Meinung: Die Tötung Soleimanis, das Völkerrecht und die Medien

Derzeit wird in der Presse breit über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages berichtet, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Tötung des iranischen Generals Soleimanis durch die USA wohl völkerrechtswidrig war. Soweit nicht wirklich überraschend.

Was für mich aber überraschend ist, ist der Umstand, dass z.B. Der SPIEGEL schreibt:

Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren“, heißt es in einem Gutachten, das von Abgeordneten der Linken in Auftrag gegeben wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Was mich dabei stört – es wird der Eindruck erweckt, als sei es etwas ganz besonderes oder außergewöhnliches, dass es der dpa gelungen sei, an das Gutachten zu gelangen. Dass dieses von jedermann auf der Homepage des Bundestags heruntergeladen werden kann – nämlich hier -, wird dabei untern den Tisch gekehrt…

Die entscheidenden Stellen aus dem Ergebnis des Gutachtens möchte ich hier der Einfachheit halber dokumentieren:

  • Gezielte Tötungen durch extraterritoriale Drohneneinsätze werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Während gezielte Tötungen im Rahmen bewaffneter Konflikte grundsätzlich als völkerrechtskonform erachtet werden, bestehen außerhalb bewaffneter Konfliktszenarien strenge menschenrechtliche Restriktionen, die einen entsprechenden Einsatz fast nie legal erscheinen lassen. Drohneneinsätze im Ausland, die mangels effektiver Gebietskontrolle unter dem Gesichtspunkt der extraterritorialen Anwendung von Menschenrechtsverträgen rechtlich problematisch sind, werden in der Literatur jedoch einhellig dem Menschenrechtsregime unterworfen.
  • Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren. Die gezielte Tötung Soleimanis erfüllt offensichtlich nicht die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses“ und erscheint insoweit als Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Art. 6 VN-Zivilpakt.
  • Im Hinblick auf den US-Drohneneinsatz vom 3. Januar lässt sich das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage i.S.v. Art. 51 VN-Charta stark bezweifeln. Gemessen an den Kriterien des sog. „Caroline-Falls“, wonach ein Staat, der sich auf Selbstverteidigung beruft, nachweisen muss, dass der Angriff „unmittelbar bevorstand, überwältigend war und keine
    Wahl der Mittel und keine Zeit für weitere Beratungen ließ, hat die US-Administration die Voraussetzungen für eine völkerrechtskonforme Selbstverteidigung nicht substantiiert dargelegt.

Liste: Alle Abgeordneten, die bislang für die CDU im Bundestag waren

Hier finden Sie eine Liste aller Bundestagsabgeordneten, die bislang – Stand 14. Janauar 2020 – für die CDU im Bundestag waren:
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Dokumentiert: Was das Bundestagsprotokoll zum Hals-Gesten Skandal von Kahrs und v. Storch festhält

Hier dokumentieren wir den Vorfall in der Bundestagssitzung vom 27. November 2019, bei dem sich Johannes Kahrs (SPD) und Beatrix von Storch (AfD) jeweils mehr oder weniger intensiv die „Mir steht es bis hier“ Geste mit der Hand am Hals zeigen. Grundlage ist das Protokoll des Bundestages. Entsprechende Videos finden Sie hier.

Anmerkungen von uns sind kursiv dargestellt.

Johannes Kahrs (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat wieder einmal gesehen, was man hier rechts außen sitzen hat. Ehrlicherweise: Herr Gauland, Sie haben ja mal gesagt, dass Herr Höcke in der Mitte der Partei angekommen ist. Das haben wir eben gerade gehört. – Ein Grund mehr, diesen Verein zu verbieten.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtsextremisten wie Sie, die stehen mir bis hier, Frau Weidel.

(Der Redner macht eine Handbewegung in Höhe seines Halses)

Nur dass Sie es einmal gehört haben.

(Dr. Alexander Gauland (AfD): Was Sie hier reden! Zumutung! Frechheit! Sie sind kein Demokrat, Herr Kahrs!)

Was hier eben abgelästert worden ist, ist unerträglich: Die „Krematoriumsasche“ liegt über diesem Haushalt. – Was ist denn das für ein Vokabular? Schämen Sie sich denn überhaupt nicht?

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Rechtsextremisten wie Sie sind eine Schande für dieses Land.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD)) Hier erfolgt auch die entsprechende Geste durch sie, was sie genau sagt ist nicht dokumentiert.

Wenn Sie auch noch sagen, dass Deutschland sich selber abschafft, sage ich: Sie sind gerade dabei, den Anstand in diesem Haus abzuschaffen, und das ist erbärmlich.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Alexander Gauland (AfD): Sie sind der Anstand, Herr Kahrs! Oh Gott! Armes Land! – Weitere Zurufe von der AfD)

Um auf die Sachebene zurückzukommen – lassen wir sie weiterquaken ‑: Der Kulturetat, den diese Große Koalition zu verantworten hat, ist stark ausgeweitet worden. Ich möchte ganz besonders der CDU/CSU für die gute Zusammenarbeit danken.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Vielleicht sollten Sie einmal über Kurt Schumacher lesen!)

– Ja, genau. Als Vorsitzender der Kurt-Schumacher-Gesellschaft kann ich Ihnen sagen: Er würde sich schämen für Menschen wie Sie,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der AfD)

unanständig ohne Ende.

(Martin Reichardt (AfD): Sie sind unanständig! – Weitere Zurufe von der AfD)

Jetzt schaltet sich die Vizepräsidentin des Bundestags ein:

Vizepräsidentin Claudia Roth:

So, jetzt kommen wir bitte wieder runter.

Johannes Kahrs (SPD):

Genau.

(Zurufe von der AfD)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Jetzt kommen wir runter

(Fabian Jacobi (AfD): Sagen Sie das mal Herrn Kahrs, bitte schön!)

und überlegen, mit welchen Gesten wir uns gegenseitig Signale senden. – Das war jetzt diplomatisch ausgedrückt.

Johannes Kahrs (SPD):
Ganz wunderbar. Und alles auf meine Redezeit, Frau Präsidentin.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Nein, das schreiben wir gut.

Anzeichen dafür, dass Beatrix von Storch eine „Kopf Ab“ Geste gemacht hat, finden sich jedenfalls – gerade auch ausweislich der Reaktion von Claudia Roth – nicht.

Video: Kahrs und die „steht mir bis hier“ Geste im Bundestag

In sozialen Netzen und in Medien sorgt ein Video für Aufsehen, in dem Beatrix von Storch (AfD) die „Es steht mir bis hier Geste“ macht, verschiedentlich auch als „Kopf Ab Geste“ bezeichnet. Was in der Berichterstattung untergeht: Johannes Kahrs von der SPD liefert dazu die Steilvorlage…

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Dokumentiert: Wie oft und von wem wurde im Bundestag von Judaslohn gesprochen?

Hier ist zusamengefasst, wie oft im Deutschen Bundestag von „Judaslohn gesprochen wurde. Zwei mal von Abgeordneten der Grünen, einmal von der FDP und einmal von der SPD. Die Erwähnung seitens der DP zählen wir nicht (s.u,).

10/31, 27. Oktober 1983

Dr. Holtz (SPD):

Für mich bestürzend ist, daß sich etwa Jamaika, konservativ regiert, erstmals an einer solchen Aktion als Büttel beteiligt. Einen bewaffneten Angriff Jamaikas, das seine eigenen Prinzipien verrät, zu provozieren: dazu gehören schon enorme Machtmittel, wie sie nur eine wirtschaftlich potente Supermacht besitzt. Da wird die desolate wirtschaftliche Situation ausgenutzt und mit großzügiger Wirtschaftshilfe gewunken. Das wirkt auf mich wie Schmiergelder an Jamaika. Das ist wie ein Judaslohn und ist verabscheuungswürdig.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

15/40, 10. April 2003

Rainer Brüderle (FDP):

Im Soldatengesetz und im Beamtenrecht gibt es Konkurrenzklauscln. Es gibt Tätigkeitsverbote für Beamte und Mitarbeiter oder zumindest Übergangsfristen für den Fall, dass sie im Anschluss an ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf dem gleichen Feld tätig werden. Bei dem, was hier passiert, gibt es noch nicht einmal eine Schamfrist. Wie will ich das einem kritischen jungen Menschen erklären? Bei ihm muss doch der Verdacht aufkommen, hier werde quasi ein ordnungspolitischer Judaslohn vorherige Entscheidungen kassiert, indem er anschließend dort Vorstandsvorsitzender Wird.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

