht als ungehorsam oder aufrührerisch bezeichnet werden können. Ob Gott die Bauern (die nach seinem Wort leben möchten) erhören will, wer will Gottes Willen tadeln? Wer will in sein Gericht greifen? Ja, wer will seiner Majestät widersprechen? Hat er nicht die Kinder Israels, die zu ihm schrien, erhört und aus der Hand des Pharaos befreit? Kann er nicht auch heute die Seinen retten? Ja, er wird retten! Und das bald! Deshalb, christlicher Leser, lies die nachfolgenden Artikel sorgfältig und urteile danach. ||

Der erste Artikel:

Zuerst ist unsere demütige Bitte und unser Verlangen, auch unser aller Wille und Meinung, dass wir von nun an die Gewalt und Macht haben wollen, einen Pfarrer selbst zu wählen und zu bestimmen. Auch die Gewalt haben, diesen wieder abzusetzen, wenn er sich ungebührlich verhält. Der so gewählte Pfarrer soll uns das heilige Evangelium rein und klar predigen ohne alle menschlichen Zusätze, Lehren und Gebote, denn uns den wahren Glauben stets verkünden, gibt uns Anlass, Gott und seine Gnade zu bitten, uns diesen wahren Glauben einzuimpfen und in uns zu festigen. Denn wenn seine Gnade in uns nicht eingepflanzt wird, so bleiben wir stets Fleisch und Blut, das dann nichts nützt, wie klar in der Schrift steht, dass wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können, und allein durch seine Barmherzigkeit selig werden müssen. Darum ist uns ein solcher Vorgänger und Pfarrer notwendig, und in dieser Gestalt in der Schrift begründet.

Der zweite Artikel:

Zweitens, nachdem der rechte Zehnt im Alten Testament aufgesetzt und im Neuen als erfüllt gilt, nichtsdestoweniger wollen wir den rechten Kornzehnten gerne geben, doch wie es sich gebührt. Danach soll man es Gott geben und den Seinen mitteilen, gebührt es einem Pfarrer, so klar das Wort Gottes verkündet. Seien wir des Willens, von nun an diesen Zehnten unserer Kirchenobersten, die dann eine Gemeinde setzt, || sollen einsammeln und einnehmen, davon einem Pfarrer, der von einer ganzen Gemeinde gewählt wird, seinen angemessenen Unterhalt geben, ihm und den Seinen, nach Erkenntnis einer ganzen Gemeinde. Und was übrig bleibt, soll man (armen Bedürftigen, die in demselben Dorf vorhanden sind) mitteilen, nach Gestalt der Sache und Erkenntnis einer Gemeinde. Was übrig bleibt, soll man behalten, falls man reisen muss wegen der Not des Landes. Damit man keine Landessteuer auf den armen Mann legen muss, soll man es aus diesem Überschuss richten. Auch wenn es der Fall wäre, dass ein oder mehr Dörfer den Zehnten selbst verkauft hätten aus irgendeiner Notlage, diejenigen, die deshalb zu zahlen haben, in der Gestalt haben von einem ganzen Dorf, der soll es nicht entgelten, sondern wir wollen uns angemessener Weise nach Gestalt und Sache mit ihm vergleichen, ihm solches wieder mit angemessener Zeit und Frist erlassen. Aber wer von keinem Dorf solches gekauft hat und ihre Vorfahren es sich selbst zugeeignet haben, wollen und sollen und sind ihnen nichts weiter schuldig zu geben, allein wie oben steht unseren erwählten Pfarrer damit zu unterhalten, nachmalen abzulesen oder den Bedürftigen mitzuteilen, wie die heilige Schrift innehat, sie seien geistlich oder weltlich. Den kleinen Zehnt wollen wir gar nicht geben. Denn Gott der Herr hat das Vieh frei dem Menschen geschaffen, das wir für einen unziemlichen Zehnt halten, den die Menschen erfunden haben. Darum wollen wir ihn nicht weiter geben.

Der dritte Artikel:

Drittens ist der Brauch bisher gewesen, dass man uns für ihre eigenen Leute gehalten hat, was zu erbarmen ist, angesichts dessen, dass uns Christus alle mit seinem kostbaren Blutvergießen erlöst und erkauft hat, Den Hirten gleichwohl als den Höchsten, kein Ausgenommener. Darum findet sich mit der Schrift, dass wir frei sein und wollen sein. Nicht, dass wir ganz frei sein wollen, keine Obrigkeit haben wollen. Lehrt uns Gott nicht, wir sollen in Geboten leben, nicht in freiem fleischlichen Mutwillen, sondern Gott lieben, ihn als unseren Herrn in unserem Nächsten erkennen, und alles das, was wir auch gerne hätten, dass uns Gott am Abendmahl geboten hat zu einer Letzt. Darum sollen wir nach seinem Gebot leben. Zeigt und weist uns dieses Gebot nicht an, dass wir der Obrigkeit nicht gehorsam sein sollen? Nicht allein der Obrigkeit, sondern wir sollen uns gegen jedermann demütigen, dass wir auch gerne gegen unsere erwählte und gesetzte Obrigkeit (die uns von Gott gesetzt) in allen angemessenen und christlichen Sachen gerne gehorsam sein. Seien auch unzweifelhaft, ihr werdet uns der Eigenschaft als wahr und recht Christen gerne entlassen oder uns im Evangelium darüber belehren, dass wir es seien.

Der vierte Artikel:

Zum vierten ist bisher im Brauch gewesen, dass kein armer Mann die Gewalt gehabt hat, das Wildbret, Geflügel oder Fische in fließenden Gewässern zu fangen, was uns ganz unziemlich und unbrüderlich dünkt, sondern eigennützig und dem Wort Gottes nicht gemäß sei. Auch in einigen Orten die Obrigkeit uns das Wild zum Trotz und mächtigem Schaden haben, will uns das Unser (was Gott dem Menschen zum Nutz wachsen hat lassen) die unvernünftigen Tiere zu unnütz verfressen mutwilliglich (leiden müssen) dazu schweigen, das wider Gott und dem Nächsten ist, Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt gegeben über alle Tiere, über den Vogel in der Luft und über den Fisch im Wasser. Darum ist unser Begehren, wenn einer Wasser hätte, das er es mit genügsamer Schrift beweisen mag, dass man das Wasser unwissentlich also erworben hätte, begehren wir es ihm nicht mit Gewalt zu nehmen. Sondern man muss ein christliches Einsehen darin haben wegen brüderlicher Liebe, aber wer nicht genügsam anzeigen darüber kann tun, soll es einer Gemeinde angemessener Weise mitteilen.

Der fünfte Artikel:

Zum fünften sind wir auch beschwert wegen der Holzung. Denn unsere Herrschaften haben sich die Wälder alle allein angeeignet, und wenn der arme Mann etwas bedarf, muss er es um doppeltes Geld kaufen. Ist unsere Meinung: Was für Hölzer seien, es haben sie geistlich oder weltlich inne, die es nicht erworben haben, sollen einer ganzen Gemeinde wieder anheimfallen, und einer Gemeinde angemessener Weise frei sein, einem jeden seine Notdurft ins Haus zu brennen umsonst nehmen lassen, auch wenn es vonnöten sein würde zu zimmern auch umsonst nehmen, doch mit Wissen derer, die von der Gemeinde dazu erwählt werden. So aber keins vorhanden wäre, dann das, was redlich erworben ist worden, soll man sich mit den selbigen brüderlich und christlich vergleichen. Wenn aber das Gut am Anfang aus ihnen selbst angeeignet worden wäre und nachmals verkauft worden, soll man sich vergleichen nach Gestalt der Sache und Erkenntnis brüderlicher Liebe und heiliger Schrift.

Der sechste Artikel:

Zum sechsten ist unsere harte Beschwerung der Dienste halber, welche von Tag zu Tag gemehrt werden und täglich zunehmen, begehren wir, dass man ein angemessenes Einsehen darin habe, uns dermaßen nicht so hart zu beschweren, sondern uns gnädig hierin anzusehen, wie unsere Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes.

Der siebte Artikel:

Zum siebten, dass wir hinfort uns eine Herrschaft nicht weiter lassen beschweren, sondern wie es eine Herrschaft angemessener Weise einem verleiht, also soll er es besitzen laut der Vereinigung des Herrn und Bauern. Der Herr soll ihn nicht weiter zwingen noch drängen, mehr Dienst noch anderes von ihm umsonst begehren, damit der Bauer solches Gut unbeschwert, also rühmlich brauchen und genießen möge. Ob aber des Herrn Dienst vonnöten wäre, soll ihm der Bauer willig und gehorsam vor anderen sein, doch zu Stund und Zeit, dass dem Bauern nicht zum Nachteil dien, und ihm um einen angemessenen Pfennig denn tun.

