Sammelstelle: Thesen und Ideen – warum sich das Internet bis Anfang 2024 so massiv verändern wird, wie seit dem Aufkommen des WWW nicht mehr

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  1. Das Internet steht vor dem größten Umbruch seit der Einführung des WWW.
  2. Durch den von ChatGPT initiierten KI Boom werden wir eine Explosion neuer AI Tools und darauf basierende Dienste und Inhalte erleben. Allein schon das wird für ein anderes Web sorgen und den „Web 2.0 Effekt“ wiederholen und verstärken.
  3. Insbesondere die Art und Weise, wie Informationen und Inhalte gesucht, gefunden und aufbereitet werden, wird sich durch neue Suchmaschinen fundamental verändern. Google wird seine Rolle als faktisch monopolistischer erster Gatekeeper des WWW verlieren und deutlich weniger Einfluss haben.
  4. Das zieht aber auch nach sich, dass viele Websites und Dienste nicht mehr den Traffic über Google bekommen, den sie bisher hatten. Sie müssen neue Wege und Formen der Content-Darstellung und ggf. Monetarisierung finden, wenn sie relevant bleiben wollen. Auch dies wird das Aussehen des Web drastisch verändern und ggf. sogar ganz neue Dienste und neue Plattformen im Internet entstehen lassen. Dies verstärkt den eingangs dargestellten Effekt.
  5. Neben der Google Suche sind bislang noch der Google Play Store und der Apple App Store weitere wichtige Internet Gatekeeper. Hier werden neue Alternativen und sehr wahrscheinlich staatliche Regulierung dafür sorgen, dass auch deren Rolle abnimmt.
  6. Die Auswirkungen werden wir bereits Anfang 2024 im Web und in Form neuer Dienste sehen.

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Warum ich die deutsche Huffington Post zunächst kritisch sehe

huffpo-de-loginZugegeben, wenn ich jemanden kennen lerne, kann denjenigen anfangs nicht leiden. Seltene Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und so wie im Regelfall verhält es sich auch bei der deutschen Huffington Post, die heute am 10. Oktober um 10:10h starten soll. Die habe ich also noch gar nicht kennengelernt. Aber man hört ja so einiges… und das reicht mir.

Grundsätzlich kein Problem habe ich übrigens damit, dass „normale“ Blogger hier ohne Honorar schreiben werden. „Bezahlt“ werden Sie mit Ruhm und Reichweite und dementsprechend mit mehr Traffic auf ihrem Blog. Damit könnt ich gut leben. Und wer es nicht kann oder will, der muss ja auch nicht für die #HuffPo schreiben.

Was ich aber kritisch sehe sind folgende Punkte, auf die ich hier nur in aller Kürze eingehen möchte:

  • Zu viel geklaut? – Ein nicht geringer Teil des Contents wird aus aggregierten Artikeln aus anderen online-Medien bestehen – schnelle Aufbereitung der Arbeit anderer – hm, vielleicht ist das LSR doch keine so schlechte Idee gewesen?
  • Zu wenig Anspruch? – Cherno Jobatey als Anchorman/Editorial Director? Boris Becker soll einen der ersten prominenten Blogbeiträge schreiben? Ja bin ich denn hier bei bild.de?
  • Zu konservativ? – Am ersten Tag direkt Doro Bär (CSU) und Ursula von der Leyen (CDU) als prominente Autoren. Naja, immerhin ist Jimmy Schulz von der FDP dabei…
  • Zu viel Burda? Irgendwie erinnert mich das alles an das Burda-Prinzip: Behaupteter Anspruch, aber nichts dahinter. Doch viele fallen drauf rein. Ist ja auch beim Focus nicht anders.

Alles in allem gehe ich also davon aus, dass ich mit der Huffington Post nicht warm werden werde. Aber warten wir mal ab, bis ich sie wirklich kennengelernt habe. Denn dass ich meine Meinung durchaus ändern kann, können meine Freunde bestätigen.

Zur Vervollständigung des Bildes hier noch einige…

…lesenswerte Links zum Thema Huffington Post Deutschland

Eher negativ

Eher positiv

Und sonst so

Herr, lass Hirn vom Himmel fallen – ein Beitrag zur LSR Debatte

grundgesetz-dtvOb das Leistungsschutzrecht (LSR) jetzt kommt oder nicht ist mir aus vielen Gründen offen gesagt scheißegal. Es gibt viele Gründe dafür und viele dagegen, ausführlicher dazu hier.