16/224, 28. Mai 2009

Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

Straftäter, die den Ermittlungsbehörden ihr Wissen über Straftaten offenbaren, an denen sie selbst in keiner Weisebeteiligt waren, sollen erhebliche Strafrabatte erhalten.Selbst Mörder sollen so einer lebenslänglichen Freiheits-strafe entkommen können. Ausdrücklich kann eine schuldunangemessen niedrige Strafe verhängt werden; manche können von jeglicher Strafe verschont bleiben.Das ist nichts anderes als ein Judaslohn flir Verrat. Besonders schockierend ist, dass selbst Mörder in den Genuss eines solchen zweifelhaften Vorteils kommen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hartfrid Wolff [Rems-Murr])

17/236, 24. April 2013

Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sie haben für einen Judaslohn von 1,6 Milliarden Euro – nicht 2 Milliarden Euro, es werden immer Franken und Euro verwechselt; es waren auch nicht 10 Milliarden Euro, das ist eine nie bestätigte Summe – versucht, die Steuerehrlichen zu verraten. Das ist unerträglich;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Sonderfall:
1/219, 18. Juni 1952

Diesen Beitrag kann man nicht mitzählen, da sich hier der Begriff „Judaslohn“ nicht zu eigen gemacht wird. Der Vollständigkeit halber führe ich ihn aber auf:

Ewers (DP):

Die Mehrheit des Ausschusses ist der Meinung, daß diese Beleidigung an Verleumdung grenze oder gar Verleumdung sei, weil hier behauptet wird, daß zwischen einem Gehalt — Höhe beliebig — und der Haltung des Herrn vom Hoff etwas vorliege, das die Bezeichnung „Verrat“ verdiene, und daß man hier von einem „Judaslohn“, dem Lohn eines Verräters, sprechen könne. Daß sich die Beleidigung nicht um den Privatmann vom Hoff dreht, sondern um das Vorstandsmitglied des DGB, ist klar. Der Ausschuß ist in seiner großen Mehrheit der Meinung, daß in diesem Fall wegen der Schärfe der verleumderischen Bezeichnungen „Judaslohn“ und „Verrat“ die Immunität aufgehoben werden müsse. Ich betone, daß ich diese Auffassung hier zu vertreten habe, ohne meine eigene Stellung auch nur bekanntgeben zu wollen…

tweet: Die zwei Welten des Rezo

Rezo – die Zerstörung der CDU – kann durchaus Ernst sein und kritisiert einen tweet der CSU:

Auf der anderen Seite ist er da, um Party zu machen:

Keine weitere Pointe.

Meinung: Der 20 Punkte Aktionsplan für Deutschland, den ich jetzt als CDU/CSU vorstellen würde

Ich bin in der komfortablen Situation, eben keine tragende Rolle in einer Partei zu haben. Hätte ich aber eine in der CDU – als sagen wir mal Vorsitzender – würde ich folgenden 20-Punkte Aktionsplan für Deutschland ausrufen und in Angriff nehmen:

  1. Bahnfahren, insbesondere auf der Langstrecke muss wieder günstiger werden. Daher senken wir den Mehrwertsteuersatz auch im Fernverkehr auf 7%. Flüge hingegen, gerade auf der Kurzstrecke, sind zu günstig. Deshalb führen wir eine Kerosinsteuer ein, deren Erlöse wir unmittelbar in nachhaltige Projekte zum Klimaschutz investieren.
  2. Der auf dem klassischen Verbrennungsmotor basierende Individualverkehr ist inzwischen eine Sackgasse. Wir wollen – auch gemeinsam mit der Automobilindustrie – die Entwicklung neuer Technologien wie z.B. die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe einerseits sowie andererseits innovative integrierte Mobilitätskonzepte fördern, die auf ein Zusammenspiel von Individualverkehr und ÖPNV setzen. Hierzu gehören auch ein klarer rechtlicher Rahmen für autonome Fahrzeuge.
  3. Das Schienensystem soll nach französischem Vorbild ausgebaut werden, so dass der Hochgeschwindigkeitsverkehr seine Vorteile unbeeinträchtigt von Güter- und Nahverkehr ausspielen kann. Es soll geprüft werden, welche stillgelegten Bahnstrecken reaktiviert werden können. Grundsätzlich soll der Ausbau der Schiene Vorrang vor Straßenbauprojekten haben. Ebenso sollen Güter vorrangig auf Schiene und Wasser transportiert werden.
  4. Als Flaggschiffkonzept der neuen Mobilitätspolitik wollen wir eine Hyperloop- oder Transrapid-Strecke zwischen dem Rheinland und der Region Dresden/Leipzig realisieren, auch um die Verkehrsverbindungen zwischen West und Ost zu stärken. Um die Technologie grundsätzlich zu evaluieren, wollen wir bis spätestens 2029 eine Teststrecke von ca. 60 km Länge zwischen zwei Großstädten umsetzen.
  5. Bei der städtischen Mobilität wollen wir den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern sowie anderen Fortbewegungsmitteln wie E-Roller, klassischem ÖPNV oder neuen Konzepten wie Seilbahnen und Flugtaxis vor dem Auto. Hierzu gehört auch ein Umdenken beim Städtebau.
  6. Generell wollen die Wohnungsknappheit mit innovativen Methoden bekämpfen und damit Wohnen wieder günstiger, lebenswerter und umweltverträglicher gestalten.
  7. In der Energiepolitik wollen wir sofort die EEG Umlage abschaffen, um für marktgerechte Strompreise zu sorgen. Mittel und langfristig setzen wir auf eine zusehends dezentralere Energieversorgung: Solarenergie, Miniwindkraftanlagen, Wasserkraft, Gezeitenkraftwerke, Biogasanlagen und neue Technologien, deren Erforschung wir fördern; besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung von Energiespeichern zu. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit, kurzfristig an konventionellen Methoden der Energieerzeugung festzuhalten, um die nötige Grundlast bereitstellen zu können; wir wollen dabei in einem konsensualen Prozess die Laufzeit von AKW verlängern, im Gegenzug aber einen schnelleren Auszug aus der Kohle umsetzen. Die Auswirkungen von Großwindrädern auf die Umwelt – Insekten, Vögel, Fledermäuse, Landschaft, Wald, Wasser, Lärmbelästigung – wollen wir evaluieren und Art und Weise des weiteren Ausbaus davon abhängig machen.
  8. Der Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland ist uns wichtig. Daher wollen wir die ökologische Landwirtschaft verstärkt fördern und größere zusammenhängende Naturschutzgebiete einrichten, Landschaften und Flüsse renaturieren und große zusammenhängende Gebiete wieder bewalden.
  9. In der Forschungs- und Bildungspolitik wollen wir den grundsätzlichen Gedanken des Föderalismus nicht antasten und den Ländern weitgehende Freiheiten belassen. In Bereichen entscheidender Zukunftstechnologien wie z.B. Quantum-Computing oder KI soll der Bund aber die Möglichkeit erhalten, in Abstimmung mit den Ländern mehr als bisher selbst aktiv zu werden, um eine führende Rolle Deutschlands hierbei zu gewährleisten.
  10. Distributed Ledger Technologien (Blockchain) können in vielen Bereichen – Finanzwirtschaft, Handel und sogar Verwaltung (DLT basierendes Grundbuch oder Handelsregister) – für schnellere und sicherere Prozesse sorgen. Entscheidend ist, dass hier schnell für entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen gesorgt, die Grundlagenforschung gefördert wird und die Verwaltung selbst als Vorbild aktiv wird.
  11. Grundsätzlich wollen wir es leichter machen, unternehmerisch aktiv zu werden und Unternehmen zu gründen. Die radikale Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften und des Steuerrechts sollen dazu beitragen.
  12. Wir sehen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Urheberrechts, die den Anforderungen des Internet gerecht wird und das Recht auf Privatkopie besonders achtet. Uploadfilter lehnen wir ab. Bestehende Regelungen wie DSGVO oder NetzDG sollen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Weiter wollen wir in diesem Zusammenhang das Abmahnunwesen einschränken.
  13. Ebenso planen wir eine grundlegende Reform des Strafrechts. Insbesondere der Mordparagraph und das Notwehrrecht müssen angepasst werden. In diesem Zusammenhang wollen wir auch das System der strafrechtlichen Sanktionen grundlegend reformieren, Gefängnis soll die absolute Ausnahme sein.
  14. Die Zuwanderung nach Deutschland muss geregelt werden. Wir wollen daher schnellstmöglich ein Migrations- und Flüchtlingsgesetz realisieren, das Fachkräften den Zuzug erleichtert, Schutzbedürftigen Sicherheit bietet und andererseits eine bloße Einwanderung in unsere Sozialsysteme aus wirtschaftlichen Erwägungen erschwert. Weiter wollen wir verstärkt in Krisenregionen aktiv werden, um Fluchtursachen konzertiert zu bekämpfen.
  15. Wir streben eine umfassende Reform des Gesundheitssystems an. Als erste Sofortmaßnahmen wollen wir Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung zulassen und die Arbeit in medizinischen Berufen, insbesondere in der Pflege, attraktiver gestalten. Der Zugang zu Fachärzten, gerade auch im Bereich der Psychotherapie, muss besser gesteuert und beschleunigt werden. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung muss für jeden Bürger Pflicht werden, zusätzliche private Versicherungen sollen aber weiter möglich sein.
  16. Die Altersvorsorge soll für alle Bürger – auch Beamte und Freiberufler – über eine einheitliche Rentenversicherung erfolgen. Auch hier soll es aber jedem unbenommen bleiben, sich zusätzlich in anderer Weise abzusichern.
  17. Langfristig streben wir eine umfassende Reform der Sozialsysteme ein, an deren Ende ein bedingtes Grundeinkommen stehen kann, wenn darüber ein gesellschaftlicher Konsens erzielt und die Finanzierung gesichert werden kann.
  18. Wir setzen uns für eine Reform des Wahlrechts auf Bundeseben ein, deren Hauptziele eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre, eine Verkleinerung des Bundestags, eine Stärkung der Rechte des einzelnen Abgeordneten und eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Amtszeiten sind. Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene lehnen wir jedoch ab.
  19. Langfristig wollen wir uns von einer zentralisierten Hauptstadt lösen und Regierungsstellen zur Stärkung des Föderalismus über ganz Deutschland verteilen.
  20. Im Bereich der EU setzen wir auf eine Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat einerseits
    und einer wieder verstärkten Beachtung des Subsidaritätsprinzips andererseits.

Meinung: Die GeschOBT, die AfD und das Vizepräsidentenproblem

Das AfD Vizepräsidenten Problem im Bundestag

Die aktuelle Problematik im Deutschen Bundestag (April 2019) sollte jedem politisch interessierten Menschen in Deutschland bekannt sein: Laut Geschäftsordnung des Bundestages (GeschOBT, auch GoBtg) in der Fassung vom 1. März 2019 hat jede Fraktion im Bundestag Anspruch auf mindestens eine Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten des Bundestags.

Die einschlägige Norm lautet:

§ 2 GeschoBT – Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter

(1) Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
(3) Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.

Die Alternative für Deutschland (AfD) bildet im Deutschen Bundestag eine Fraktion, bislang wurde jedoch keines ihrer Mitglieder zum Vizepräsidenten gewählt, keiner der bisherigen Kandidaten – Albrecht Glaser und Mariana Harder-Kühnel – erhielt die erforderliche Mehrheit.

Dies wird von nicht wenigen kritisiert: hat man in der Geschäftsordnung die Regelung aufgestellt, dass alle Fraktionen vertreten sein sollen, so sei es undemokratisch, dies einer Fraktion zu versagen.

Entgegnet wird dem, es könne Abgeordneten insbesondere in Hinblick auf die Gewissensfreiheit ihres Mandats  – „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Art. 38 I Satz 2 GG) – nicht zugemutet werden, einen Kandidaten zu wählen, dem sie ihre Zustimmung nicht geben wollen. Dies ist sicherlich richtig. Anmerken möchte ich in diesem Zusammenhang aber noch, dass dies sonst in Sachen Fraktionszwang nicht so eng gesehen wird, doch ist das eine andere Debatte.

Bleibt das Dilemma: laut Geschäftsordnung des Bundestags hat die AfD einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten, andererseits können die Abgeordneten nicht gezwungen werden, einen Kandidaten der AfD zu wählen. Ob man letzteres nun gut findet oder nicht, verfassungsrechtlich ist daran nichts zu rütteln.

Wie wird es weitergehen?

Wahrscheinlich wird die AfD nun weitere Wahlgänge ansetzen – und das kann sie rein theoretisch dauerhaft durchziehen. Ich glaube allerdings nicht, dass sie damit durchkommen wird, zu aufgeheizt ist inzwischen unter vielen Abgeordneten die grundsätzliche Stimmung gegen einen AfD Kandidaten.

Die AfD wird dann wohl den Gang nach Karlsruhe gehen und versuchen, im Versuch eines Organstreitverfahrens ihren Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten durchzusetzen.

Hierbei sind grundsätzlich drei Sichtweisen des Bundesverfassungsgerichts möglich:

  • Zum einen kann man gut die Meinung vertreten, dass es für die Arbeit einer Fraktion nicht erforderlich sei, auch einen Präsidenten zu stellen. Dafür könnte man gute Gründe anführen, insbesondere dass das Grundgesetz Fraktionen nur im später hinzugefügten Artikel 53a GG kennt – zwingend vorgesehen sind diese im Grundgesetz also eigentlich nicht. Bliebe die Frage, wie das Gericht bei dieser Sichtweise in diesem Fall mit der entsprechenden Regelung der GeschoBT umgeht und z.B. eine Änderung anregt oder anordnet.
  • Weiter kann man auf dem Standpunkt stehen, dass der Status der Fraktionen so stark ist, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch auf einen Vizepräsidenten gegeben ist, wird aber kein Abgeordneter einer Fraktion gewählt, dann ist das eben so. Die Abgeordneten können zur Wahl schließlich nicht verpflichtet werden. Zu der Geschäftsordnung des Bundestags hat sich das Gericht schon verschiedentlich geäußert. Für wesentlich halte ich dabei:
    Die Geschäftsordnung des Parlaments setzt voraus, daß die von ihr zur Wahrnehmung bestimmter Funktionen berufenen Organe diese in vernünftigen Grenzen ausüben und nicht mißbrauchen. Soll eine Bestimmung der Geschäftsordnung an der Verfassung gemessen werden, so muß mithin ihre faire und loyale Anwendung durch die dazu berufenen Organe vorausgesetzt werden. Die bloße Möglichkeit einer mißbräuchlichen Handhabung, die der Verfassung widersprechen würde, ist noch kein hinreichender Grund, die Bestimmung als solche für verfassungswidrig zu erklären. Wer in einem bestimmten Einzelfall durch mißbräuchliche Anwendung in seinen Rechten verletzt wird, kann sie in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren durchsetzen.“ (BVerfGE 1, 144).
    Die Regelung des § 2 GeschOBT könnte einer verfassungsrechtlichen Prüfung also durchaus standhalten, auch dann, wenn sie dazu führt, dass im Einzelfall eine Fraktion eben keinen Präsidenten stellt.
  • Schließlich könnte das Gericht aber auch den Standpunkt vertreten, dass die Mitwirkungsrechte der Fraktion einer im Bundestag – eben nicht für verfassungswidrig erklärten Partei – unbedingt verlangen, dass diese auch mit einem Vizepräsidenten vertreten ist. Kann dieser nicht über reguläre Wahl ermittelt werden, eben da andere Abgeordnete diese verhindern, müsste dann die GeschoBT um einen weiteren Weg ergänzt werden, einen Vizepräsidenten dieser Fraktion zu ermöglichen. Verfassungsrechtlich unbedenklich könnte nach hier vertretener Ansicht angesichts Art. 40 I S. 1 („Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer.„)
    hierbei allenfalls sein, dass die Wahl durch einen Wahlausschuss vorgenommen werden, wo es meist einfacher ist, Kompromisse zu finden. Fraglich ist, ob der Bundestag auf das Recht der Wahl verzichten könnte und über die Geschäftsordnung auf dieses Recht verzichten und hier andere Regelungen anwenden könnte, z.B. dass ein vorgeschlagener Kandidat mit einer qualifizierten Mehrheit abgelehnt werden muss oder bis zu einer erfolgreichen Wahl der Fraktionsälteste kommissarisch als Präsident fungiert.

Ich wage keine Prognose, wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier ausfallen könnte (na gut, wenn Sie mich festnageln, wird es die mittlere Variante werden). Auf jeden Fall wäre ein Gang nach Karlsruhe für die AfD mit Risiken verbunden – aber durchaus auch für die anderen Parteien resp. Fraktionen.

Wie der Konflikt vermeiden könnte

Auch wenn ich persönlich auf dem Standpunkt stehe, dass die AfD unter den aktuellen Umständen einen Vizepräsidenten stellen sollte, dürfte dies tatsächlich schwierig umzusetzen und durchsetzbar sein.

Wäre ich also Fraktionsgeschäftsführer – insbesondere der AfD – würde ich dieses Risiko daher gar nicht eingehen und einen Kompromiss suchen.

So gibt es durchaus Abgeordnete in anderen Parteien, die es für problematisch halten, dass die AfD entgegen der parlamentarischen Übung keinen Vizepräsidenten stellt. Warum also nicht einen aus einer anderen Fraktion – oder sogar einen fraktionslosen… – vorschlagen, die Interessen der AfD im Präsidium sozusagen treuhänderisch zu vertreten? Die GeschoBT besagt zwar, dass jede Fraktion mit mindestens einem Präsidenten vertreten sein soll, aber muss dieser auch aus der eigenen Fraktion kommen…? Dem Wortlaut der Norm nach wohl kaum. Unter Umständen ließe sich so ein für alle Fraktionen tragbarer Kompromiss finden – was ich aber für unwahrscheinlich hielte.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Geschäftsordnung so anzupassen, dass möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nichtbeteiligung einer Fraktion im Präsidium dadurch ausgeräumt werden. Dies könnte z.B. durch eine erweiterte Berichtspflicht an nicht vertretene Fraktionen und / oder eine Verpflichtung zur Anhörung bei bestimmten Entscheidungen geschehen.

So oder so sollte der Konflikt gelöst werden, denn so ein Dauerstreit steht unserer Demokratie nicht gut.

Anmerkung 2022: Vor drei Jahren schrieb ich noch, dass ich grundsätzlich auf dem Stanpunkt stehe, dass die AfD einen Vizepräsidenten stellen sollte. Mein Beweggrund war damals, dass ich auf dem Standpunkt stand, dass die Einbindung der AfD gegen deren Radikalisierung helfen würde. Inzwischen ist die AfD jedoch so abgedriftet, dass ich die Notwendigkeit einer Einbindung nicht mehr sehe.

Wie oft wurde im Deutschen Bundestag nachweislich „Arschloch“ gesagt?

Wie oft wurde im Bundestag eigentlich „Arschloch“ gesagt? Das hat mich einfach so mal interessiert. Nachvollziehbar ist es jeden 10 mal…

18. Oktober 1984

(Unruhe und Zurufe von den GRÜNEN)

— Herr Abgeordneter Fischer, ich rufe Sie zur Ordnung!

(Weitere Zurufe des Abg. Fischer [Frankfurt] [GRÜNE] und von den GRÜNEN)

— Herr Abgeordneter Fischer, ich rufe Sie zum zweitenmal zur Ordnung!

(Weitere Zurufe des Abg. Fischer [Frankfurt] [GRÜNE])

— Herr Abgeordneter Fischer, ich schließe Sie von der weiteren Teilnahme an der Sitzung aus!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Unruhe bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Schließen Sie uns doch am besten gleich alle aus! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Ich unterbreche die Sitzung des Bundestages, bis der Herr Abgeordnete Fischer, der von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen ist, den Plenarsaal verlassen hat.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Die Sitzung ist unterbrochen.

Tatsächlich sagte Joschka Fischer:

„Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“

Das Protokoll fand es aber anscheinend unpassend, dies festzuhalten. Dabei dürfte dies die bekannteste Nennung des A-Wortes im Bundestag sein.

30. Januar 1986

Ströbele (GRÜNE): „Sie sind mit so unparlamentarischen Ausdrücken wie ‚Arschloch‘ — das muß man einmal offen sagen — tituliert worden.

Vizepräsident Stücklen: „Herr Abgeordneter Ströbele — —“

Ströbele (GRÜNE): „Herr Präsident, ich berichte nur.“

20. März 1986

Tischer (GRÜNE): Es kam nicht von ungefähr, daß Herr Staatssekretär Voigt — ich trage es ihm auch nicht nach — in der letzten Sitzung in Berlin kurz vor 24 Uhr einen SPD-Abgeordneten ein ‚Arschloch‘ nannte. Das spricht dafür, unter welchen Bedingungen, unter welchem Druck der Koalitionsfraktionen dieser Ausschuß arbeiten mußte.“

10. Dezember 1987

Biehle (CDU/CSU): „Und was für eine Fürsorge erleben Soldaten durch ihre Vorgesetzten, wenn sie sich mit Begriffen wie — hier zitiere ich wieder den Wehrbeauftragten — ‚Penner‘, ‚Idioten‘, ‚Arschloch‘ und ‚Bettnässer‘ belegen lassen müssen? Welche Motivation hinterlassen sie bei den betroffenen Soldaten?“

12. Februar 1998

Rolf Kutzmutz (PDS): Angesichts des absurden Buhlens um freiwillige Fernseh-Millionen fällt mir nur noch ein Bild ein: Eines der erfolgreichsten Produkte des deutschen Films im vergangenen Jahr hieß „Kleines Arschloch“. Sollte der Gesetzgeber den hier eingebrachten Intentionen der Fernsehbosse folgen, so macht er sich zu deren selbigen. Dies sollten wir uns durch eine ordentliche Novelle zum Filmfördergesetz ersparen.

Diese Nennung zählt eigentlich doppelt nicht. Zum einen wird hier nur der Filmtitel zitiert, zum anderen wurde diese Rede nur zu Protokoll gegeben. Der Vollständigkeit halber habe ich sie aber aufgenommen.

24. Juni 1998

Gerhard Zwerenz (PDS): Am 10. Juni 1998 ist nun vor dem Roten Rathaus in Berlin dieses öffentliche Gelöbnis gewesen. Ich werde mich nicht weiter darüber auslassen. Es ist bekannt, daß die PDS und auch ich ganz persönlich gegen öffentliche Gelöbnisse sind. Es gibt Gründe dafür. Ich muß Ihnen sagen: Wenn Ihnen der Vergleich mit der Wehrmacht nicht mehr paßt, obwohl es viele Gründe dafür gibt – das „Arschloch“ habe ich gern entgegengenommen, bitte sehr, ich verzeihe es doch -, dann muß ich mit der NVA vergleichen. Die NVA hat auch öffentliche Gelöbnisse abgehalten. Sie hat aber gegenüber der Bundeswehr den Vorteil, daß es sie nicht mehr gibt.

15. November 2000

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Bevor ich das Wort dem letzten Redner gebe, rüge ich einen Zwischenruf des Kollegen Grill in dieser Debatte als unparlamentarisch.

(Birgit Homburger [F.D.P.]: Jetzt wollen wir auch wissen, was für einen!

– Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er etwa „Arschloch“ gesagt?)

Nun gebe ich das Wort dem Kollegen Dr. Christian Ruck für die CDU/CSU-Fraktion.

12. Mai 2016

Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen!

Jetzt haben wir es also amtlich von der Unionsfraktion bekommen, dass die Kanzlerin offensichtlich den Vorschlag für ein verfassungswidriges Gesetz gemacht hat . Einen so starken Tobak hat noch nie ein Unionsvertreter hier am Rednerpult abgelassen .

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen:

„Mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch, Herr Präsident!“

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Satz wurde in diesem Haus einmal gesprochen. Der Urheber dieses inzwischen historischen Zitatjuwels aus der deutschen Parlamentsgeschichte kam damals glimpflich davon. Das lag vielleicht auch daran, dass Richard Stücklen, der seinerzeit als Vizepräsident der damaligen Sitzung so tituliert wurde, über einen gewissen Restposten an Humor verfügte . Ich habe mir mittlerweile sagen lassen, dass das A-Wort in Stücklens bayerischer Heimat manchmal sogar eine Art Belobigung sein soll.

Anmerken möchte ich, dass Petzold Joschka Fischer hier falsch zitiert (s.o.).

2. Juni 2017

Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): I hab als Politiker noch en persönliche Grund, warum i Mundart klasse fend . Wenn i jetzt hier zum Beispiel en Kollege begrüße tät: „Ja, was machschd du alt’s Arschloch da?“ – Auf Schwäbisch isch des total nett .

(Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause

– Herbert Behrens [DIE LINKE]: Na ja!)

– Wirklich, wirklich! – Wenn i des etzt allerdings auf Hochdeutsch g’sagt hätt, hätt i a Rüge kriagt . Also, der Joschka Fischer hat damals einen Fehler gemacht . Der hätt’s auf Schwäbisch sage solle, dann wär nix passiert . In diesem Sinne: Danke .

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

21. Februar 2018

Karsten Hilse (AFD): Aber immer wenn Linke und Grüne keine vernünftigen Argumente haben, wird die Nazikeule ausgepackt . Die Frauen und Männer, die am Sonnabend auf die Straße gegangen sind, hatten so wenig mit Nationalsozialisten zu tun wie die SPD mit einer Volkspartei; sie liegt laut INSA gerade noch bei 15,5 Prozent .

(Beifall bei der AfD

– Zuruf von der SPD: Arschloch!)

Themenschwerpunkt: Grundgesetz

Hier finden Sie eine Übersicht mit Artikeln, die sich mit den Grundgesetz befassen:

Allgemein

Zu den einzelnen Artikeln

I. Die Grundrechte

II. Der Bund und die Länder

III. Der Bundestag

IV. Der Bundesrat

IVa. Gemeinsamer Ausschuss

V. Der Bundespräsident

VI. Die Bundesregierung

IX. Die Rechtsprechung

X. Das Finanzwesen

Xa. Verteidigungsfall

XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Hintergrund