Der achte Artikel:

Zum achten sind wir beschwert, und der vielen, die Güter innehaben, dass die selbigen Güter die Gülte nicht tragen können und die Bauern das Ihrige darauf einbüßen und verderben, dass die Herrschaft dieselbigen Güter, ehrbare Leute besichtigen lassen und nach der Billigkeit eine Gülte erschöpfen, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeder Tagwerker ist seines Lohns würdig.

Der neunte Artikel:

Zum neunten sind wir beschwert der großen Frevel, so man stets neue Satzung macht, nicht dass man uns straft nach Gestalt der Sache, sondern zu Zeiten aus großem Neid und zu Zeiten aus großem Gunst. Ist unsere Meinung, uns bei alter geschriebener Strafe zu strafen, danach die Sache gehandelt ist, und nicht nach Gunst.

Der zehnte Artikel:

Zum zehnten sind wir beschwert, dass einige sich Wiesen, der gleichen Äcker, die dann einer Gemeinde zugehören, angeeignet haben. Dieselbigen werden wir wieder zu unseren gemeinen Händen nehmen, es sei denn Sach, dass man es redlich erworben hat. Wenn man es aber unbilligerweise erworben hätte, soll man sich gütlich und brüderlich miteinander vergleichen nach Gestalt der Sache.

Der elfte Artikel:

Zum elften wollen wir den Brauch genannt den Todesfall ganz und gar abtun haben. Den nimmer leiden noch gestatten, dass man Witwen, Waisen das Ihre wider Gott und Ehre, also schändlich nehmen, berauben soll, wie es an vielen Orten (mancherlei Gestalt) geschehen ist, und von denen, die sie besitzen und beschirmen sollten, hand sie uns geschunden und geschabt, und wenn sie wenig Fug gehabt hätten, hätten sie dies gar genommen, das Gott nicht mehr leiden will, sondern soll ganz absein, kein Mensch nichts hinfort schuldig sein zu geben, weder wenig noch viel.

[Beschluss]

Zum zwölften ist unser Beschluss und endgültige Meinung, wenn einer oder mehr Artikel, hier gestellt (die dem Wort Gottes nicht gemäß) wären, als wir dann nicht meinen, die selbigen Artikel wohl man uns mit dem Wort Gottes für unziemlich anzeigen, wollten wir davon abstehen, wenn man es uns mit Grund der Schrift erklärt. Ob man uns schon einige Artikel jetzt zu ließ und hernach sich befände, dass sie unrecht wären, sollen sie von Stund an tot und absein, || nichts mehr gelten. Dergleichen ob sich in der Schrift mit der Wahrheit mehr Artikel fänden, die wider Gott und Beschwerung des Nächsten wären, wollten wir uns auch vorbehalten und beschlossen haben und uns in aller christlicher Lehre üben und brauchen. Darum wollen wir Gott den Herrn bitten wollen, der uns das selbige geben kann und sonst niemand. Der Friede Christis sei mit uns allen.

Originaltext

Dye grundtlichen vnd rechten haupt artickel, aller baurschafft vnnd hyndersessen der gaistlichen vnd weltlichen oberkayten, von wo(e)lchen sy sich beschwert vermainen.

Dem christlichen leeser fryd vnnd gnad gottes durch Christum. Es seyn vil wider christen, die yetzund von wegen der versammleten baurschafft das euangelion zu(o) schmehen vrsach nehmen, sagent, das seyn die frücht des newen euangelions? Nyemant gehorsam seyn, an allen ortten sich empor heben vnd auff po(e)men, mit grossem gewalt zu(o)hauff lauffen vnd sich rotten, gaistlich vnnd weltliche oberkaiten zu(o)reformieren, außzu(o)reytten, ja villeücht gar zu(o) erschlagen? Allen disen gotlosen freuenlichen vrtailern antwurten diese nachgeschribne artickel, Am ersten das sye dise schmach des wort gotes auffheben, zu(o)m andern die vngehorsamikait, ja die empo(e)rung aller bauren christenlich endtschuldigen. Zu(o)m ersten, ist das euangelion nit ain vrsach der empo(e)rungen oder auffru(o)ren, dye weyl es ain rede ist, von Christo, dem verhaissne Messia, welchs wort vnd leben nichts dann liebe, fride, geduldt vnd ainigkaiten lernet. Also das alle die in disen Christum glauben, lieplich, fridlich, gedultig vnd ainig werden. So dann der grund aller artickel der bawren (wie dann klar gesehen wirt), das euangelion zu(o)ho(e)ren vnd dem gemeß zu(o) leben, dahin gericht ist. Wie mügen dann die widerchristen das ewangelion ain ursach der embo(e)rung vnd des vngehorsams nennen? Das aber ettlich widerchristen vnd feynd deß euangelij wider so(e)lliche anmu(o)ttung vnd begerung sich lonen vnd auffbo(e)men, ist das euangelion nit vr-sach, sonder der teüfel, der schedlichst feynd deß ewangelij, der solches durch den vnglauben in den seynen erweckt. Hye mitte das, das wort gotes (liebe, fryd, vnd ainigkait lernent) vndergetruckt vnd wegkgenommen wurde. || Zu(o)m andern dann klar lauter volget, das dye bawren in jren artickeln solches euangelion zu(o)r leer vnd leben begerendt, nit mügen vngehorsam, auffru(e)risch genennt werden. Ob aber got die pauren (nach seynem wort zu(o) leben a(e)ngstlich ru(o)ffent) erho(e)ren will, wer will den willen gotes tadlen? Wer will in sein gericht greyffen? Ja wer will seiner mayestet wyderstreben? Hat er die kinder Israhel, zu(o) jm schreyendt, erho(e)ret vnd auß der hand pharaonis erlediget? Mag er nit noch heut die seynen erretten? Ja, er wirts erretten! Vnd in ainer kürtz! Derhalben christlicher leser, solliche nachvolgendt artickel lyse mit fleyß, vnd nach mals vrtail. ||

Der erst artickel:

Zum ersten ist vnser diemu(e)ttig bytt vnd beger, auch vnser aller will vnd maynung, das wir nun fürohin gewalt vnd macht wo(e)llen haben, ain gantze gemain sol ain pfarer selbs erwo(e)len vnd kyesen. Auch gewalt haben, den selbigen wider zu(o)entsetzen, wann er sich vngepürlich hieldt. Der selbig erwo(e)lt pfarrer soll vns das hailig euangeli lauter vnd klar predigen one allen menschlichen zu(o)satz, leer vnd gebot, dann vns den waren glauben stetz verkündigen, geyt vns ain vrsach got vnd sein gnad zu(o) bitten, vnns den selbygen waren glawben einbylden vnd in vns bestetten. Dann wann seyn genad in vnß nit eingepyldet wirdt, so bleyben wir stetz fleysch vnd blu(o)t, das dann nichts nutz ist, wie kla(e)rlich in der geschrifft stat, das wir allain durch den waren glauben zu(o) got kommen kinden, vnd allain durch seyn barmhertzigkait sa(e)lig mu(e)ssen werden. Darumb ist vns ain so(e)llicher vorgeer vnd pfarrer von no(e)tten, vnd in dieser gestalt in der geschrifft gegrindt.

Der ander artickel:

Zu(o)m andern, nach dem der recht zehat auff gesetzt ist im alten testament vnd im neuen als erfüldt, nichts destminder wo(e)llen wir den rechten korn zehat gern geben, doch wie sich gebürt. Dem nach man sol in got geben vnd den seynen mitaylen, gebürt es ainem pfarrer, so klar das wort gots verkindt. Seyen wir des willen hinfüro disen zehat vnser kirch bro(e)pst, so dan ain gemain setzt, || sollen einsemlen vnd eynnemen, daruon ainem pfarrer, so von ainer gantzen gemain erwo(e)lt wirt, seyn zymlich gnu(o)gsam auffenthalt geben, jm vnd den seynen, nach erkantnus ainer gantzen gmain. Vnnd was über bleybt sol man (armen dürfftigen, so im selben dorff verhanden seynd) mittailen, nach gestalt der sach vnd erkantnus ainer gemain. Was über bleybt, soll man behaltten, ob man raysen mu(e)ßt von lands not wegen. Darmit man kain landts steüer dürff auff den armen man legen, sol manß von disem überschuß außrichten. Auch ob sach were, daz ains oder mer do(e)rffer weren, die den zehenden selbs verkaufft hettent auß ettlicher not halben, die selbigen so darumb zu(o) zaigen, in der gestalt haben von aynem gantzen dorff, der sol es nit entgelten, sonder wir wellen vns zymmlicher weyß nach gestalt und sach mit im vergleychen, jm sollichs wider mit zymlicher zyl vnd zeyt ablassen. Aber wer von kainem dorff sollichs erkaufft hat vnd jre forfaren jnen selbs solchs zu(o)geaygent haben, wo(e)llen vnd solen vnd seynd jnen nichts weyters schuldig zu(o)geben, alain wie obstat vnsern erwo(e)lten pfarrer darmit zu(o) vnderhalten, nachmalen ablesen oder den dürfftigen mittailen, wie die hailig geschryfft innho(e)lt, sy seyen gaistlich oder welttlich. Den klaynen zehat wo(e)llen wir gar nit geben. Dann got der herr das vich frey dem menschen beschaffen, das wir für ain vnzymlichen zehat schetzen, den die menschen erdicht haben. Darumb wo(e)llen wir jn nit weytter geben.