Was mich aber wirklich aufregt ist das reflexhafte Lamentieren auf twitter, dass der Bundesrat das LSR stoppen solle.

Kann er nämlich gar nicht. Erstes Semester Jura.

Beim entsprechenden Gesetz zur Änderung des Urheberrechtgesetzes handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Bundesgesetz. Dazu kann der Bundesrat allenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser Einspruch wäre aber vollkommen aussichtslos, denn er würde  „durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden“ (Art. 77 Abs. 4 Satz 1 GG). Das wurde durch die Regierungsparteien im übrigen für den Fall des Einspruchs bereits angekündigt. Ein Einspruch des Bundesrats würde also nichts bringen.

Und wenn jetzt herumgeheult werden sollte, der Einspruch wäre aber zumindest ein symbolischer Akt, so ist dem zu entgegen, dass es allenfalls ein Symbol für Dummheit wäre.

Denn wir haben weiß Gott wichtigere Probleme.

Bild: (c) dtv

Weitere Gedanken zum Leistungsschutzrecht

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Diskussion rund ums Leistungsschutzrecht von beiden Seiten – Befürwortern wie Gegnern – von reflexhaften Reaktionen geprägt ist. Zudem glaube ich, dass die meisten Menschen, die sich an der LSR-Diskussion beteiligen, die entsprechenden Paragraphen erst gar nicht gelesen haben.

Beim Leistungsschutzrecht handelt es sich um eine Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die §§ 87f-87h. Diese sollen wie folgt lauten:

§ 87f  – Presseverleger

(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

§ 87g Urheberrechtsgesetz – Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts

(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.

(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.

(3) Das Recht des Presseverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.

(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

§ 87h – Beteiligungsanspruch des Urhebers

Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.

Hinweis – die Anmerkungen folgen später. Aus Gründen stelle ich aber schon mal den Text des LSR online.

Warum das Leistungsschutzrecht vielleicht doch nicht scheiße wird, Google aber schon und die Verlage dumm sind

Why Am I Such A Dumb BlondeWas kümmert mich mein Geschreibsel von heute morgen. Das Leistungsschutzrecht ist grundfalsch?

Nö, vielleicht doch nicht. Vielleicht wird es ganz im Gegenteil sogar ziemlich vernünftig.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich jetzt meine Meinung geändert habe (was ich durchaus auch gerne mache), sondern dass wohl das LSR geändert werden soll, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.

So soll es folgende Einschränkung erhalten:

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Damit blieben Ausschnitte aus Artikeln in Suchmaschinen (in Deutschland ein Synonym für Google) weiter möglich. Und das ist gut so. Eine strikte Grenze wird in das Gesetz wohl nicht eingebaut, die Rede war vorher von vielleicht 160 Zeichen. Geklärt wird der Umfang wohl irgendwann mal vom BGH, der in Sachen Bildersuche aber sehr klug geurteilt hat.

Warum dann aber überhaupt noch ein LSR? Zum einen kann es Google davon abhalten, mehr und mehr dritte Inhalte direkt auf seine Seiten zu ziehen. Dazu hat Michael Ziegert von entia einen interessanten Kommentar hinterlassen, der auf weitere Probleme hinweist. Zum anderen schiebt das LSR in der nun diskutierten Form auch den lästigen automatisiert erstellten Blogs und Seiten einen Riegel vor, die nichts anderes machen als themenbezogen News quasi im Volltext zu aggregieren und damit das Web und Suchergebnisseiten zumüllen.

Loben muss ich damit entgegen meiner sonstigen Gewohnheit dann doch die Politik, die hier dann doch einmal praxisnah und mit Verstand zu reagieren scheint.

Nicht kapiert haben es aber die Verleger. Diese fordern nach wie vor, das sogar die kleinen Snippets nur gegen Lizenzerung ausgeliefert werden sollen und in ersten Reaktionen von einem Rückschlag schreiben. Haallloooooooo? Ist da jemand zuhause? Haben die Verlage den Knall nicht gehört? Bitches, please – Wer bringt den ganzen News Seiten denn den Traffic!? Um das Überleben der deutschen Zeitungsverlage mache ich mir langsam echte Sorgen…

Das Bild zeigt möglicherweise eine deutsche Zeitungsverlegerin (c) Allposters

Leistungsschutzrecht ist scheiße – Google aber auch

Gentlemen of the PressEigentlich wollte ich zum Thema Leistungsschutzrecht (LSR) nichts schreiben. Ich habe selten eine so hohle Diskussion erlebt, die in Sprüchen gipfelt wie „Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen“.

