Über den Umgang mit dem Namen des Copiloten von Germanwings 4U9525

Auf twitter empören sich einige darüber, dass der volle Name des Co-Piloten von Germanwings Flug 4U9525 nun bekannt ist.

An sich ist die Diskussion darüber eh müßig, da der Name des Copiloten vorher schon bekannt war. Aus Todeslisten, Traueranzeigen, Interviews und normaler Presseberichterstattung.

Festzustellen ist weiter, dass es eine bewusste Entscheidung der französischen Staatsanwaltschaft war, den Namen von Andreas Günter L. nochmals ausdrücklich öffentlich zu machen. Ich glaube auch, jede andere Entscheidung wäre angesichts der Dimension des mutmaßlichen Mordes und der Umstände des Falls nicht nachvollziehen und würde nur zur Spekulationen führen. Bei anderen spektakulären Morden und Verbrechen wird auch nicht anders entschieden.

Eine ganz andere Frage ist aber, wie die Medien nun mit dem Namen umgehen.

Das Abfilmen des Elternhauses, Veröffentlichen von privaten Fotos und reißerische Überschriften mit seinem Namen – wie man es nun bei den üblichen Verdächtigen sieht – sind für mich absolute NoGos.

Und auch wenn sich die französische Staatsanwaltschaft seiner Schuld sehr sicher zu sein scheint: bis dies endgültig geklärt ist, würde ich nur von Andreas L. sprechen. Und daher mache ich das hier auch so.

Nachtrag 27.03.2015: Inzwischen halte ich die Abläufe für so gesichert, dass praktisch kein Zweifel mehr an der Darstellung der Staatsanwaltschaft besteht. Daher halte ich nunmehr die Nennung des vollen Namens auch für legitim.