Der Weg in den Bundestag als unabhängiger Kandidat

einzelkandidaten-bundestagDie Einzelbewerber

Immer wieder treten in einzelnen Wahlkreisen bei Bundestagswahlen von den Parteien unabhängige Kandidaten an, die auch Einzelbewerber, Parteilose oder einfach Unabhängige genannt werden.

Dies sind Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis und können mit der Erststimme gewählt werde. Erreicht ein Direktkandidat in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der Stimmen ist er als Abgeordneter in den Bundestag gewählt.

Bei der Bundestagswahl 2013 gab es immerhin 81 solche Einzelbewerber – von denen es aber keiner ins Parlament schaffte.

Voraussetzungen

Doch was muss man tun, um selber als unabhängiger Kandidat anzutreten? Zunächst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Passiv wahlberechtigt – also als Kandidat wählbar – ist grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der volljährig ist. Es ist nicht erforderlich, dass man seinen Wohnsitz in dem Wahlkreis hat, in dem man antreten will.
  • Spätestens am 66. Tag vor dem vorgesehenen Wahltermin muss man bis 18h beim zuständigen Kreiswahlleiter seine Anmeldung abgegeben haben. Hierfür gibt es ein Formblatt (Formblatt Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO), das die notwendigen Angaben aufführt. Angeben muss man insbesondere den Familiennamen, die Vornamen, den ausgeübten Beruf oder anderen Stand (z.B. Student, Rentner…), das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift der Hauptwohnung. Daneben kann man statt des Parteinamens ein „Kennwort“ angeben, das dann auf dem Wahlzettel erscheint; z.B. „Ihr unabhängiger Kandidat für Bonn“ oder „Für Volksentscheide“.
  • Weiter braucht man 200 Unterschriften von Unterstützern, die in dem Wahlkreis, in dem man antritt, wahlberechtigt sind. Diese müssen die Erklärung auf einem Formblatt (Anlage 14 zu § 34 BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind dabei der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Da die Wahlberechtigung der Unterstützerstimmen überprüft wird, empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen mehr als 200 Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriften müssen ebenfalls innerhalb der genannten Frist beigebracht werden.
  • Wenn alle Voraussetzungen passen, steht man als Direktkandidat auf dem Wahlschein.

Welches der zuständige Kreiswahlleiter ist, findet man auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters. Der Kreiswahlleiter kann einem auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellen.

Hilfen für Einzelbewerber

Als unabhängiger Kandidat kann man nicht auf die Unterstützung der Parteien zurückgreifen. Dennoch gibt es bestimmte Formen und Möglichkeiten der Unterstützung.

  • Zunächst hat jeder, der „sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, … Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub“, was sich aus dem Grundgesetz ergibt (Art. 48 GG). Dies sollte man mit seinem Arbeitgeber abstimmen.
  • Wahlkampfkosten sind möglicherweise steuerlich absetzbar; hier sollte man im Vorfeld mit seinem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen.
  • Spenden an Einzelbewerber sind anders als Parteispenden steuerlich nicht absetzbar. Möglich wäre es ggf. einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der dann den Direktkandidaten unterstützt. Spenden an diesen Verein könnten dann von der Steuer abgesetzt werden. Auch dieses Konstrukt sollte man vorher mit seinem Steuerberater, ggf. Rechtsanwalt und zuständigem Finanzamt absprechen, damit es nachträglich keine bösen Überraschungen gibt.
  • Unterstützung durch bestehende Vereine und Zusammenschlüsse ist ebenfalls möglich; so traten 1987 245 unabhängige Kandidaten der Friedensliste an; 2009 hatten 62 Kandidaten das Kennwort „Willi Weise Projekt“ angegeben, das für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintritt. 22 Kandidaten wurden in diesem Wahljahr von der Wählervereinigung „Für Volksentscheide“ unterstützt.
  • Nach der Wahl ist eine staatliche Zuwendung in Höhe von 2,80 Euro je gültige Stimme für den Einzelbewerber möglich. Diese wird aber nur gezahlt, wenn im Wahlkreis mindestens 10% der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht wurden. Diese Hürde ist vergleichsweise hoch und wurde bisher nur von wenigen Kandidaten erreicht. Nähers regelt § 49b BWG.

Ein Fazit

Bisher haben es erst drei Einzelbewerber in den Deutschen Bundestag geschafft, was 1949 der Fall war. Möglich war dies an sich nur durch das damals noch andere Wahlrecht sowie den Umstand, dass diese nur formell unabhängig waren, de facto aber von Parteien unterstützt wurden. Seit der Bundestagswahl 1953 erreichte kein Einzelbewerber mehr die relative Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis und nur neun mal wurden die für die Wahlkampfkostenerstattung notwendigen 10% erreicht.

Man möchte also meinen, dass es von vornherein aussichtslos ist, als Einzelbewerber anzutreten – dennoch kann dies lohnend sein, was ich in einem späteren Artikel hier betrachten werden.

4 Antworten auf „Der Weg in den Bundestag als unabhängiger Kandidat“

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