Was steckt eigentlich hinter Hunter Bidens Laptop?

Im Oktober 2020, in den letzten Wochen vor den US-Präsidentschaftswahlen 2020, veröffentlichte die New York Post unter Beteiligung von Donald Trumps Anwalt Rudy Giuliani und seinem ehemaligen Chefstrategen Steve Bannon einen Artikel über einen Laptop unbekannter Herkunft, der Hunter Biden gehört haben soll. Den Artikel gibt es noch hier.

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Benutzung technischer Geräte im 19. Deutschen Bundestag

Der Brief von Bundestagspräsident Wolfgang Schäubles zur Benutzung technischer Geräte im Bundestag.

Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

zu Beginn der 19. Wahlperiode und nach Verständigung im Präsidium möchte ich Sie an die Regeln zur Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal erinnern. Grundsätzlich dürfen Geräte, insbesondere Mobiltelefone und Tablet-Computer, nur zurückhaltend und in einer Ihrer Teilnahme an einer Plenarsitzung angemessenen Weise genutzt werden.

Unzulässig ist die Nutzung von Geräten, die Geräusche erzeugen, aufgeklappt oder hochgestellt werden, insbesondere Computer-Laptops.

Den Verhandlungen des Bundestages unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schäuble

Schnelles Geld vom Pfandhaus

Es kann immer einmal vorkommen, dass man akut kein Geld mehr hat und schnell und unkompliziert 100 Euro braucht, um über den Rest des Monats oder übers Wochenende zu kommen. Und leider sind manchmal Familie, Freunde oder auch die Bank keine konkrete Hilfe – aus welchen Gründen auch immer.

In dem Fall kann ein schneller Kredit von einem Pfandleihaus helfen, die es in fast jeder größeren Stadt gibt und die zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet haben. Dort kann man im Grundsatz einen kleinen Kredit für alles bekommen, was einen gewissen Wert hat – und das sofort ohne Verzögerung.

Das Verfahren läuft immer so ab:

  1. Sie gehen mit einem Gegenstand, der einen Wert hat und der Ihnen gehört, zum nächstgelegenen Pfandhaus.
  2. Auf jeden Fall müssen Sie Ihren Ausweis dabei haben und ggf. einen Nachweis, dass der Gegenstand Ihnen gehört.
  3. Der Pfandleiher wird Ihnen ein Angebot machen, was Sie für den Gegenstand bekommen.
  4. Wenn Sie damit einverstanden sind, schließen Sie den Pfandleihvertrag ab, lassen den Wertgegenstand da und erhalten das Geld sofort bar ausgezahlt. Sie bekommen einen schriftlichen Beleg darüber, den Pfandvertrag, auch Pfandschein genannt.
  5. Der Pfandvertrag läuft drei Monate und verlängert sich dann i.d.R. nochmals um drei Monate. Danach besteht das Risiko, dass das Pfand verfällt, das heißt, dass Sie die verpfändete Sache verlieren.
  6. Im Regelfall lösen Sie das Pfand aber aus – Sie legen den Pfandschein vor, bezahlen die Gebühren (pro angefangenen Monat zwischen 1 Euro und 2,50 Eur0), die Zinsen (max. 1% vom Darlehensbetrag pro angefangenen Monat) und natürlich den Darlehensbetrag  und erhalten Ihre Pfandsache wieder.

Was verpfändet werden kann, ist von Pfandhaus zu Pfandhaus unterschiedlich. Gold (Goldschmuck) geht eigentlich immer, aber schon bei Silber sieht es anders aus. Manche Pfandhäuser akzeptieren auch gängige Unterhaltungselektronik (Smartphones, Handys, Notebooks, MP3 Player…), das ist aber eher der Ausnahmefall als die Regel. Während Sie bei Schmuck bis zwischen 25% und 50% auf den Goldwert erhalten können, sind die Beträge, die auf andere Waren gezahlt werden, meist viel niedriger. Generell sollten Sie nicht zu viel für Ihre Wertgegenstände erwarten!

Tipp: Rufen Sie vorher beim nächstgelegenen Pfandhaus an, ob die Sachen, die Sie als Pfand da lassen wollen, grundsätzlich angenommen werden.

Sie haben noch Fragen zum Thema Geld vom Pfandleiher? Dann schreiben Sie uns! Wir werden Ihre Fragen in unseren Artikel „Fragen und Antworten zur Pfandleihe“ aufnehmen.

Buchtipp: