Herr, lass Hirn vom Himmel fallen – ein Beitrag zur LSR Debatte

grundgesetz-dtvOb das Leistungsschutzrecht (LSR) jetzt kommt oder nicht ist mir aus vielen Gründen offen gesagt scheißegal. Es gibt viele Gründe dafür und viele dagegen, ausführlicher dazu hier.

Was mich aber wirklich aufregt ist das reflexhafte Lamentieren auf twitter, dass der Bundesrat das LSR stoppen solle.

Kann er nämlich gar nicht. Erstes Semester Jura.

Beim entsprechenden Gesetz zur Änderung des Urheberrechtgesetzes handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Bundesgesetz. Dazu kann der Bundesrat allenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser Einspruch wäre aber vollkommen aussichtslos, denn er würde  „durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden“ (Art. 77 Abs. 4 Satz 1 GG). Das wurde durch die Regierungsparteien im übrigen für den Fall des Einspruchs bereits angekündigt. Ein Einspruch des Bundesrats würde also nichts bringen.

Und wenn jetzt herumgeheult werden sollte, der Einspruch wäre aber zumindest ein symbolischer Akt, so ist dem zu entgegen, dass es allenfalls ein Symbol für Dummheit wäre.

Denn wir haben weiß Gott wichtigere Probleme.

Bild: (c) dtv

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.