Edathy, Posing und die Netzgemeinde

LolitaTobias Huch hatte anscheinend den richtigen Riecher – schon in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch verwies er im Zusammenhang mit Sebastian Edathy über seinen Facebook Account auf eine PDF Datei, in der es um Posing Videos und Bilder geht. Am Mittwoch Abend berichten nun mehrere Medien, dass Edathy bei einem kanadischen Anbieter solches Material gekauft haben soll – mit seiner Kreditkarte und über einen Server des Bundestags.

Bäng.

Wenn Sie jetzt nicht die ganze PDF lesen wollen – bei Posing Videos und Fotos zeigen sich Kinder und Jugendliche in „unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung“ – meist Mädchen zwischen 13 und 19 Jahren, die sich leichtbekleidet lolitamäßig präsentieren. Als Kinderpornografie dürften die Bilder im Regelfall nicht einzustufen sein – auch wenn das in Großbritannien teilweise anders gesehen wird. In Deutschland sind solche Websites nach § 4Abs. 1 Nr. 9 JMStV jedenfalls unzulässig:

Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Und Edathy könnte mit seiner bisherigen Aussage Recht behalten, dass es bei ihm nicht um Kinderpornografie ging und ggf. gar keine strafbare Handlung vorlag. Genau so richtig ist aber auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die hier einem Anfangsverdacht nachgegangen ist – so wie sie es bei jedem anderen tut, der in Verdacht steht, KiPo heruntergeladen zu haben. Im Rahmen der Aktion Spaten/Spade, in deren Zusammenhang auch Edathys Daten gefunden wurden, gab es immerhin schon über 380 Festnahmen wegen Kinderpornografie.

Um so ärgerlicher sind wieder die reflexhaften Reaktionen der „Netzgemeinde“, die hier wieder gleich Verschwörungstheorien twittert. Klar, die NSA hat ihm das untergeschoben, weil er gegen die Internet Überwachung ist. Oder das BKA, weil er der Vorsitzende des NSU Untersuchungsausschusses war. Und ganz natürlich ist es eine Schweinerei, was ihm da angetan wird. Und es kann ja auch nicht angehen, dass eine Datenspur im Ausland für eine soziale Ächtung ausreicht… blablabla…

Interessant wäre es gewesen, wenn ein CDU/CSU oder FDP Politiker im Zentrum er Ermittlungen stünde. Sagen wir mal Herr Brüderle – da hätte es dann direkt einen Aufschrei gegeben.

Bild: (c) Allposters  (Affiliate Link)

NSU Fahndungsplakat des BKA

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Jörg Tauss und die Kinderpornos

Über die Geschichte von Jörg Tauss muss man wohl nicht zu viel erzählen… Seit 1994 für die SPD im Bundestag, aus BaWü und jetzt hat man kinderpornographisches Material bei ihm gefunden. So weit so gut – oder auch nicht. Tauss jedenfalls redet sich damit heraus, dass er in der Szene recherchieren wollte, da er den Behörden nicht traue.

Dann frage ich mich aber doch, wieso er im Vorfeld nicht zumindest die Staatsanwaltschaft darüber informiert hat oder sich zumindest mit Parteifreunden über das Vorgehen abgesprochen hat.

Denn was Tauss wissen sollte, wenn er sich doch seit Jahren mit der Szene befasst:

Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?

Wir raten Ihnen dringend ab, im Internet nach Kinder- bzw. Jugendpornografie zu suchen.

Nach § 184 b Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch bzw. § 184 c Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Schriften zu verschaffen.

Auch wenn nach einschlägigen Strafrechtskommentaren erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn sie die Absicht hatten, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dies den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darlegen.

Die Suche nach solchen Materialien im Internet ist Aufgabe der zuständigen Behörden.

Quelle dieser Infos ist das BKA selbst.