Übersicht: Infos zu allen Tagen im April

Sie wollen es ganz genau wissen? Auf diesen Seiten finden Sie umfangreiche Infos zu allen Tagen im Monat Januar.

Hier finden Sie die Übersicht aller Monate.

Aprilscherzsammelstelle 2022

Und wie schon in vielen Jahren davor sammle ich hier wieder einige Aprilscherze. Tipps gerne auch einfach als Kommentar drunterschreiben!

Fakten über April

April (Code bzw. Symbol APRIL) ist ein Krypto Token und kann gehandelt werden.

April hat eine eigene Website.

April ist auf twitter vertreten.

Sie haben Erfahrungen mit April gemacht? Dann schreiben Sie doch hier einen Kommentar.

Mehr Informationen zu Kryptowährungen und Token gibt es auch auf unserem Crypto Hub.

10 Fakten zur Walpurgisnacht

  1. Als Walpurgisnacht bezeichnet man die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai. Der Name rührt daher, dass der 1. Mai bis ins Mittelalter der Festtag der heiligen Walburga, einer englischen Äbtissin, war. Walpurgis gilt als Schutzheilige gegen Pest, Husten und Tollwut. Viele der Bräuche sind aber bedeutend älter.
  2. Andere Namen der Nacht sind Hexenbrennen, Walpurgisabend, Walper-Abend oder auch Walper-Nacht. In dieser Nacht sollen nach altem Glauben die Hexen auf den Blocksberg fliegen. Zum Schutz vor diesen Hexen wurden früher die Kirchenglocken geläutet, was man „walpern“ nannte.
  3. In anderen Teilen Deutschlands – z.B. in der Eifel – bezeichnet man als „walpern“ das Durchführen von Streichen. Damit zeigen sich auch bei der Walpurgisnacht Parallelen zu Silvester und den Karnevalstagen – es geht um das Vertreiben von bösen Mächten.
  4. Oft werden auch Maifeuer angezündet, mit denen die Hexen vertrieben werden sollen; manchmal werden auch nachgebildete Holzhexen verbrannt. Sind die Feuer heruntergebrannt, springen verliebte Paare beim „Maisprung“ durch die Feuer.
  5. Damit ergibt sich auch eine Nähe zu alten Fruchtbarkeitsriten. So wurden in vorchristlicher Zeit rituelle Liebesakte auf den Feldern durchgeführt, damit sich die menschliche Fruchtbarkeit auf den Ackerboden überträgt.
  6. Im Wendland gibt es sog. „Brautsteine“. Das sind Monolithen, die man als versteinerte Brautpaare ansah. Mädchen rutschten in der Walpurgisnacht mit entblößten Genitalien über diese Steine, um sich dabei ihren Liebhaber oder ein Kind zu wünschen.
  7. Beim Brauch des Maistrichs werden in der Nacht Linien mit Kreide, Kalk oder Häckseln bei heimlich Verliebten vom Haus des einen zum Haus des anderen gezogen, wodurch die Liebe öffentlich gemacht werden soll.
  8. Auch das Aufstellen des Maibaums in der Dorfmitte soll die Fruchtbarkeit in die Mitte der Menschen bringen. In Süddeutschland sind dies meist Tannenbäume oder bemalte Stämme, in anderen Teilen Deutschlands meist Birken. Im Rheinland – vornehmlich Köln, Bonn und Umland – ist es Brauch, dass Jungen Ihrer Angebeteten einen Maibaum, eine geschmückte Birke, stellen. In Schaltjahren sind die Rollen inzwischen verkehrt: Mädchen stellen den Jungen einen Baum.
  9. Die Birken symbolisieren auch den Weltenbaum, wodurch sich auch wieder heidnische Ursprünge der Bräuche rund um die Walpurgisnacht zeigen. Die Walpurgisnacht ist auch mit dem keltischen Beltane Fest verwandt.
  10. Heute ist es in ganz Europa Brauch, in den Mai zu tanzen.

Sie interessieren sich für mehr Dinge rund um den 30. April?

Bild: Von Johannes Praetorius – Johannes Praetorius: Blockes-Berges Verrichtung, Leipzig u.a. 1668 (VD17 3:015601X), Gemeinfrei, Link

Aprilscherzsammelstelle 2017

Traditionell gibt es auch 2017 wieder die Aprilscherzsammelstelle.

Ausgewählte Aprilscherze:

Weitere Listen mit Aprilscherzen

Aprilscherze rund um Bonn

Schloss Herzogsfreude wird wieder aufgebaut

Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert – Vorschläge einfach als Kommentare posten.

Aprilscherzsammelstelle 2016

Wie üblich sammle ich auch für das Jahr 2016 hier wieder Aprilscherze. Tipps sind als Kommentare gerne willkommen!

Aprilscherze im Web

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Weitere Aprilscherzsammelstellen

10 Fakten zum 1. April

  1. Zur Tradition am heutigen Tage gehört es, seine Mitmenschen „in den April zu schicken“, d.h. mit einem Scherz hineinzulegen. In den meisten europäischen und westlichen Ländern ist dieser Brauch, den es seit dem 16. Jahrhundert gibt, verbreitet. Einen besonderen Boom erleben Aprilscherze durch das Internet.
    Irene und Hugo haben heute Namenstag.
  2. In Berlin wird am 1. April 1881 das erste Telefonnetz Deutschlands in Betrieb genommen. Es gibt 48 Anschlüsse.
  3. Das Gesetz betreffend die „Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung“ tritt 1893 in Deutschland in Kraft. Damit wird die „mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich“ als einheitliche Uhrzeit in ganz Deutschland eingeführt. Bisher gab es lokale Zeiten, was aber Probleme bei der Regulierung des Fahrplanes der Eisenbahnen machte.
  4. Adolf Hitler wird 1924 wegen des missglückten Hitler-Putsches am 9. November 1923 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt.
  5. Das ZDF startet heute 1963 seinen offiziellen Sendebetrieb.
  6. Intel stellt heute 1972 mit dem 8008 seinen ersten 8-Bit Prozessor vor.
  7. 1976 gründen Steve Jobs, Steve Wozniak und Ronald Wayne die Firma Apple Computer. Das Startkapital in Höhe von 1.750 US$ bringen sie durch den Verkauf von Jobs‘ VW Bus und Wozniaks HP-Taschenrechner auf.
  8. Der Chef der Treuhandanstalt, Detlev Rohwedder, wird 1991 in seinem Haus in Düsseldorf mutmaßlich von der RAF erschossen. Möglicherweise sind auch ehemalige Mitglieder der STASI in die Ermordung verwickelt.
  9. Sophie Germain wird 1776 geboren. Nach ihr sind die Germain Primzahlen benannt.
  10. Otto von Bismarck wurde am 1. April 1815 geboren.

Bild: Von Konstantin Lanzet – CPU Collection Konstantin LanzetCamera: Canon EOS 400D, GFDL, Link

Behörden weiten Verbot von Aprilscherzen aus

handbuch-presserechtBerlin und München 1.4.2014 – Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, das bereits 2013 eingeführte Verbot von Aprilscherzen entgegen den Planungen nun doch beizubehalten. 2013 war das Verbot sogenannter Aprilscherze in den Medien noch damit begründet worden, dass der 1. April auf den Ostermontag fiel und Aprilscherze mit der Würde des Feiertags nicht vereinbar seien. Eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Bundesinnenministeriums, der Innenministerien der Länder sowie unabhängigen Medienexperten hat aber nun überraschend zu einer Beibehaltung des Scherzverbots geführt.

Begründet wird dies mit der Aufgabe der Medien, die Bundesbürger verlässlich und seriös zu informieren. „Und das ist am 1. April eben nicht mehr gegeben.“ so der Bayerische Innenstaatssekretär Faktlhuber, der als treibende Kraft hinter der Maßnahme gilt: „Es kann nicht sein, dass die Menschen verunsichert sind, ob die Meldung, die sie gerade lesen, wahr ist oder nur ein sogenannter Aprilscherz. Mit dem Anspruch, den wir an deutsche Medien stellen, ist diese Verunsicherung nicht zu vereinbaren.“ Der Jurist machte aber klar, dass im Gegensatz zum Vorjahr private Aprilscherze diesmal zulässig seien: „2013 ging es um die Würde des Feiertags, weswegen auch Privatleute von dem Verbot betroffen waren. Schutzgut der Regelungen ist diesmal das Vertrauen in die Presse, weswegen die Ahndung von Scherzen innerhalb der Familie nicht haltbar ist – auch wenn einige Kollegen das für angebracht hielten. Ich persönlich finde aber auch, dass ein bißchen Spaß immer noch möglich sein muss.“

Die Umsetzung des Verbots ist Ländersache, weswegen es im Detail von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. So müssen in Bayern auch Blogger das Verbot beachten, während diese in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich von den Regelungen ausgenommen sind – solange sie nicht mehr als 100 Besucher pro Tag haben. Und während sich im Saarland das Bußgeld nach Anzahl der Leser bemisst (je 10 Leser zwei Euro), werden in Sachsen pauschale Summen fällig: 1.000 Euro für Blogs, 5.000 Euro für kommerzielle Websites, 15.000 Euro bei gedruckten Zeitungen und 50.000 Euro bei Radio und Fernsehen.

Fein raus sind hingegen Medien mit Sitz in Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat es nicht geschafft, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Der „Regierende“ Klaus Wowereit dazu: „Bei uns dauert eben alles etwas länger. Kann also durchaus 2016 werden. Oder vielleicht auch 2019. Sie kennen das.“

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt wie im Vorjahr, dass kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber besonders vorsichtig sein müssten. „Eigentlich gingen wir davon aus, dass es ein einmaliges Verbot sei und haben es nicht besonders ernstgenommen. Doch jetzt ist sogar davon auszugehen, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen – wegen der hohen Bußgelder. Zudem müssen auch Shopbetreiber vorsichtig sein, die Blogs haben. Denn Wettbewerber können gegen deren Aprilscherze mit Abmahnungen vorgehen. Denn diese bringen erfahrungsgemäß besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“ Zimmerfeld betont, dass von den Abmahnungen möglicherweise auch Berliner Medien betroffen sein könnten, die sich an ein bundesweites Publikum richten.

Wie im Vorjahr gilt also auch diesmal: Finger weg von Aprilscherzen – denn die können teuer werden.

Bild: Handbuch des Presserechts (c) Ch. Beck, Amazon (Affiliate Link)

10 Fakten zum Monat April

  1. Der April ist der vierte Monat des Jahres und hat 30 Tage.
  2. Im römischen Kalender hieß er „Aprilis“ und war zunächst der zweite Monat des Jahres.
  3. Die Herkunft des Namens „April“ ist unklar. Theorien besagen, er rührt vom lateinischen „aperire“ öffnen her, da sich in dieser Zeit die Blüten öffnen. Aber auch Bezüge zu „apricus“, was sonnig heißt, werden hergestellt. Manche Forscher gehen davon aus, dass der Monatsname auf die griechische Göttin Aphrodite zurückgeht, andere vermuten, es habe eine alte Gottheit oder einen Helden namens „Aper“ oder „Aprus“ gegeben.
  4. Alte deutsche Bezeichnungen des Monats sind Launing, Grasmond, Ostermond und Ostermonat.
  5. Der April gilt vom Wetter als der launischste Monat. So kann es noch Schnee und Frost geben, aber auch sommerliche Tage. Auch schnelle Wetterwechsel gelten als typisch. Dies spiegelt sich auch in den Wetterregeln zum April wieder.
  6. Auf der Südhalbkugel entspricht der Oktober dem April der Nordhalbkugel.
  7. Der April beginnt immer mit dem selben Wochentag wie der Juli und in Schaltjahren auch wie der Januar. Er endet immer am gleichen Wochentag wie der Dezember.
  8. In den USA ist der April der Aufklärung und Vermeidung von Kindesmissbrauch gewidmet. Zudem ist er dort der „National Poetry Writing Month“, der „National Poetry Month“, der „Jazz Appreciation Month“ und der Monat der Amerikaner mit arabischen Wurzeln.
  9. Die Sternzeichen des Monats April sind der Widder (bis zum 20. April) und danach der Stier.
  10. Als Blume des Monats gelten das Gänseblümchen und die „duftende Platterbse“, der Edelstein des Monats ist der Diamant.

Vorsicht: Aprilscherze können dieses Jahr teuer werden

Der 1. April ist ja bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit „in den April schickt“. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2013 wird daraus allerdings nicht – denn der 1. April fällt in diesem Jahr mit dem Ostermontag zusammen. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund des besonderen Feiertagsschutzes ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind. „Die Regelung ist ähnlich wie die der Tanzverbote an Karfreitag.“ erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. „Um die Würde des Feiertages nicht zu beschädigen, sind die geschmacklosen Aprilscherze an diesem Tag durch die entsprechenden Ländergesetze untersagt.“

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Faktlhuber, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. „Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“

So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein. 2014 ist dann aber alles gut: Der Ostermontag fällt dann auf den 24. Dezember.