10 Fakten zu Artikel 22 Grundgesetz – Hauptstadt und Bundesflagge

  1. Artikel 22 Grundgesetz lautet:
    (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
    (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
  2. Den Artikel gibt es von Anfang an im Grundgesetz. Allerdings lautete er ursprünglich nur: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
  3. Absatz 1 wurde zum 1. September 2006 in das Grundgesetz eingefügt.
  4. Die Regelung des Absatz 1 legt Berlin als Hauptstadt Deutschlands nunmehr endgültig fest.
  5. Aufgrund der vorigen Trennung von Hauptstadt und Regierungssitz ist der Hauptstadtbegriff in Deutschland nicht ganz eindeutig. Diskutiert werden muss z.B., ob die Hauptstadtfunktion auch einschließt, dass alle Verfassungsorgane ihren Sitz in Berlin haben müssen, was allein schon in Hinblick auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abzulehnen ist. Weiter ist fraglich, ob die Regelung des Bonn-Berlin Gesetzes, dass die Mehrzahl der Arbeitsplätze der Ministerien in Bonn verbleiben soll, dauerhaft mit Art. 22 GG vereinbar ist.
  6. Die Aussage, dass die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist, ist an sich eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit. Sichergestellt werden sollte damit wohl, dass die Kosten der Repräsentationsfunktionen Berlin finanziell nicht belasten.
  7. Die Farben der Bundesflagge gehen auf die unter dem Eindruck der Freiheitskriege gegründeten liberal/progressiven Burschenschaften zurück, wo sie z.B. auf dem Hambacher Fest im Jahre 1832 als Symbol der nationalen Einheit und der liberalen Bewegung verwendet wurden. Auch schon Artikel 3 der Weimarer Verfassung legte diese Farben als Reichsfarben fest.
  8. Sowohl in Hinblick auf die Hauptstadtfunktion als auch in Hinblick auf die Flagge gibt es zahlreiche Regelungen in Bundesgesetzen.
  9. Es wird immer wieder diskutiert, ob Artikel 22 um andere Staatssymbole, z.B. den Bundesadler, oder auch um die Festlegung der Staatssprache und ggf. auch des Schutzes von Minderheitensprachen (Sorbisch), ergänzt werden soll.
  10. Die gesamte verfassungsrechtliche Bedeutung des Artikel 22 ist naheliegenderweise eher gering. Nach hier vertretener Ansicht ist es fraglich, ob eine klassische Bundeshauptstadt, insbesondere Berlin, noch zeitgemäß ist oder ob dieser nicht besser zur Stärkung der föderalen Strukturen abgeschafft werden sollte. Eine Erweiterung des Artikel 23 um die Sprachen im Bund und die Staatssymbole würde von hiesiger Seite begrüßt, besonders auch, da damit z.B. Verschwörungstheorien rund um den Bundesadler ausgeräumt werden könnten.

10 Fakten zum 30. Mai

  1. Ferdinand, Jennifer und Johanna haben heute Namenstag.
  2. Jeanne d’Arc wird 1431 auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
  3. Das Hambacher Fest endet 1832 auf dem Hambacher Schloss.
  4. 1949 nimmt der „Deutsche Volkskongress“ die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ an, die aber erst zum 7. Oktober 1949 in Kraft tritt.
  5. Die Notstandsgesetze werden 1968 verabschiedet, die maßgebliche Änderungen des Grundgesetzes umfassen. Sie führen den gemeinsamen Ausschuss aus Bundestag und Bundesrat im Verteidigungsfall ein, ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die weitergehende Einschränkung von Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis und Freizügigkeit und erlauben den Einsatz der Bundeswehr im Inland bei Katastrophen und massiven Unruhen. Auf der anderen Seite wird die Verfassungsbeschwerde, die vorher nur einfachrechtlich normiert war, ins Grundgesetz aufgenommen und ein Widerstandrecht gegen einen „Staatsstreich von Oben“ verfassungsrechtlich verankert – Art. 20 Abs. 4 GG. Sie wurden – siehe Bild – vorher stark bekämpft.
  6. 1975 wird die ESA, die Europäische Weltraumorganisation, gegründet.
  7. Die Allianz-Arena, das Münchener Fußball-Stadion, wird 2005 offiziell eröffnet.
  8. Ebenfalls 2005 benennt die CDU Angela Merkel als Kanzlerkandidatin, hier die entsprechende Karikatur aus unserer Merkel-Serie.
  9. Karl Wilhelm Feuerbach kommt 1800 auf die Welt.
  10. Carl Peter Fabergé wird 1846 geboren. Seine Eier sind noch heute berühmt.

Mehr rund um den 30. Mai finden Sie hier.

10 Fakten zum 27. Mai

  1. Augustin hat heute Namenstag.
  2. Im Jahre 1679 wird vom englischen König Charles II. der „Habeas Corpus Amendment Act“ unterzeichnet, der willkürliche Verhaftungen durch den König verbietet. Er ist eines der ersten kodifizierten Menschrechte und Vorbild für zahlreiche Gesetze in vielen Staaten. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention steht in der Tradition.
  3. An der Newa in Russland wird der Grundstein für die Peter-und-Paul-Festung gelegt – Sankt Petersburg entsteht.
  4. Das Hambacher Fest beginnt 1832, bei dem zum ersten mal in Deutschland Bürger- und Freiheitsrechte im großen Stil gefordert werden. Da politische Kundgebungen verboten sind, wird es als Volksfest organisiert. Mit Schwarz-Rot-Goldenen Fahnen wird zudem dem Wunsch nach nationaler Einheit Nachdruck verliehen. Gut 30.000 Menschen nehmen an der Veranstaltung teil.
  5. Der Erfinder Richard Drew erhält in den USA 1930 das Patent auf das von ihm entwickelte Klebeband. Die Vermarktung wird 3M übernehmen.
  6. 1934 beginnt in Italien die zweite Fußballweltmeisterschaft, die die erste in Europa ist.
  7. In San-Francisco wird 1937 die Golden-Gate Brücke eröffnet.
  8. Das ZDF sendet heute im Jahr 1972 zum ersten mal eine „Raumschiff Enterprise“ Folge.
  9. John Cockcroft kommt an diesem Tag im Jahr 1897 auf die Welt. Er ist einer der Väter des Teilchenbeschleunigers.
  10. Henry Kissinger, das Genie der Außenpolitik, kommt 1923 auf die Welt. Geboren wird er als Heinz Alfred Kissinger in Fürth, wo sein Vater Geschichts- und Geographie-Lehrer war.

Hier sind weitere Infos rund um den 27. Mai.