Allerdings bin ich beim Thema LSR im weitesten Sinne faktisch selbst betroffen. Über 10.000 Seiten Content habe ich ins Netz gestellt, davon fast 3.000 im Rahmen meines Projekts umstellung.info rund um gesunde Ernährung. Und ganz klar ist Google dabei mein wichtigster Traffic-Lieferant. Im besten Fall klicken die Besucher dann noch auf irgendein (Google-) Werbemittel und ich kriege so zumindest die Hosting-Kosten herein. umstellung.info ist ein Freizeitprojekt, von dem ich nicht leben muss und derzeit auch nicht könnte. Grundsätzlich ist also klar: Von werbefinanziertem Content kann man nur leben, wenn die Besucher auch auf die eigene Seite kommen, wo die entsprechenden Werbemittel und andere Monetarisierungsmöglichkeiten eingebunden sind.

Worum geht es also nun beim Leistungsschutzrecht (LSR)? Die Sorge der Verleger ist, dass Google z.B, bei Google News so viele Informationen einbindet, dass es gar nicht mehr notwendig ist, die Seite zu besuchen, von der die Inhalte eigentlich stammen und mithin keine Monetarisierung des Contents machbar sei. Daher sieht das von Verlegerseite gepushte LSR vor, dass mehr als drei Sätze lange Ausschnitte aus einem Artikel (Snippets) ein Jahr lang vor der Einbindung in Suchmaschinendienste geschützt sind, sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung zwischen Verleger und Suchmaschine bestehe. Die ausführlichen Argumente der Verleger gibt es beim BDZV. Google wendet dagegen ein, dass ein LSR das freie Netz, wie wir es kennen, bedrohe und hat z.B. die Kampagne „Verteidige Dein Netz“ ins Leben gerufen.

Ein LSR in der geplanten Form ist jedoch gar nicht erforderlich, da die Texte doch schon durch das Urheberrecht geschützt sind. Klar, dieses steht den Autoren und nicht den Verlegern zu, doch können sich diese die Rechte daraus abtreten lassen und somit wirkungsvoll gegen  zu weitgehende Textübernahmen vorgehen. Weitergehend kann Google komplett ausgesperrt werden. Und auch sonst kann man recht gut steuern, welche Informationen wie in Googles Dienste einfließen sollen.

Ein gesondertes LSR ist also völlig überflüssig und würde nur ein neues bürokratisches Monstrum in unserem ohnehin schon überregulierten Staat schaffen. Umso unverständlicher ist, dass es seitens der Bundesregierung jetzt durch den Bundestag gepeitscht werden soll. Damit steht es in schlechter Tradition weiterer unrühmlicher Gesetzgebung.

Allerdings gibt Googles Verhalten durchaus Anlass zur Sorge – zumindest aus der Sicht von Inhalteschaffenden,

Denn die Suchmaschinen geht tatsächlich den fatalen Weg, mehr und mehr fremden Content auf den eigenen Seiten zu präsentieren. Suche ich bei Google z.B. nach Marylin Monroe, muss ich keine externe Seite mehr besuchen, um die wichtigsten biographischen Informationen zu erhalten:

google-suche-marylin

Ein anderes Beispiel ist die Bildersuche, wie sie derzeit in den USA ausgerollt wird. Dabei werden die gefunden Bilder so groß direkt bei Google eingebunden, dass ein Besuch der Urheberseite in der Regel entbehrlich ist. Aber auch dies dürfte nach deutschem Recht zumindest problematisch sein und ruft nicht nach einem neuen Gesetz.

Faktisch sind Google und Publizierende (iwS) aufeinander angewiesen und sollten sich dementsprechend kooperativ verhalten. Allein schon, damit aktionistische Gesetze erst gar nicht notwendig werden.

Update: Nach der geplanten Änderung des LSR gibt es einen neuen Artikel zum Thema: Warum das LSR vielleicht doch nicht scheiße wird

Bild: (c) Allposters