Der drit artickel:

Zu(o)m dritten ist der brauch byßher gewesen, das man vns für jr aigen leüt gehalten haben, wo(e)lchs zu(o) erbarmen ist, angesehen, das vns Christus all mitt seynem kostparlichen plu(e)tvergu(e)ssen erlo(e)ßt vnnd erkaufft hat, Den || hyrtten gleych alls wol alls den ho(e)chsten, kain außgenommen. Darumb erfindt sich mit der geschryfft, das wir frey seyen vnd wo(e)llen sein. Nit das wir gar frey wo(e)llen seyn, kain oberkait haben wellen. Lernet vnß gott nit, wir sollen in gepotten leben, nit yn freyem fleyschlichen mu(o)twilen, sonder got lieben, jn als vnserrn herren jn vnsern nechsten erkennen, vnnd alles das, so wyr auch gern hetten, das vnns got am nachtmal gepotten hat zu(o) ainer letz. Darumb sollen wir nach seinem gepot leben. Zaigt vnd weißt vns diß gepot nit an, das wir der oberkkait nit korsam seyen? Nit allain der oberkait, sunder wir sollen vns gegen jederman diemu(e)tigen, das wir auch geren gegen vnser erwelten vnd gesetzten oberkayt (so vns von got gesetzt) jn allen zimlichen vnd christlichen sachen geren gehorsam sein. Seyen auch onzweyfel, jr werdendt vnß der aigenschafft als war vnnd recht christen geren endtlassen oder vns jm euangeli des berichten, das wirß seyen.

Der viert artickel:

Zum vierten ist bißher jm brauch gewesen, daß kayn armer man nit gewalt gehabt hatt, das willpret, gefigel oder fisch jn fliessenden wasser nit zu(o) fachen zu(o) gelassen werden, welchs vns gantz vnzymlich vnd vnbru(e)derlich dunckt, sunder aigennützig vnd dem wort gotz nit gemeß sein. Auch in etlichen ortern die oberkait vns das gewild zu(o) trutz vnd mechtigem schaden haben, wil vns das vnser (so got dem menschen zu(o) nutz wachsen hat lassen) die vnuernüfftigen thyer zu(o) vnutz verfretzen mu(e)twiligklich (leyden mu(e)ssen) dar zu(o) stillschweigen, das wider gott vnd dem nechsten ist, Wann als gott der herr den menschen erschu(o)ff, hat er jm gewalt geben vber alle thier, vber den fogel im lufft vnd vber den fisch jm wasser. Darumb ist vnser begeren, wann ainer wasser hette, das ers mit gnu(o)gsamer schriff be- || weysen mag, das man das wasser vnwyssenlych also erkaufft hette, begeren wir jms nit mit gewalt zu(o) nemen. Sunder man mu(e)st ain christlich eynsechen darynnen haben von wegen bru(o)derlicher lieb, aber wer nit gnu(e)gsam anzaigen darumb kann thon, solß ainer gemayn zymlicher weyß mittailen.

Der funfft artickel:

Zum fünfften seyen wir auch beschwert der beholtzung halb. Dann vnsere herschafften habend jnenn die ho(e)ltzer alle allain geaignet, vnd wann der arm man was bedarff, mu(o)ß ers vmb zway geldt kauffen. Ist vnnser maynung: Was für ho(e)ltzer seyen, es habens geistlich oder weltlich, jnnen, die es nit erkaufft haben, sollen ayner gantzen gemain wider anhaim fallen, vnd ainer gemayn zimlicher weiß frey sein, aim yetlichen sein noturfft jnß hauß zu(o) brenen vmb sunst lassen nehmen, auch wann von no(e)ten sein wurde zu(o) zymmern auch vmb sunst nemen, doch mit wissen der, so von der gemain darzu(o) erwelt werden. So aber kains verhanden wer, dann das, so redlich erkaufft ist wordenn, sol man sich mit den selbigen briederlich vnd christelich vergleichen. Wann aber das gu(o)t am anfang auß inen selbs geaygnet wer worden vnd nachmals verkaufft worden, sol man sich vergleichen nach gestalt der sach vnd erkantnuß briederlicher lieb vnd heiliger geschrifft.

Der sechst artickel:

Zu(o)m sechsten ist vnser hart beschwerung der dyenst halben, wo(e)lche von tag zu(o) tag gemert werden vnd teglich zu(o) nemen, begeren wir, das man ain zimlich ein sechen darein thu(e), vnß der massen nit so hart beschweren, sonder vns gnedig hier jnnen ansechen, wie vnser eltern gedient haben, allain nach laut des wort gots.

Der sybent artickel:

Zu(e)m sibenden, das wir hinfüro vns ain herschafft nit weyter wo(e)lle lassen beschweren, sonder wieß ain herschafft zymlicher weiß aim verleycht, also sol erß besitzen laut der verainigung des herren vnd bauren. Der herr soll jn nit weiter zwyngen noch dryngen, mer dyenst noch anders vom jm vmb sunst begeren, darmit der baur solych gu(o)tt onbeschwert, also rüeblich brauchen vnd niessen müg. Ob aber des herren dienst von no(e)tten weren, sol jm der baur willig vnd gehorsam für ander sein, doch zu(e) stund vnd zeyt, das dem bauren nit zu(o) nachtail dyen, vnnd jme vmb aynen zymlichen pffenning denn thu(o)n.

Der achtet artickel:

Zu(o)m achten sey wir beschwert, vnd der vil, so gu(e)ter jnnen haben, das die selbigen gu(e)ter die gült nit ertragen kinden vnd die bauren das jr darauff einbiessen vnd verderben, das die herschafft dieselbigen gu(e)ter, erber leüe besichtigen lassen vnd nach der billikayt ain gylt erscho(e)pff, damit der baur sein arbait nit vmb sunst thye, dann ain yetlicher tagwercker ist seyns lons wirdig.

Der neundt artickel:

Zu(o)m neünten seyen wyr beschwertt der grossen frefel, so man stetz new satzung macht, nit das man vnß strafft nach gestalt der sach, sunder zu(o) zeyten auß grossem neyd vnd zu(o) zeytten auß grossem gunst. Ist vnser maynung, vns bey alter geschribner straff straffen, darnach die sach gehandelt ist, vnd nit nach gunst.

Der zehent artickel:

Zu(o)m zehenden sey wir beschwert, das etlich haben jnen zu(e)geaignet wisen, der gleichen ecker, die dann ainer gemain zu(o) geherendt. Dieselbigen werden wir wider zu(e) vnsern gemainen handen nehmen, es sey dann sach, das mans redlich erkaufft hab. Wann mans aber vnbillycher weyß erkaufft het, sol man sich gu(e)tlich vnnd briederlich mit ainander vergleychen nach gestalt der sach.

Der aylfft artickel:

Zu(o)m ailften wellen wir den brauch genant den todt fall gantz vnd gar abthu(e)n haben. Den nimmer leiden noch gestatten, das man witwen, waisen das jr wider got vnd eeren, also schentlich nemen, berauben sol, wie es an vil ortten (menigerlay gestalt) geschehen ist, vnd von den, so sy besitzen vnd beschirmen solten, hand sy vns geschunden vnnd geschaben, vnd wann sy wenig fu(o)g hettendt gehabt, hettendt diß gar genomen, das got nit mer leiden wyl, sunder sol gantz absein, kain mensch nichts hinfiro schuldig sein zu(o) geben, weder wenig noch vyl.

[Beschluss]

Zu(o)m zwelften ist vnser beschluß vnd endtlyche maynung, wann ainer oder mer artickel, alhie gesteldt (so dem wort gotes nit gemeß) weren, als wir dann nit vermainen, die selbigen artickel wol man vns mit dem wort gots für vnzimlich anzaigen, wolt wyr daruon abston, wann mans vns mit grundt der schrifft erklert. Ob man vns schon etlich artickel yetz zu(o) lyeß vnd hernach sich befendt, das vnrecht weren, sollen sy von stund an todt vnd absein, || nichts mer gelten. Dergleichen ob sich in der schrifft mit der warhait mer artickel erfunden, die wider got vnd beschwernus der na(e)chsten weren, wo(e)ll wir vnns auch vorbehalten vnnd beschlossen haben vnnd vns in aller christlicher leer yeben vnd brauchen. Darumb wir gott den herren bitten wo(e)llen, der vns das selbig geben kan vnnd sunst nyemant. Der frid Christi sey mit vns allen.“