Weitere Infos rund um den 28. Februar

Hier finden Sie in kürze alle Beiträge mit Fakten, Infos und Wissenswertem rund um den 28. Februar hier im Blog.

Der 28. Februar ist der 59. Tag des Jahres; dies gilt in Schaltjahren und Normaljahren.

Das wichtigste, was Sie historisch und sonst zu diesem Tag wissen müssen, finden Sie bei den 10 Fakten zum Tage.

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10 Fakten zum 28. Februar

  1. Heute ist Romanustag, der Gedenktag des Romanus von Condat.  Die heutige Wetterregel lautet: „Romanus kalt und klar, gibt dem Bau’r ein gutes Jahr.“
    In Finnland ist heute Kalevala-Tag. Die Kalevala ist das von Elias Lönnrot zusammengestellte – vorher nur mündlich überlieferte – finnische Nationalepos, der am 28. Februar 1835 das Vorwort zu seinem Werk schrieb. Arbeitsfrei ist nicht, es ist jedoch geflaggt.
    Roman und Silvana haben heute Namenstag.
  2. Heute im Jahr 1854 wird in Wisconsin in den USA die Republikanische Partei gegründet. Eines ihrer wichtigsten Ziele ist die Abschaffung der Sklaverei.
  3. Einen Tag nach dem Reichstagsbrand erlässt Reichspräsident Paul von Hindenburg heute im Jahr 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat„, die die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung weitgehend außer Kraft setzt und der Reichsregierung die Möglichkeit gibt, weitgehend in die Rechte der Länder einzugreifen. Die sog. „Reichstagsbrandverordnung“ ermöglicht erst das totalitäre undemokratische Nazi-System.
  4. Ebenfalls 1933 wird der pazifistische Herausgeber der Wochenzeitschrift „Weltbühne“, Carl von Ossietzky (Bild), nach dem Reichstagsbrand verhaftet und interniert. Andere erkennen die Zeichen der Zeit und fliehen am selben Tage, darunter Bertolt Brecht und Helene Weigel.
  5. Die beiden englischen Biochemiker James Watson und Francis Crick enträtseln 1953 die Struktur der Erbsubstanz Desoxyribonukleinsäure (DNS).
  6. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die von Adenauer geplante private „Deutschland-Fernsehen GmbH“ für verfassungswidrig, weil der Bund damit in Kompetenzen der Länder eingreife. Kleine Ironie der Geschichte am Rande: Genau 30 Jahre später startet der erste deutsche Bezahlsender, Premiere, seinen Sendebetrieb.
  7. Der schwedische Ministerpräsident Olof Palme wird 1986 auf offener Straße in Stockholm nach einem Kinobesuch mit seiner Frau erschossen. Die Hintergründe des Attentats sind bis heute ungeklärt.
  8. 2002 wird die Deutsche Mark (DM) letztmalig regulär als Zahlungsmittel von Handel und Banken angenommen.
  9. Doppelnobelpreisträger – Chemie und Frieden – Linus Pauling wird 1901 geboren.
  10. Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman kommt 1952 auf die Welt. Einer breiteren Öffentlichkeit ist er durch sein Blog bekannt.

Hier sind mehr Infos und Fakten rund um den 28. Februar.

Bild: Bundesarchiv, Bild 183-93516-0010 / Unknown / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link

10 Fakten zum 30. Februar

  1. Im bis 1582 üblichen Julianischen und heutigen Gregorianischen Kalendersystem hat der Februar 28 Tage, in Schaltjahren 29. Es gibt also keinen „normalen“ 30. Februar.
  2. Der 30. Februar kann dennoch auf Dokumenten vorkommen. Bei Zinsberechnungen wird mit einem 360-Tage Jahr gearbeitet, das in 12 Monate zu je 30 Tagen eingeteilt ist. So kann auf Abschlussrechnungen von Konten etc. der 30. Februar erscheinen.
  3. Die Heiligen des 30. Februar sind Sankt Humorius und Sankt Nimmerlein.
  4. Sogar Wetterregeln gibt es für den Tag: „Am 30. Februar, ganz gewiss, immer schönes Wetter ist.“, „Am 30. Februar hat Petrus frei, da ist ihm das Wetter einerlei.“, „St. Humorius bringt manchmal einen Regenguss.“
  5. 1712 gab es in Schweden und Finnland einen 30. Februar (siehe oben; unten rechts im Kalender), da zwischenzeitlich zum julianischen Kalendersystem zurückgekehrt wurde und dies über diesen Schalttag realisiert werden sollte.
  6. Verschiedene Behauptungen, es habe im russischen Revolutionskalender von 1930 und 1931 einen 30. Februar gegeben, sind falsch.
  7. Auch die manchmal geäußerte Annahme, im julianischen Kalender im alten Rom habe es zwischen 45 und 8 v.Chr. in Schaltjahren einen 30. Februar gegeben, sind zumindest nicht belastbar belegt.
  8. Es gibt jedoch Kalenderentwürfe, bei denen der Februar 30 Tage hat, wie z.B. den Weltkalender.
  9. Barockdichter Andreas Gryphius datiert in seinem Werk Horribilicribrifax Teutsch einen Heiratsvertrag auf den 30. Februar, womit dieser direkt als nichtig ausgewiesen wird (kostenloser Download für Amazon Kindle).
  10. Der ehemalige US-Präsident George W. Bush jedenfalls geht davon aus, dass es einen 30. Februar gibt.

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

§ 2

Werden in einem Lande die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnisse der obersten Landesbehörde vorübergehend wahrnehmen.

§ 3

Die Behörden der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) haben den auf Grund des § 2 erlassenen Anordnungen der Reichsregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten.

§ 4

Wer den von den obersten Landesbehörden oder den ihnen nachgeordneten Behörden zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Anordnungen oder den von der Reichsregierung gemäß § 2 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis zu 15.000 Reichsmark bestraft.

Wer durch Zuwiderhandlung nach Abs. 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und, wenn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen verursacht, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Daneben kann auf Vermögenseinziehung erkannt werden.

Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Abs. 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

§ 5

Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Überschwemmung), 315 Abs. 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht.

Mit dem Tode oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft:

  1. Wer es unternimmt, den Reichspräsidenten oder ein Mitglied oder einen Kommissar der Reichsregierung oder einer Landesregierung zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet;
  2. wer in den Fällen des § 115 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (schwerer Aufruhr) oder des § 125 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Bewaffneten begeht;
  3. wer eine Freiheitsberaubung (§ 239) des Strafgesetzbuchs in der Absicht begeht, sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im politischen Kampfe zu bedienen.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 28. Februar 1933.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner